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   KG, 17.04.2001 - 18 UF 6804/00, 18 UF 6805/00   

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https://dejure.org/2001,7141
KG, 17.04.2001 - 18 UF 6804/00, 18 UF 6805/00 (https://dejure.org/2001,7141)
KG, Entscheidung vom 17.04.2001 - 18 UF 6804/00, 18 UF 6805/00 (https://dejure.org/2001,7141)
KG, Entscheidung vom 17. April 2001 - 18 UF 6804/00, 18 UF 6805/00 (https://dejure.org/2001,7141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1697 § 1697a
    Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 267
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12

    Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen

    Eine Vormundschaft erfülle ihren Sinn dann am besten, wenn das Mündel erlebe, dass die Person, die es täglich erzieht, auch rechtlich zu dieser Erziehung befugt sei (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2012, 1959, 1960; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742, 743; KG FamRZ 2002, 267, 268; LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.02.2009 - 2-9 T 486/07 - Juris Rn. 26; LG Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2008 - 4 T 663/07 - Juris Rn. 28; vgl. auch Palandt/Götz, BGB, 72. Aufl., § 1779 Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 WF 195/12

    Vormundschaft: Vorrang der Bestellung von Pflegeeltern gegenüber einer

    Es ist für die Betroffenen von erzieherischem Vorteil, wenn sie erleben, dass die emotionale Bezugsperson auch rechtliche Befugnisse hat (LG Frankfurt FamRZ 2009, 2103; KG FamRZ 2002, 267).
  • OLG Jena, 15.01.2004 - 1 UF 134/03

    Einzelvormundschaft und Amtsvormundschaft

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  • LG Wiesbaden, 03.09.2008 - 4 T 663/07

    Anforderungen an eine Übertragung der Vormundschaft für ein minderjähriges Kind

    Eine Vormundschaft erfüllt ihren Sinn aber dann am besten, wenn das Mündel erlebt, dass die Person, die es täglich erzieht, auch rechtlich zu dieser Erziehung befugt ist (vgl. KG Berlin, FamRZ 2002, 267 ).
  • LG Göttingen, 02.04.2003 - 5 T 316/02

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsverteidigung setzt eine Gegenwehr gegen den materiell-rechtlichen Anspruch voraus, d. h. die Einwendungen der Beklagten müssen zur Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage führen können (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 267, 268).
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