Gemeindeordnung
| 5. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 130 - 147) |
| 3. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 142 - 147) |
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1956 in Kraft, mit Ausnahme des § 148, der mit der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft tritt.
(2) Gleichzeitig treten alle Vorschriften, die diesem Gesetz entsprechen oder widersprechen, außer Kraft, sofern sie nicht durch dieses Gesetz ausdrücklich aufrechterhalten werden. Insbesondere treten folgende Vorschriften außer Kraft:
- (hier nicht wiedergegeben)
Literatur im Internet zu § 147 GemO
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