Gemeindeordnung

   5. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 130 - 147)   
   1. Abschnitt - Allgemeine Übergangsbestimmungen (§§ 130 - 140)   

§ 138
Gemeinsame Fachbeamte in den württembergischen und hohenzollerischen Landesteilen

(nicht abgedruckt)

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu § 138 GemO

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