Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.
EG-Vertrag
4. Teil - Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Art. 182 - 188) |
Alte Fassung
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Mit der Assoziierung werden folgende Zwecke verfolgt:
1. | Die Mitgliedstaaten wenden auf ihren Handelsverkehr mit den Ländern und Hoheitsgebieten das System an, das sie aufgrund dieses Vertrags untereinander anwenden. | |
2. | Jedes Land oder Hoheitsgebiet wendet auf seinen Handelsverkehr mit den Mitgliedstaaten und den anderen Ländern und Hoheitsgebieten das System an, das es auf den europäischen Staat anwendet, mit dem es besondere Beziehungen unterhält. | |
3. | Die Mitgliedstaaten beteiligen sich an den Investitionen, welche die fortschreitende Entwicklung dieser Länder und Hoheitsgebiete erfordert. | |
4. | Bei Ausschreibungen und Lieferungen für Investitionen, die von der Gemeinschaft finanziert werden, steht die Beteiligung zu gleichen Bedingungen allen natürlichen und juristischen Personen offen, welche die Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten oder der Länder oder Hoheitsgebiete besitzen. | |
5. | Soweit aufgrund des Artikels 187 nicht Sonderregelungen getroffen werden, gelten zwischen den Mitgliedstaaten und den Ländern und Hoheitsgebieten für das Niederlassungsrecht ihrer Staatsangehörigen und Gesellschaften die Bestimmungen und Verfahrensregeln des Kapitels Niederlassungsfreiheit, und zwar unter Ausschluß jeder Diskriminierung. |
Rechtsprechung zu Art. 183 EG
20 Entscheidungen zu Art. 183 EG in unserer Datenbank:
- EuGH, 21.09.1999 - C-106/97
DADI und Douane-Agenten
- EuGH, 08.02.2000 - C-17/98
Emesa Sugar
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
Emesa Sugar
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
- EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
Niederlande / Kommission
- EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
X BV - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
X BV - Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-40/03
Rica Foods / Kommission
- EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
Kommission / Nederlandse Antillen
Zum selben Verfahren:
- EuG, 10.02.2000 - T-32/98
Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen ...
- EuG, 10.02.2000 - T-32/98
Querverweise
Auf Art. 183 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
- Art. 188 (ex-Art. 136a)
- Die Organe der Gemeinschaft
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof
- Art. 240 (ex-Art. 183)