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BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
GG Art. 14; BauGB § 40 Abs. 1 und 2, § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 3, § 44 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 GG, § 40 Abs 1 BauGB, § 40 Abs 2 BauGB, § 42 Abs 1 BauGB, § 43 Abs 3 S 1 BauGB
Baulandverfahren: Anspruch des von einer eigentumsverdrängenden , allein fremdnützigen Planung betroffenen Eigentümers auf weitere Geldentschädigung bei langem Zuwarten der Gemeinde mit der Planung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 14; BauGB §§ 40 Abs. 1 und 2, 42 Abs. 1, 43 Abs. 3, 44
Kein weiterer Geldentschädigungsanspruch des Eigentümers bei eigentumsverdrängender Planung trotz fehlendem gemeindlichen Umsetzungswillen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf weitere Geldentschädigung bei einem Übernahmeanspruch gem. § 40 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eines von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung betroffenen Eigentümers gem. § 40 Abs. 1 BauGB; Anwendbarkeit der Fristenregelung des § 44 Abs. 4 ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein reiner Entschädigungs- statt Übernahmanspruch trotz dauerhafter Nicht-Umsetzung der baurechtlichen Planung durch die Gemeinde
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nur Übernahmeanspruch statt Entschädigung wegen wertmindernder Festsetzung im Bebauungsplan; eigentumsverdrängende fremdnützige Planung; weitere Geldentschädigung; unterbliebene Verwirklichung der gemeindlichen Planung
- rewis.io
Baulandverfahren: Anspruch des von einer eigentumsverdrängenden , allein fremdnützigen Planung betroffenen Eigentümers auf weitere Geldentschädigung bei langem Zuwarten der Gemeinde mit der Planung
- ra.de
- rewis.io
Baulandverfahren: Anspruch des von einer eigentumsverdrängenden , allein fremdnützigen Planung betroffenen Eigentümers auf weitere Geldentschädigung bei langem Zuwarten der Gemeinde mit der Planung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14; BauGB § 40; BauGB § 42; BauGB § 43; BauGB § 44
Kein Anspruch des Eigentümers auf weitere Geldentschädigung bei Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf weitere Geldentschädigung bei einem Übernahmeanspruch gem. § 40 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) eines von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung betroffenen Eigentümers gem. § 40 Abs. 1 BauGB; Anwendbarkeit der Fristenregelung des § 44 Abs. 4 ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geldentschädigung wegen Nicht-Umsetzung einer Planung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 186, 136
- MDR 2010, 1045
- NVwZ 2010, 1444
- NJ 2011, 40
- VersR 2010, 1655
- DÖV 2010, 948
- BauR 2010, 1808
- BauR 2010, 1901
- ZfBR 2010, 670
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (27)
- BGH, 29.04.1968 - III ZR 80/67
Entschädigung für die Herabstufung einer Fläche in einem Bebauungsplan
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Dies umfasst auch die Fälle, dass eine durch Bebauungsplan als Bauland ausgewiesene Fläche durch einen erneuten Bebauungsplan herabgezont wird (Senatsurteile BGHZ 50, 93, 94; 93, 165, 167).Die Beschränkung der Abfindung ist mit Art. 14 GG vereinbar (Senatsurteile BGHZ 50, 93, 96 f; 93, 165; 167; 97, 1, 3).
Eine Geldentschädigung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der Eigentümer das Grundstück tatsächlich zur Übernahme anbietet (Senatsurteile BGHZ 50, 93, 99; 97, 1, 3 f), woran es im vorliegenden Fall fehlt, wenngleich nach den von der Revision nicht in Frage gestellten Feststellungen des Berufungsgerichts die Voraussetzungen für einen Übernahmeanspruch gegeben sind.
Im Übrigen ist tragender Grund für den Verweis des Eigentümers auf den Übernahmeanspruch, dass die öffentliche Hand sowieso das Eigentum zur Realisierung der Planung erwerben muss, weil in der Regel die Durchführung des Planungszwecks nur durch völlige Entziehung des Eigentums und seine Übertragung auf den Aufgabenträger möglich sein wird (Senat BGHZ 50, 93, 97; Beschluss vom 25. Juni 1992 - III ZR 160/91 - BRS 53 Nr. 133).
- BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73
Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Der Bundesgerichtshof hat den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 Satz 1 BauGB stets als Entschädigungsanspruch besonderer Art bezeichnet (Senatsurteile BGHZ 63, 240, 255; 118, 11, 21).Der Senat hat es aber als mit der Eigentumsgarantie für unvereinbar gehalten, wenn durch die Herabzonung eines Grundstücks dem Eigentümer unmittelbar ein gegenwärtiges Opfer abverlangt werde, er aber noch zuwarten müsse, bis ihm eine Entschädigung zugebilligt wird, weil erst in der Zukunft die Umsetzung der Planung und damit zusammenhängend die Enteignung durchgeführt wird (BGHZ 63, 240, 251 f).
Die zeitliche Befristung des Übernahmeanspruchs kann deshalb auch zur Folge haben, dass Grundstücke "verfrüht" zur Übernahme angeboten werden, denn der Übernahmeanspruch hängt nicht davon ab, dass der Enteignungsbegünstigte in der Lage ist, die Fläche gegen entsprechende Entschädigung zu übernehmen (Senatsurteil BGHZ 63, 240, 251;… Krohn in: Festschrift Weyreuther, 421, 432; dazu auch Schmidt-Aßmann BauR 1976, 145, 150).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Zu einem Entschädigungsanspruch führen sie von Verfassungs wegen nicht (BVerfGE 58, 300, 320; 100, 226, 241).Durch einen solchen Ausgleich kann in bestimmten Fallgruppen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer sonst unverhältnismäßigen oder gleichheitswidrigen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 100, 226, 244 unter Bezugnahme auf BVerfGE 58, 137, 149 f; 79, 174, 192).
Wo ausnahmsweise die Anwendung des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung des Eigentümers führt, können Ausgleichsregelungen aber zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zum Ausgleich gleichheitswidriger Sonderopfer in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 100, 226, 244).
- BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher …
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Februar 1999 (veröffentlicht in NVwZ 1999, 979) nicht zur Entscheidung angenommen.Es liegt deshalb allein mit der Planung noch keine Enteignung der Beteiligten zu 1 und 2 vor (BVerfG NVwZ 1999, 979, 980).
Sie stünde darüber hinaus auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts, wonach im Bebauungsplanverfahren eine Überprüfung der Enteignungsvoraussetzungen gerade nicht stattzufinden hat (BVerfG NVwZ 1999, 979; BVerwG NVwZ-RR 1998, 483, 484).
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06
Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks bei sog. eigentumsverdrängender …
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Bei den heteronomen Festsetzungen im Bebauungsplan handelt es sich um eigentumsverdrängende Planungen (Senatsurteile BGHZ 141, 319, 327; vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 - ZfBR 2007, 788, 789; vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - NJW 2003, 63, 64).Diese kann zwar nicht - wie von der Beteiligten zu 3 geltend gemacht - allein deshalb verneint werden, weil nicht allein ein einzelnes Grundstück, sondern auch benachbarte Grundstücke von der Planung betroffen sind (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 - ZfBR 2007, 788, 789); sie ist jedoch nur für die Frage bedeutsam, nach welcher Grundstücksqualität eine Enteignungsentschädigung zu bemessen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 141, 319; vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - NJW 2003, 63; vom 19. Juli 2007 aaO 788), nicht aber für die Frage, ob eine Übernahme- oder eine sonstige Geldentschädigung zu gewähren ist.
- BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01
Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Enteignung von Bauland als Spielplatz
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Bei den heteronomen Festsetzungen im Bebauungsplan handelt es sich um eigentumsverdrängende Planungen (Senatsurteile BGHZ 141, 319, 327; vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 - ZfBR 2007, 788, 789; vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - NJW 2003, 63, 64).Diese kann zwar nicht - wie von der Beteiligten zu 3 geltend gemacht - allein deshalb verneint werden, weil nicht allein ein einzelnes Grundstück, sondern auch benachbarte Grundstücke von der Planung betroffen sind (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 - ZfBR 2007, 788, 789); sie ist jedoch nur für die Frage bedeutsam, nach welcher Grundstücksqualität eine Enteignungsentschädigung zu bemessen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 141, 319; vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - NJW 2003, 63;… vom 19. Juli 2007 aaO 788), nicht aber für die Frage, ob eine Übernahme- oder eine sonstige Geldentschädigung zu gewähren ist.
- BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98
Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche …
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Bei den heteronomen Festsetzungen im Bebauungsplan handelt es sich um eigentumsverdrängende Planungen (Senatsurteile BGHZ 141, 319, 327; vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 - ZfBR 2007, 788, 789; vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - NJW 2003, 63, 64).Diese kann zwar nicht - wie von der Beteiligten zu 3 geltend gemacht - allein deshalb verneint werden, weil nicht allein ein einzelnes Grundstück, sondern auch benachbarte Grundstücke von der Planung betroffen sind (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 - ZfBR 2007, 788, 789); sie ist jedoch nur für die Frage bedeutsam, nach welcher Grundstücksqualität eine Enteignungsentschädigung zu bemessen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 141, 319; vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - NJW 2003, 63;… vom 19. Juli 2007 aaO 788), nicht aber für die Frage, ob eine Übernahme- oder eine sonstige Geldentschädigung zu gewähren ist.
- BGH, 25.06.1992 - III ZR 160/91
Voraussetzungen für einen Übernahmeanspruch des Eigentümers
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Zwar ist in der Senatsrechtsprechung davon die Rede, der Übernahmeanspruch stelle sich als "Vorstufe" einer (möglichen) förmlichen Enteignung dar bzw. die in den Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 und 2 BauGB jetzt noch nicht zulässige Enteignung werde mit einer Übernahme "gleichsam vorweggenommen" (Beschluss vom 25. Juni 1992 - III ZR 160/91 - BRS 53 Nr. 133).Im Übrigen ist tragender Grund für den Verweis des Eigentümers auf den Übernahmeanspruch, dass die öffentliche Hand sowieso das Eigentum zur Realisierung der Planung erwerben muss, weil in der Regel die Durchführung des Planungszwecks nur durch völlige Entziehung des Eigentums und seine Übertragung auf den Aufgabenträger möglich sein wird (Senat BGHZ 50, 93, 97; Beschluss vom 25. Juni 1992 - III ZR 160/91 - BRS 53 Nr. 133).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Zu einem Entschädigungsanspruch führen sie von Verfassungs wegen nicht (BVerfGE 58, 300, 320; 100, 226, 241).Er kann aber nicht unter Verzicht auf die Anfechtung eine ihm vom Gesetz nicht zugebilligte Entschädigung beanspruchen; mangels gesetzlicher Grundlage können die Gerichte auch keine solche zusprechen (BVerfGE 58, 300, 324).
- BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Bebauungsplan nicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, wenn seiner Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse, zu denen auch das Fehlen der benötigten Finanzmittel zu zählen ist, im Wege stehen (BVerwG NVwZ 2004, 856; BVerwGE 117, 351, 353).Dabei ist im Gegensatz zu sonstigen Bebauungsplänen, die eine Angebotsplanung und in der Regel keine Verpflichtung zur Realisierung enthalten, auch zu berücksichtigen, dass die rein fremdnützige, eigentumsverdrängende Planung nach § 40 BauGB kein "Angebot" für den Eigentümer darstellt, weil er eine solche vorgesehene Grundstücksnutzung in seiner Person nicht verwirklichen kann (BVerwG NVwZ 2004, 856, 857 für eine Straßenplanung).
- BGH, 25.10.2001 - III ZR 76/01
Bindungswirkung der Entscheidung im Normenkontrollverfahren über einen …
- BGH, 13.12.1984 - III ZR 175/83
Voraussetzungen des Übernahmeanspruchs
- BGH, 19.09.1985 - III ZR 162/84
Erlöschen des Übernahmeanspruchs
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
- BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für …
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BGH, 02.04.1992 - III ZR 25/91
Nichtigkeit eines Bebauungsplans
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
- BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; …
- BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90
Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche …
- BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97
Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des …
- BVerwG, 10.10.2006 - 4 BN 29.06
Inzidentprüfung eines Bebauungsplans nach Friständerung für die Antragstellung im …
- VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308
Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet; …
- BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77
Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …
- BVerwG, 03.11.1993 - 4 NB 33.93
Bebauungsplan - Normenkontrollantrag - Geänderte Sach- und Rechtslage - …
- BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87
Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern …
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision wies der Bundesgerichtshof durch angegriffenes Urteil vom 8. Juli 2010 (BGHZ 186, 136) zurück. - BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10
Eigentumsverdrängende Bebauungsplanung: Bemessung der Entschädigung des …