Landesordnungswidrigkeitengesetz
Zweiter Teil (§§ 7 - 16) |
Zweiter Abschnitt - Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§§ 15 - 16) |
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__paste_bez____paste_norm__ Landesordnungswidrigkeitengesetz (https://dejure.org/gesetze/LOWiG/__paste_norm__.html)
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§ 15Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112 OWiG
§ 16Sonstige sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden
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