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   BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19   

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https://dejure.org/2020,43403
BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19 (https://dejure.org/2020,43403)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2020 - X ZR 3/19 (https://dejure.org/2020,43403)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2020 - X ZR 3/19 (https://dejure.org/2020,43403)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 UKlaG, § 4a UKlaG, § 3 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und Beschwer im Falle eines Wirtschaftsverbands als Kläger - UKlaG-Streitwert

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemessen des Gebührenstreitwerts und Beschwer grundsätzlich auch dann allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klauseln i.R.e. Klage eines Wirtschaftsverbands

  • rewis.io

    Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und Beschwer im Falle eines Wirtschaftsverbands als Kläger - UKlaG-Streitwert

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessen des Gebührenstreitwerts und Beschwer grundsätzlich auch dann allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klauseln i.R.e. Klage eines Wirtschaftsverbands

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: UKlaG-Streitwert

  • datenbank.nwb.de

    Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und Beschwer im Falle eines Wirtschaftsverbands als Kläger - UKlaG-Streitwert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    2.500 EURO Regelstreitwert pro AGB-Klausel bei Verbandsprozessen nach §§ 1, 4a UKlaG auch wenn Kläger Wirtschaftsverband ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterlassungsklage eines Wirtschaftsverbands - und der Gebührenstreitwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 195
  • GRUR 2021, 521
  • MIR 2021, Dok. 003
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 21.03.2018 - X ZR 88/16

    Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens zur Unterlassung der Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken geschützt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4; Beschluss vom 24. März 2020 - XI ZR 516/18, NJW-RR 2020, 1055 Rn. 5; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 25/19, Rn. 8).

    Eine abweichende Bewertung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa, wenn es um äußerst umstrittene verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen von großer wirtschaftlicher Tragweite geht, über deren Beantwortung bereits vielfältig und mit kontroversen Ergebnissen gestritten wird, und die Frage nach der Wirksamkeit der Klausel deshalb für die gesamte Branche von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - I ZR 184/15, VersR 2017, 507 Rn. 16; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZR 390/16, Rn. 6; Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4; Beschluss vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 14 - Fotoabzüge).

    Der Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens entspricht dem Wert des Beschwerdegegenstands (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4, 7; BGH, NJW 2019, 1531 Rn. 9 f. - Fotoabzüge).

  • BGH, 05.02.2019 - VIII ZR 277/17

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Eine abweichende Bewertung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa, wenn es um äußerst umstrittene verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen von großer wirtschaftlicher Tragweite geht, über deren Beantwortung bereits vielfältig und mit kontroversen Ergebnissen gestritten wird, und die Frage nach der Wirksamkeit der Klausel deshalb für die gesamte Branche von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - I ZR 184/15, VersR 2017, 507 Rn. 16; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZR 390/16, Rn. 6; Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4; Beschluss vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 14 - Fotoabzüge).

    Der Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens entspricht dem Wert des Beschwerdegegenstands (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4, 7; BGH, NJW 2019, 1531 Rn. 9 f. - Fotoabzüge).

  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 39/18

    Räumungsrechtsstreit bei Wohnraummiete: Präjudizialität einer rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Unabhängig davon hat die wirtschaftliche Bedeutung von entscheidungserheblichen Vorfragen bei der Bemessung des Streitwerts außer Betracht zu bleiben, weil die Entscheidung darüber nicht in Rechtskraft erwächst (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 31/08, VersR 2009, 562 Rn. 8; Beschluss vom 2. Mai 2019 - IX ZR 347/18, Rn. 5; Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 39/18, NJW 2019, 1745 Rn. 16).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Seine Höhe hängt nicht davon ab, welche Partei in der Vorinstanz unterlegen ist (vgl. etwa BGH, NJW 2018, 1880 Rn. 35).
  • BGH, 22.11.2016 - I ZR 184/15

    Streitwertfestsetzung: Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen die

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Eine abweichende Bewertung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa, wenn es um äußerst umstrittene verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen von großer wirtschaftlicher Tragweite geht, über deren Beantwortung bereits vielfältig und mit kontroversen Ergebnissen gestritten wird, und die Frage nach der Wirksamkeit der Klausel deshalb für die gesamte Branche von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - I ZR 184/15, VersR 2017, 507 Rn. 16; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZR 390/16, Rn. 6; Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4; Beschluss vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 14 - Fotoabzüge).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Bei der Klage eines Verbraucherverbands kommt es dagegen auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 Rn. 9 - Finanzsanierung).
  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Bei einer auf § 8 UWG gestützten Klage eines Wettbewerbsverbands (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) ist für den Streitwert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Interesse maßgeblich, das ein gewichtiger Mitbewerber der beklagten Partei an der begehrten Unterlassung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, NJW-RR 1998, 1421, 1422, juris Rn. 5 f. - Verbandsinteresse; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, Rn. 10; Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KZR 47/15, Rn. 1).
  • BGH, 24.03.2020 - XI ZR 516/18

    Hinweisbeschluss bezüglich der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken geschützt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4; Beschluss vom 24. März 2020 - XI ZR 516/18, NJW-RR 2020, 1055 Rn. 5; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 25/19, Rn. 8).
  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 25/19

    Abstrakte AGB-Kontrollklage eines Verbraucherschutzverbandes: Streitwert und

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken geschützt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - X ZR 88/16, Rn. 4; Beschluss vom 24. März 2020 - XI ZR 516/18, NJW-RR 2020, 1055 Rn. 5; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 25/19, Rn. 8).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
    Bei einer auf § 8 UWG gestützten Klage eines Wettbewerbsverbands (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) ist für den Streitwert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Interesse maßgeblich, das ein gewichtiger Mitbewerber der beklagten Partei an der begehrten Unterlassung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, NJW-RR 1998, 1421, 1422, juris Rn. 5 f. - Verbandsinteresse; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, Rn. 10; Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KZR 47/15, Rn. 1).
  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 115/15

    Bemessung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem

  • BGH, 23.02.2017 - III ZR 390/16

    Bemessung der Beschwer in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz ( UKlaG )

  • BGH, 15.10.2008 - IV ZR 31/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Inanspruchnahme aus einem privaten

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZR 276/83

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschubrechts für den Hersteller eines

  • BGH, 09.12.1993 - I ZR 276/91

    Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften - Jugendschutz

  • BGH, 24.07.2019 - VII ZR 129/18

    Rechtmäßige Kürzung der Bestandsbetreuungsprovisionen eines Handelsvertreters;

  • BGH, 30.04.2020 - VII ZR 151/19

    Erteilung eines Buchauszugs zur Vorbereitung von Provisionsansprüchen aus einem

  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 60/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abmahnung eines Lohnsteuerhilfevereins

  • BGH, 21.11.2019 - III ZR 14/19

    Erreichung des Mindestwerts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu

  • BGH, 02.05.2019 - IX ZR 347/18

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss;

  • OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22

    Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam

    Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt EUR 2.500,00 (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.02.2024 - IV ZR 436/22

    Festsetzung des Streitwerts für Anträge auf Unterlassung der beanstandeten Praxis

    Sie betreffen sowohl die Beschwer des klagenden Verbraucherschutzverbands als auch diejenige des im Unterlassungsprozess unterlegenen Gegners (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2023 aaO; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 aaO; vom 17. November 2020 - X ZR 3/19, GRUR 2021, 521 Rn. 8; vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 10; st. Rspr.).
  • BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19, GRUR 2021, 521 [juris Rn. 14] - UKlaG-Streitwert).
  • LG München I, 25.03.2021 - 12 O 7213/20

    Unzulässigkeit der Pauschalierung von Schadensersatz in AGB auf Basis des

    Pro Klausel war ein Wert von EUR 2.500,00 anzusetzen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BGH, Beschluss vom 17.11.2020 - X ZR 3/19).
  • OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 84/21

    Bei der Festsetzung des Ausgangsstreitwertes einer Unterlassungsklage darf zum

    Ergänzend ist anzumerken: Bei der Festsetzung des vollen Streitwertes ist zu beachten, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gerade nicht auf die wirtschaftliche Bedeutung für die betroffenen Verkehrskreise ankommt (BGH, Urteil vom 27.02.2018, VIII ZR 147/17; vom 19.01.2017, III ZR 296/16; vom 10.04.2018, VIII ZR 247/17; vom 05.02.2019, VIII ZR 277/17; zuletzt vom 17.11.2020, X ZR 3/19, st. Rspr.).
  • LG München I, 16.11.2023 - 12 O 4127/23

    Unterlassungsanspruch, Streitwertfestsetzung, Dauerschuldverhältnisse,

    In derartigen Verfahren wird pro angegriffener Klausel ein Streitwert in Höhe von 2.500,00 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 17.11.2020 - X ZR 3/19).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2022 - 7 U 106/20
    Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.500,00 ? festgesetzt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 497 Rn. 3; BGHZ 195, 298 Rn. 59; MDR 2021, 195 Rn. 8 f.).
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