Rechtsprechung
   EuGH, 07.01.2004 - C-58/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/84/EG - Informationsgesellschaft - Radiosendung - Zugangskontrollierte Dienste - Zugangskontrolldienste - Geschützte Dienste - Rechtlicher Schutz - Vorrichtungen, die einen unerlaubten Zugang ermöglichen

  • Europäischer Gerichtshof

    Commission v Spain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2004, I-621



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Wird zitiert von ... (5)  

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern kann ihr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, jedoch muss dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 15, und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-58/02, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-621, Randnr. 26).
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03  

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Umstrukturierungsbeihilfe -

    Die gemeldete Beihilfe wurde unter dem neuen Aktenzeichen C-58/2002 registriert.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-428/04  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/391/EWG - Maßnahmen zur

    Die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht erfordert nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern es kann insoweit auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-58/02, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-621, Randnr. 26, und vom 20. Oktober 2005 in der Rechtssache C-6/04, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 21).
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