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   BFH, 12.07.2021 - VI R 13/19   

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https://dejure.org/2021,35444
BFH, 12.07.2021 - VI R 13/19 (https://dejure.org/2021,35444)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2021 - VI R 13/19 (https://dejure.org/2021,35444)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2021 - VI R 13/19 (https://dejure.org/2021,35444)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung unter Finanzbehörden

  • Betriebs-Berater

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

  • rewis.io

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung unter Finanzbehörden

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Lohnsteuer-Anmeldung beim unzuständigen Finanzamt - und der Verspätungszuschlag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 27, AO § 17, AO § 127, GG Art 101, AO § 152
    Vereinbarung, Örtliche Zuständigkeit, Aufhebung, Zustimmung, Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus BFH, 12.07.2021 - VI R 13/19
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (Senatsurteil vom 15.03.2007 - VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076, m.w.N.), hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (sog. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (sog. Auswahlermessen).

    Dieser Teil der Entscheidung unterliegt gemäß § 102 FGO nur der eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1076).

  • BFH, 15.12.2015 - V B 102/15

    Verspätungszuschlag bei fehlender Erklärungsabgabe durch Datenfernübertragung

    Auszug aus BFH, 12.07.2021 - VI R 13/19
    Über die Gründe, die der Kläger gegen seine Verpflichtung zur Abgabe entsprechend § 41a Abs. 1 Satz 2 EStG vorbringt, kann im Verfahren über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht entschieden werden; entscheidungserheblich ist dies nur im Verfahren über einen Verzicht nach § 41a Abs. 1 Satz 3 EStG (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.12.2015 - V B 102/15, Rz 18, betreffend Umsatzsteuer-Voranmeldungen).

    Ohne Verzicht nach § 41a Abs. 1 Satz 3 EStG ist für Zwecke des § 152 AO von einer Nichtabgabe auszugehen, wobei der Vorrang einer Entscheidung im Verzichtsverfahren auch dazu dient, widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (BFH-Beschluss vom 15.12.2015 - V B 102/15, Rz 18).

  • FG München, 15.02.2019 - 8 K 142/17

    Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 12.07.2021 - VI R 13/19
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 15.02.2019 - 8 K 142/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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