Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
05.03.1998
Aktenzeichen
5 StR 494/97
Dazu im Internet
dejure.org
RAF-Aussteiger in der DDR
§ 258 StGB, Unterschlupfgewährung für Terroristen durch andere Staaten erfüllt in der BRD grds. nicht den Tatbestand der Strafvereitelung (Hinweis: obiter dictum, die Entscheidung stützt sich letztlich auf § 17 StGB);
§ 258 Abs. 1 StGB, Strafvereitelung durch Ausländer im Ausland ist Inlandstat iSv § 9 Abs. 1 StGB
lexetius.com
Bundesgerichtshof spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom Vorwurf der Strafvereitelung frei
Fundstellen
BGHSt 44, 52
NJW 1998, 2610
NJW 1998, 2610
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