Baden-Württemberg
geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. S. 802) m.W.v. 24.12.2009
Landesabfallgesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 367), in Kraft getreten am 22.10.2008 bzw. 01.12.2008geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. S. 802) m.W.v. 24.12.2009
Erster TeilAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5)
§ 1 Ziele des Gesetzes
§ 2 Pflichten der öffentlichen Hand
§ 3 Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
§ 4 Rechtswidrig entsorgte Abfälle
§ 5 Mitwirkung von Vereinen
Zweiter Teil
§ 6 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
§ 7 Abfallentsorgung durch den Verband Region Stuttgart
§ 8 Abfallverbände
§ 9 Weitere Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 10 Satzung
§ 11 Durchsuchung und Wegnahme bereitgestellter Abfälle
Dritter Teil
Vierter Teil
Fünfter TeilEntsorgungsanlagen (§§ 17 - 18)
Sechster TeilÜberwachung, Datenverarbeitung (§§ 19 - 22)
§ 19 Behördliche Überwachung, Anordnungen
§ 20 Auswertung von Nachweisen
§ 21 Überwachung durch Sachverständige
§ 22 Datenverarbeitung
Siebenter Teil
Literatur im Internet zum LAbfG
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