Umwandlungsgesetz

   Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l)   
   Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122l)   
   Zweiter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59)   
   Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung durch Neugründung (§§ 56 - 59)   

§ 57
Inhalt des Gesellschaftsvertrags

In den Gesellschaftsvertrag sind Festsetzungen über Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinlagen und Sachübernahmen, die in den Gesellschaftsverträgen, Partnerschaftsverträgen oder Satzungen übertragender Rechtsträger enthalten waren, zu übernehmen.

Rechtsprechung zu § 57 UmwG

25 Entscheidungen zu § 57 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 57 UmwG

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