Strafprozeßordnung
| 6. Buch - Besondere Arten des Verfahrens (§§ 407 - 444) |
| 2a. Abschnitt - Beschleunigtes Verfahren (§§ 417 - 420) |
Rechtsprechung zu § 417 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 417 StPO im Volltext bei

- Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 417 StPO im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 417 StPO
- Was bringt das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz für die Strafprozessordnung? von Alexander Otto (Überblick)
Der Autor stellt die Änderungen der Strafprozeßordnung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz dar.
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 417 StPO:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 79 II (Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren) (zu §§ 417 ff)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 II 3 (Verfahren) (zu §§ 417 ff)
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