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   BFH, 13.02.2003 - X R 6/99   

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BFH, 13.02.2003 - X R 6/99 (https://dejure.org/2003,7006)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2003 - X R 6/99 (https://dejure.org/2003,7006)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - X R 6/99 (https://dejure.org/2003,7006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10e; ... ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 8; ; EStG § 10e Abs. 5 Satz 3; ; EStG § 26 Abs. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 1008; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1 S. 8 § 26b; GG Art. 3, 6
    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Nichtbegünstigte Anschaffung vom Ehegatten bei Erwerb einer Wohnung von einer Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Eigenheimzulage
    Begünstigungsvoraussetzungen für die Eigenheimzulage
    Besonderheiten
    Anschaffung vom Ehegatten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 8, BGB § 2032, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 2
    Ehegatten; Erbauseinandersetzung; Miterbe; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Allerdings werden Ehegatten durch diese Vorschrift formal gegenüber unverheirateten Paaren schlechter gestellt, weil § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG auf nichteheliche Lebensgemeinschaften weder direkt noch entsprechend anwendbar ist (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFH/NV 1999, 24) sind Eigentumsübertragungen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO 1977) und im Hinblick auf die besonderen Voraussetzungen für die ertragsteuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahe stehenden Personen zu prüfen.

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bedarf einleuchtender Sachgründe, die erkennen lassen, dass die für Ehegatten ungünstigere Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten hat; außerdem muss die Regelung den Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entsprechen (Beschlüsse des BVerfG vom 12. Februar 1964 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210, 217; vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, BVerfGE 32, 260, 268; vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a., BVerfGE 69, 188, 205; vom 16. Juni 1987 1 BvL 4, 6/84, BVerfGE 75, 382, 393).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Eine punktuelle gesetzliche Benachteiligung von Eheleuten ist dann hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Ausgleich familiärer Belastungen abzielt, dabei Eheleute teilweise begünstigt und teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im Ganzen betrachtet aber keine Schlechterstellung von Eheleuten bewirkt (BVerfG-Urteil vom 12. Februar 2003 1 BvR 624/01, juris, unter B. II. 1.; ähnlich bereits BVerfG-Beschluss vom 10. Juli 1984 1 BvL 44/80, BVerfGE 67, 186, 196).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Im Übrigen ist es dem Gesetzgeber gestattet, einem Missbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken (Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Eine punktuelle gesetzliche Benachteiligung von Eheleuten ist dann hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Ausgleich familiärer Belastungen abzielt, dabei Eheleute teilweise begünstigt und teilweise benachteiligt, die gesetzliche Regelung im Ganzen betrachtet aber keine Schlechterstellung von Eheleuten bewirkt (BVerfG-Urteil vom 12. Februar 2003 1 BvR 624/01, juris, unter B. II. 1.; ähnlich bereits BVerfG-Beschluss vom 10. Juli 1984 1 BvL 44/80, BVerfGE 67, 186, 196).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bedarf einleuchtender Sachgründe, die erkennen lassen, dass die für Ehegatten ungünstigere Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten hat; außerdem muss die Regelung den Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entsprechen (Beschlüsse des BVerfG vom 12. Februar 1964 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210, 217; vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, BVerfGE 32, 260, 268; vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a., BVerfGE 69, 188, 205; vom 16. Juni 1987 1 BvL 4, 6/84, BVerfGE 75, 382, 393).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bedarf einleuchtender Sachgründe, die erkennen lassen, dass die für Ehegatten ungünstigere Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten hat; außerdem muss die Regelung den Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entsprechen (Beschlüsse des BVerfG vom 12. Februar 1964 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210, 217; vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, BVerfGE 32, 260, 268; vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a., BVerfGE 69, 188, 205; vom 16. Juni 1987 1 BvL 4, 6/84, BVerfGE 75, 382, 393).
  • BFH, 04.10.1990 - X R 148/88

    Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Die Notwendigkeit einer solchen Zurechnung ergibt sich aus den Einzelsteuergesetzen (Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 148/88, BFHE 162, 304, BStBl II 1992, 211, unter 2. b).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Dies folgt aus der in der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152; vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128, unter II. 1. b) betonten vermögenspolitischen Zielsetzung des § 10e EStG (BTDrucks 10/3633, S. 15; ebenso zu § 7b EStG schon BTDrucks 8/286, S. 14): Eine Subventionierung des Erwerbs von Wohneigentum, das in der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft genutzt wird, ist nicht erforderlich, soweit dieses Wohneigentum der Wirtschaftsgemeinschaft unentgeltlich zufällt.
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
    Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bedarf einleuchtender Sachgründe, die erkennen lassen, dass die für Ehegatten ungünstigere Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten hat; außerdem muss die Regelung den Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entsprechen (Beschlüsse des BVerfG vom 12. Februar 1964 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210, 217; vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, BVerfGE 32, 260, 268; vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a., BVerfGE 69, 188, 205; vom 16. Juni 1987 1 BvL 4, 6/84, BVerfGE 75, 382, 393).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 164/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abschreibung von Wirtschaftsgütern

  • BFH, 23.09.1992 - X R 159/90

    Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 95/97

    Grundbesitz - Miteigentümer - Ausgleichszahlung - Erbauseinandersetzung -

  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG hat der Senat keine Bedenken, wie sich aus seinem Urteil vom 13. Februar 2003 X R 6/99 (BFH/NV 2003, 770) ergibt.
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07

    Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage - Zusammenrechnung der Einkünfte beider

    Insgesamt enthält daher das Eigenheimzulagengesetz eine die Ehe begünstigende Regelungstendenz in folgerichtiger Ausprägung der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770, und vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).
  • BFH, 28.09.2005 - IX B 95/05

    EigZul - Erwerb vom Ehegatten

    Da nach dieser Regelung --verfassungsrechtlich unproblematisch-- Eigenheimzulage auch dann ausgeschlossen ist, wenn der veräußernde Ehegatte für das veräußerte Objekt keine Förderung in Anspruch genommen hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399, und vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770), kommt es nicht darauf an, ob er daran mangels Eigennutzung (§ 4 EigZulG) bereits aus rechtlichen Gründen gehindert war.
  • BFH, 05.06.2003 - III R 51/00

    EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten

    Insgesamt enthält daher das EigZulG eine eheneutrale, wenn nicht gar eine die Ehe begünstigende Regelungstendenz (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770, zu § 10e EStG, m.w.N.; a.A. Handzik, Deutsche Steuer-Zeitung 1996, 205; Handzik/Meyer, Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz. 713).
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