Patentgesetz
Sechster Abschnitt - Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (§§ 100 - 122a) |
1. - Rechtsbeschwerdeverfahren (§§ 100 - 109) |
(1) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof schriftlich einzulegen.
(2) In dem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten die Bestimmungen des § 144 über die Streitwertfestsetzung entsprechend.
(3) 1Die Rechtsbeschwerde ist zu begründen. 2Die Frist für die Begründung beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde und kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden.
(4) Die Begründung der Rechtsbeschwerde muß enthalten
(5) 1Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Auf Antrag eines Beteiligten ist seinem Patentanwalt das Wort zu gestatten. 3§ 143 Abs. 3 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2008 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts | 12.12.2007 |
Rechtsprechung zu § 102 PatG
183 Entscheidungen zu § 102 PatG in unserer Datenbank:
- BPatG, 12.06.2018 - 19 W (pat) 33/17
(Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und System zur Abstandsberechnung" - ...
- BGH, 05.07.2011 - X ZB 1/10
Modularer Fernseher II
- BPatG, 08.05.2017 - 20 W (pat) 82/13
Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Schaltungsanordnung ...
- BPatG, 14.09.2017 - 20 W (pat) 19/17
Anforderungen an die Zurückverweisung der Teilanmeldung eines Patents über eine ...
- BPatG, 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15
Teilanmeldung durch wirksame Teilung der Stammanmeldung (hier: elektronische ...
- BPatG, 22.03.2017 - 20 W (pat) 38/14
Grundsätze zur Beurteilung der Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung ...
- BPatG, 10.04.2017 - 20 W (pat) 16/15
Erfordernis der Zurückverweisung einer Teilanmeldung bzgl. eines Patents mit den ...
- BPatG, 20.02.2017 - 20 W (pat) 72/13
Erfolgsaussichten einer Beschwerde des Einsprechenden gegen den Beschluss des ...
- BPatG, 21.11.2008 - 1 Ni 11/05
- BPatG, 22.12.2008 - 1 ZA (pat) 13/08
Querverweise
Auf § 102 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Das Patent
- § 16a
- Designgesetz (DesignG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)