Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Kündigungsschutz für Organmitglieder
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 14 Abs 1 Nr 1 KSchG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bei Invollzugsetzung des zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung
- Betriebs-Berater
Kein Kündigungsschutz für Organmitglieder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 14 Abs. 1 Nr. 1
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bei Invollzugsetzung des zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Kündigungsschutz für Organmitglieder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geltungsbereich des Ausschlusses des allgemeinen Kündigungsschutzes für Geschäftsführer
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 28.01.2015 - 6 Ca 27/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 142
- BB 2015, 3123
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84
Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, dessen Verwirklichung erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, kann schon vor Dienstantritt erklärt werden, sofern die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben (BAG v. 09.05.1985 - 2 AZR 372/84, B I 1 d. Gründe; BAG v. 25.03.2004, 2 AZR 324/03, II 1 b d. Gründe).Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis - wie bei einem befristeten Vertrag - rechtlich zum Kündigungszeitpunkt noch nicht besteht (BAG v. 09.05.1985 - 2 AZR 372/84).
Liegt ein Fall vor, in dem dies anzunehmen ist (vgl. hierzu BAG v. 22.08.1964 - 1 AZR 64/64; BAG v. 09.05.1985 - 2 AZR 372/84; BAG v. 25.03.2004 - 2 AZR 324/03), setzt der Vollzugsbeginn des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist in Lauf.
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03
Kündigung vor Dienstantritt
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, dessen Verwirklichung erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, kann schon vor Dienstantritt erklärt werden, sofern die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben (BAG v. 09.05.1985 - 2 AZR 372/84, B I 1 d. Gründe; BAG v. 25.03.2004, 2 AZR 324/03, II 1 b d. Gründe).Liegt ein Fall vor, in dem dies anzunehmen ist (vgl. hierzu BAG v. 22.08.1964 - 1 AZR 64/64; BAG v. 09.05.1985 - 2 AZR 372/84; BAG v. 25.03.2004 - 2 AZR 324/03), setzt der Vollzugsbeginn des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist in Lauf.
- BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10
Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Für ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung nach § 270 Abs. 1 S. 2 InsO gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BAG v. 07.07.2011 - 6 AZR 248/10, Rz. 11).
- BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79
GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Der Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die erst mit Zugang an den Geschäftsführer und nicht bereits mit der Beschlussfassung der Gesellschafter wirksam wird (BAG v. 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79, B II 2 d. Gründe). - BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des …
- BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64
Kündigung - Kündigungsfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Liegt ein Fall vor, in dem dies anzunehmen ist (vgl. hierzu BAG v. 22.08.1964 - 1 AZR 64/64; BAG v. 09.05.1985 - 2 AZR 372/84; BAG v. 25.03.2004 - 2 AZR 324/03), setzt der Vollzugsbeginn des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist in Lauf. - LG Dortmund, 05.11.1997 - 10 O 51/97
Nichtigkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der …
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Daraus folgt ein Feststellungsinteresse, das voraussetzt, dass der Arbeitnehmer dartut, dass neben einer mit der Kündigungsschutzklage angegriffenen Kündigung weitere Beendigungstatbestände vorliegen, auf die sich der Arbeitgeber beruft (BAG v. 26.09.2013 - 2 AZR 682/12, Rz. 32). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07
Klagefrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Kündigt ein vollmachtloser Vertreter oder ein Nichtberechtigter das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, liegt keine Kündigung im Sinne von § 4 S. 1 KSchG vor (BAG v. 26.03.2009 - 2 AZR 403/07, Rz. 21). - BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06
Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15
Der schuldrechtliche Vertrag, welcher der Bestellung zum Geschäftsführer zugrunde liegt, muss nicht mit der juristischen Person abgeschlossen werden, deren Organ er ist (BAG v. 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06, Rz. 15), so dass auch deshalb die Begründung gesonderter, den Organstellungen zugrunde liegender Dienstverhältnisse mit den betroffenen Konzerngesellschaften nicht erforderlich war. - BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
Betriebsübergang (Druckerei)
- BAG, 24.10.1972 - 3 AZR 102/72
Wettbewerbsverbot - Schriftform - Arbeitsverhältnis
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15
Insolvenzkündigung vor Dienstantritt
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. September 2015 - 5 Sa 516/15 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 19.01.2017 - 17 Sa 993/16
Keine treuwidrige Vereitelung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf …
Wie das Arbeitsgericht Hagen zutreffend festgestellt hat, sind für die Frage nach der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung und damit für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG die Umstände bei Kündigungszugang maßgeblich (LAG Berlin-Brandenburg 17.09.2015 - 5 Sa 516/15 - Rnr. 56, ArbRB 2016, 41).