Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 2 - Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 - 208) |
| Kapitel 5 - Lebensversicherung (§§ 150 - 171) |
(1) 1Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. 2Dies gilt nicht, wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 kann durch Einzelvereinbarung erhöht werden.
(3) Ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, hat er den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen.
beteiligung § 154Modellrechnung § 155Standmitteilung § 156Kenntnis und Verhalten der versicherten Person § 157Unrichtige Altersangabe § 158Gefahränderung § 159Bezugsberechtigung § 160Auslegung der Bezugsberechtigung § 161Selbsttötung § 162Tötung durch Leistungs-
berechtigten § 163Prämien- und Leistungsänderung § 164Bedingungsanpassung § 165Prämienfreie Versicherung § 166Kündigung des Versicherers § 167Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes § 168Kündigung des Versicherungsnehmers § 169Rückkaufswert § 170Eintrittsrecht § 171Abweichende Vereinbarungen
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Rechtsprechung zu § 161 VVG
13 Entscheidungen zu § 161 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 16.08.2017 - 5 U 64/16
Beginn der 3-Jahres-Frist für den Ausschluss des Anspruchs auf Leistungen aus ...
- OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 31/16
Leistungsfreiheit des Lebensversicherers wegen Tötung der versicherten Person ...
- OLG Schleswig, 30.09.2024 - 16 U 126/23
Restschuldlebensversicherung: Feststellung der Begehung einer vorsätzlichen ...
- LG Saarbrücken, 21.06.2011 - 14 O 241/10
Lebensversicherung: Behandlung der Selbsttötungsklausel in Übergangsfällen
- OLG Brandenburg, 04.11.2020 - 11 W 27/20
Auszahlung der Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung Sofortige ...
- OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19
1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen, ...
- OLG München, 11.03.2020 - 10 U 2150/18
Keine Haftung der Kfz-Haftpflicht bei Bahnsuizid
- OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11
Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung
- LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen ...
- LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12
Haftung beim Betrieb einer Schienenbahn: Ausschluss der Ersatzpflicht bei höherer ...