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   BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01   

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https://dejure.org/2002,9795
BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01 (https://dejure.org/2002,9795)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - BLw 39/01 (https://dejure.org/2002,9795)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - BLw 39/01 (https://dejure.org/2002,9795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Auskunftserteilung - Vermögen - Rechtsbeschwerde - Liqiudation

  • Judicialis

    GenG § 82; ; GenG § ... 83; ; GenG § 84; ; GenG § 85; ; GenG § 86; ; GenG § 87; ; GenG § 88; ; GenG § 89; ; GenG § 90; ; GenG § 91; ; GenG § 92; ; GenG § 93; ; LwAnpG § 69 Abs. 3; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01
    Soweit die Antragstellerinnen geltend machen, das Beschwerdegericht sei von dem in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 1999, II ZR 76/98, BGHZ 141, 372, 375 = VIZ 1999, 627, 628, und in der Senatsentscheidung vom 5. März 1999, BLw 45/98, VIZ 1999, 629, 631, enthaltenen Rechtssatz abgewichen, eine kraft Gesetzes aufgelöste Kooperative Einrichtung sei nach §§ 82 ff GenG abzuwickeln, übersehen sie, daß das Beschwerdegericht keinen dem entgegenstehenden Rechtssatz aufgestellt hat.
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01
    Ein solcher Fehler macht - für sich genommen - die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (st. Senatsrspr., vgl. schon Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01
    Die Antragstellerinnen machen weiter geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von einem Rechtssatz ab, den der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Mai 1994, X ZR 82/92, NJW 1995, 386 ff, und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 10. August 1995, 20 W 364/92, NJW-RR 1996, 415 f, aufgestellt hätten.
  • OLG Frankfurt, 10.08.1995 - 20 W 364/92

    Gesellschaftsrecht; Informationserzwingungsverfahren bei der GmbH

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01
    Die Antragstellerinnen machen weiter geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von einem Rechtssatz ab, den der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Mai 1994, X ZR 82/92, NJW 1995, 386 ff, und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 10. August 1995, 20 W 364/92, NJW-RR 1996, 415 f, aufgestellt hätten.
  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 43/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01
    Stützt aber das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige Gründe und bedeutet nur einer der beiden Gründe eine Abweichung von einem Rechtssatz, der in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts aufgestellt ist, fehlt es an der Voraussetzung für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, daß die angefochtene Entscheidung auf der Abweichung beruht (Senatsbeschl. v. 11. Dezember 1956, V BLw 43/56, LM LwVG § 24 Nr. 18).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 45/98

    Wirksamkeit der Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung über die Umwandlung

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01
    Soweit die Antragstellerinnen geltend machen, das Beschwerdegericht sei von dem in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 1999, II ZR 76/98, BGHZ 141, 372, 375 = VIZ 1999, 627, 628, und in der Senatsentscheidung vom 5. März 1999, BLw 45/98, VIZ 1999, 629, 631, enthaltenen Rechtssatz abgewichen, eine kraft Gesetzes aufgelöste Kooperative Einrichtung sei nach §§ 82 ff GenG abzuwickeln, übersehen sie, daß das Beschwerdegericht keinen dem entgegenstehenden Rechtssatz aufgestellt hat.
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