Rechtsprechung
   KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45456
KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22 (https://dejure.org/2023,45456)
KG, Entscheidung vom 31.07.2023 - 3 WF 61/22 (https://dejure.org/2023,45456)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2023 - 3 WF 61/22 (https://dejure.org/2023,45456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,45456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 894 BGB, § 1365 Abs 1 BGB, § 1368 BGB, Art 14 Abs 1 Nr 1 BGBEG vom 21.09.1994, Art 15 Abs 1 BGBEG vom 21.09.1994
    Verfahrenskostenhilfe bei Anwendung ausländischen Sachrechts; Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    1700 ff.; a.A. noch OLG Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15, FamRZ 2016, 129, sowie das deutsche Schrifttum, etwa Hausmann, in: Hausmann/Odersky, Internationales Privatrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. Auflage 2017, § 9 Rn. 52).".
  • BGH, 02.02.2000 - XII ZR 25/98

    Aufrechnungsbefugnis des Dritten

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Die schwierige Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1368 BGB güterrechtlich zu qualifizieren (MüKoBGB/Looschelders, 8. Auflage 2020, EGBGB Art. 15 Rn. 35: Die Berechtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Rechten des anderen Ehegatten gemäß § 1368 BGB ist güterrechtlich zu qualifizieren) und deshalb wegen des türkischen Rechts als Güterstatut hier nicht anzuwenden ist oder prozessual zu qualifizieren ist (BGH, Urteil vom 2. Februar 2000 - XII ZR 25/98, NJW 2000, 1947; BeckOGK/Szalai, 1.5.2023, BGB § 1368 Rn. 1; Staudinger/Mankowski [2010] Art. 15 EGBGB, Rn. 270: Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft) und also als Teil der lex fori zur Anwendung gelangt, ist nicht im Verfahrenskostenhilfeverfahren abschließen zu klären.
  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99

    Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Der Miteigentumsanteil der Antragstellerin ist durch die behauptete unrichtige Eintragung nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2020 - XI ZR 14/99, NJW 2000, 2021).
  • BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls bei fehlender Zustellung

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Denn nach der - gemäß § 293 ZPO maßgeblichen (der deutsche Richter hat das ausländische Recht so anzuwenden, wie es der Richter des betreffenden Landes auslegt und anwendet; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - IX ZB 26/17, MDR 2018, 1079) - herrschenden Meinung im türkischen Schrifttum und nach der Rechtsprechung des türkischen Kassationsgerichtshofs kommt der Bestimmung des Art. 15 Abs. 2 türk.
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2018 - 14 W 113/16

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegattens nach der

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    IPRG ist in intertemporaler Hinsicht anwendbar, weil in entsprechender Anwendung von Art. 1 des Einleitungsgesetzes zum türkischen Zivilgesetzbuch (EinlG ZGB) Nr. 4722 bei Dauerrechtsverhältnissen für die allgemeinen Wirkungen der Ehe einschließlich der güterrechtlichen Wirkungen nicht auf das im Zeitpunkt des Zustandekommens der Ehe geltende Recht abzustellen ist, sondern auf das Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts des für die Beurteilung maßgeblichen Tatbestands gilt (OLG Köln, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 14 W 113/16, ZEV 2018, 330).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18

    Grundbuchberichtigung: Berichtigungsanspruch eines hälftigen Miteigentümers eines

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Diese Konstellation ist hier nicht gegeben, da die Antragstellerin an den für die Antragsgegner eingetragenen Miteigentumsanteilen gerade nicht mitberechtigt ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 19 W 30/18, BeckRS 2018, 24818 Rn. 11, 12, beck-online).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13

    Prozesskostenhilfebewilligung: Klärung zweifelhafter Rechtsfragen im

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Bei zweifelhaften Rechtsfragen hat das Gericht demnach Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, auch wenn es der Auffassung ist, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 34/13, NJW-RR 2014, 131).
  • OLG Schleswig, 16.12.1994 - 14 U 138/94

    Sittenwidriges Geschäft in Lebensgemeinschaft

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragstellerin ein Berichtigungsanspruch aus eigenem Recht ausnahmsweise nach § 242 BGB zusteht (vgl. KG, Urteil vom 12. November 1987 - 16 U 1465/87, OLGZ 1988, 355; OLG Schleswig, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 14 U 138/94, NJW-RR 1995, 900), sind nicht ersichtlich.
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 6 WF 22/20

    1. Bei der Frage, ob für einen gegen einen Unterhaltstitel gerichteten

    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Ist der Streitfall aus Sicht des Gerichts unter Anwendung ausländischen Sachrechts zu entscheiden, so muss das Gericht im Lichte seiner § 293 ZPO entspringenden Ermittlungspflicht - will es von der Einholung eines Rechtsgutachtens absehen und Verfahrenskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung verweigern - nachvollziehbar und belastbar darlegen, dass es die entscheidungserheblichen Normen des fremden Rechts aufgrund eigener Sachkunde zuverlässig ermitteln konnte (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 6 WF 22/20, FamRZ 2021, 612; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 20. Auflage 2023, § 114 Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2015 - 18 WF 126/15
    Auszug aus KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
    Diese Vorschrift gehört nach deutschem IPR zu den allgemeinen Ehewirkungen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 18 WF 126/15, FamRZ 2015, 1610; Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Auflage 2019, § 4 Rn. 298) und ist güterstandsunabhängig (Süß, in: Münch, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 4. Auflage 2023, § 20 Rn. 177; ohne Begründung wohl a.A. Yarayan a.a.O.).
  • KG, 12.11.1987 - 16 U 1465/87

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Verzicht auf das Miteigentum an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht