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__paste_bez____paste_norm__ VwZG (https://dejure.org/gesetze/VwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VwZG
__paste_bez____paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz (Bund) (https://dejure.org/gesetze/VwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz (Bund)
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Textdarstellung

  

§ 8
Heilung von Zustellungsmängeln

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.

Rechtsprechung zu § 8 VwZG

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Querverweise

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