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   EuGH, 24.10.1973 - 10/73   

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https://dejure.org/1973,512
EuGH, 24.10.1973 - 10/73 (https://dejure.org/1973,512)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1973 - 10/73 (https://dejure.org/1973,512)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1973 - 10/73 (https://dejure.org/1973,512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Rewe / Hauptzollamt Kehl

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 40, ARTIKEL 43, ARTIKEL 103
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - RAT - BEFUGNISSE - EINGRIFFE KONJUNKTURELLER ART - DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN - ARTIKEL 103 EWG-VERTRAG - ANWENDUNG - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Rewe / Hauptzollamt Kehl

  • Wolters Kluwer

    Rechtgültigkeit der Verordnung 974/71/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung 980/72/EWG der Kommission; Auslegung der Art. 5 und 107 Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Konjunkturpolitische Maßnahmen im Anschluss an die ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - RAT - BEFUGNISSE - EINGRIFFE KONJUNKTURELLER ART - DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN - ARTIKEL 103 EWG-VERTRAG - ANWENDUNG - ZULÄSSIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 436
  • DVBl 1974, 624
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.12.1969 - 6/69

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 24.10.1973 - 10/73
    Die Klägerin des Ausgangsverfahrens führt insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1969 (Kommission/Französische Republik, 6 und 11/69 - Slg. 1969, 523) aus, Artikel 107 des Vertrages beschränke die Befugnis der Mitgliedstaaten, im Bereich der Währungspolitik einseitige Maßnahmen zu treffen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1973 - 9/73

    Carl Schlüter gegen Hauptzollamt Lörrach. - Ausgleichsbeträge bei fluktuierenden

    Die beiden vom Finanzgericht Baden- Württemberg am 19. Februar 1973 anhängig gemachten Vorlagesachen (Rechtssachen 9/73 und 10/73) wurden am 27. Juni, man kann fast sagen in einer einzigen mündlichen Verhandlung, erörtert.

    Jetzt sind lediglich im Hinblick auf einige Argumente der Klägerin des Verfahrens 10/73, die sich auf denselben Problemkreis beziehen, zwei ergänzende Bemerkungen erforderlich.

    Kommen wir sodann zu der Frage 1 der Rechtssache 10/73.

    Zu der Frage 1 der Rechtssache 10/73 kann somit festgehalten werden, daß sich die Gültigkeit der aufgrund von Artikel 103 getroffenen Maßnahmen nicht deswegen in Frage stellen läßt, weil sie auch innergemeinschaftliche Abgaben einschließen.

    Zur Rechtssache 10/73:.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel GmbH gegen Land Baden-Württemberg.

    (13) Rechtssache 10/73, Rewe, Slg. 1973, 1175.

    (32) Rechtssache 10/73, a. a. O.

    (46) Urteile in den Rechtssachen 10/73, 46/76 und 37/83, a. a. O.

  • EuGH, 15.01.1986 - 44/84

    Hurd / Jones

    Soweit sich aus Artikel 5 EWG-Vertrag eine Verpflichtung ergebe, könne sich ein einzelner nicht darauf berufen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24.10.1973 in der Rechtssache 9/73, Schlüter, Slg. 1973, 1135, Randnr. 39 der Entscheidungsgründe, und in der Rechtssache 10/73, Rewe-Zentral AG, Slg. 1973, 1175, Randnr. 26 der Entscheidungsgründe).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Es ist somit Aufgabe des Rates, die verschiedenen Grundsätze des EWG-Vertrags in Einklang zu bringen (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 5/73, Balkan-Import-Export, Slg. 1973, 1091, Randnr. 29, in der Rechtssache 10/73, Rewe-Zentral, Slg. 1973, 1175, Randnr. 20, vom 29. Februar 1984 in der Rechtssache 37/83, Rewe-Zentral, Slg. 1984, 1229, Randnrn.
  • EuGH, 20.04.1978 - 80/77

    Kommissionnaires réunis

    Die Komission erwähnt hierbei die Währungsausgleichsbeträge, die nur die ungestörte Abwicklung des Handelsverkehrs erlauben sollten, wie sich aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1973 (Rechtssachen 5/73, Balkan, Slg. 1973, 1091; 9/73, Schlüter, Slg. 1973, 1135; 10/73, Rewe, Slg. 1973, 1175) ergebe, sowie die Verordnung Nr. 1876/74 vom 15. Juli 1974 (ABl. L 198 vom 20. Juli 1974, S. 1).
  • EuGH, 29.02.1984 - 37/83

    Rewe-Zentrale

    Dieser Grundsatz finde seine Bestätigung sowohl im Schrifttum als auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 24.10.1973 in der Rechtssache 10/73, Rewe, Slg. 1973, 1175, und Urteil in der oben genannten Rechtssache Bauhuis), aus der sich ergebe, daß gemeinschaftsrechtlich vorgesehene Maßnahmen nicht a priori mit einseitigen Handelshemmnissen der Mitgliedstaaten gleichgesetzt werden könnten, selbst wenn durch sie gewisse Nachteile für den Handelsverkehr geschaffen würden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1995 - C-122/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. -

    Im Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 10/73 (Rewe Zentral, Slg. 1973, 1175, Randnr. 20) über die Gültigkeit von Bestimmungen zur Festlegung der Ausgleichsbeträge zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund der Wcchselkursschwankungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Ausgleichsbcträgc, die zwar an sich Merkmale einer Marktabschottung aufweisen, den Charakter eines Korrektivs gegenüber den Schwankungen unbeständiger Wechselkurse haben und somit dazu dienen, die Erhaltung der herkömmlichen Warenströme auch unter den durch die Währungslagc bedingten außergewöhnlichen und wechselhaften Verhältnissen sicherzustellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1977 - 29/77

    SA Roquette Frères gegen Französischen Staat - Zollverwaltung. -

    Dies erhellt aus den Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 974/71 selbst; ferner wurde es mehrfach vom Gerichtshof festgestellt, vgl. z. B. Rechtssache 5/73 ("die erste Balkan-Sache", Slg. 1973, 1091, vor allem Randnummern 13 und 14), Rechtssache 9/73 (Schlüter/Hauptzollamt Lörrach, Slg. 1973, 1135, vor allem Randnummern 14 und 33), Rechtssache 10/73 (Rewe-Zentral/Hauptzollamt Kehl, Slg. 1973, 1175, vor allem Randnummern 14 und 20), und neuerdings Rechtssache 97/76 (Merkur/Kommission, Urteil vom 8. Juni 1977, noch nicht veröffentlicht, vor allem Randnummern 16 und 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1978 - 80/77

    Société Les Commissionnaires Réunis SARL gegen Receveur des douanes ; SARL Les

    Zu den drei Urteilen des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1973 über Währungsausgleichsbeträge in den Rechtssachen 5/73 (erste Rechtssache Balkan, Slg. 1973, 1091), 9/73 (Schlüter/Hauptzollamt Lörrach, Slg. 1973, 1135) und 10/73 (Rewe-Zentral AG/Hauptzollamt Kehl, Slg. 1973, 1175) hatte ich kürzlich in der Rechtssache 29/77 (dritte Rechtssache Roquette, Slg. 1977, 1835) Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1974 - 34/74

    Société Roquette frères gegen Französischen Staat. - Ausgleichsbeträge.

    Der Gerichtshof hatte bereits vor nicht allzu langer Zeit Gelegenheit, Probleme im Zusammenhang mit den Währungsschwankungen und dem System zu erörtern, das die Gemeinschaft zur Vermeidung der Gleichgewichtsstörungen vorgesehen hat, die im Funktionieren des Marktes der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus jenen Schwankungen entstehenen können (so in den Rechtssachen 5/73, Balkan Import Export - Slg. 1973, 1091; 9/73 Schlüter - Slg. 1973, 1135; 10/73, Rewe-Zentralfinanz - Slg. 1973, 1175).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77

    A. Racke gegen Hauptzollamt Mainz. - Währungsausgleichsbeträge.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1976 - 46/76

    W. J. G. Bauhuis gegen Niederländischen Staat.

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