Teilzeit- und Befristungsgesetz
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5) |
(1) Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. Vergleichbar ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, so ist der vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen; in allen anderen Fällen ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist.
(2) Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.
Rechtsprechung zu § 2 TzBfG
73 Entscheidungen zu § 2 TzBfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit
- BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03
Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter
- LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Gleichbehandlung, Teilzeit, Nebenberuf
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.08.2010 - 2 Sa 437/09
Gutschrift auf Arbeitszeitkonto für mehrtägige Klassenfahrt einer ...
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung ...
- LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06
Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05
Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Berechnung ...
- LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers
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Literatur im Internet zu § 2 TzBfG
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