Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
| Kapitel II - Der Europäische Vollstreckungstitel (Art. 5 - 11) |
(1) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird unter Verwendung des Formblatts in Anhang I ausgestellt.
(2) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird in der Sprache ausgestellt, in der die Entscheidung abgefasst ist.
Rechtsprechung zu Art. 9 EuVTVO
Entscheidung zu Art. 9 EuVTVO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
Europäischer Vollstreckungsbescheid: Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung ...
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Querverweise
Auf Art. 9 EuVTVO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
- Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel
- § 1080 (Entscheidung)
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