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   LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16   

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https://dejure.org/2016,30442
LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16 (https://dejure.org/2016,30442)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16 (https://dejure.org/2016,30442)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2016 - 6 TaBV 10/16 (https://dejure.org/2016,30442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eingruppierung - Arbeiterwohlfahrt

  • IWW

    § 87b SGB XI, § ... 87b Abs. 3 SGB XI, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, § 99 Abs. 1 S. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 71 SGB XI, § 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI, § 4 der Betreuungskräfte-Richtlinie, § 28 BBiG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Betreuungsassistentin gem. TV-AWO NRW, §§ 22, 22a BMT-AW II

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 TVG, § 99 Abs. 1 u. Abs. 2 BetrVG, § 87b SGB 11
    Eingruppierung - Arbeiterwohlfahrt

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; Arbeiterwohlfahrt

  • rechtsportal.de

    BMT-AW II § 22; BMT-AW II § 22a
    Eingruppierung einer Betreuungsassistentin gem. TV-AWO NRW, §§ 22, 22a BMT-AW II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    (a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 19, AP Nr. 25 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 42, juris).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG v. 07.07.2004 und v. 17.05.2001, aaO).

    Die Aufgabe von Altenpflegekräften ist die Beratung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen (BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 40, juris).

    Neben Tätigkeiten wie Arbeiten im Zusammenhang mit Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, An- und Auskleiden und Hilfestellung bei der Körperpflege haben sich die Altenpflegehelferinnen auch um die medizinischen Hilfsmittel zu kümmern (BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 40, juris).

    (aaa) Unter "Ausbildung" versteht man eine zweck- und zielgerichtete Vermittlung der für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang (vgl. BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 51, juris).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Auch gab es bereits damals Ausbildungen, die nur einen Zeitraum von wenigen Wochen oder Monaten in Anspruch nahmen, wie beispielsweise die Ausbildung zur "Schwestern-Helferin" (vgl. BAG v. 18.06.1997 - 4 AZR 747/95 - AP Nr. 1 zu § 12 DienstVO ev Kirche).

    Es reicht vielmehr jede Ausbildung aus, die sowohl in der zeitlichen Dauer als auch inhaltlich von einigem Gewicht ist (vgl. BAG v. 18.06.1997 - 4 AZR 747/95 - AP Nr. 1 zu § 12 DienstVO ev Kirche, unter 5.3.4 der Gründe zu dem Begriff "förderliche Ausbildung" in der Dienstvertragsordnung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen v. 15.05.1983).

    Diesen Anforderungen kann auch eine Ausbildung von mehreren Wochen genügen (vgl. betreffend die 28-tägige Ausbildung zur Schwestern-Helferin: BAG v. 18.06.1997 aaO).

  • ArbG Wesel, 02.12.2015 - 4 BV 41/15

    Eingruppierung Betreuungsassistentin AWO

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.12.2015 - Az.: 4 BV 41/15 - abgeändert.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.12.2015 - AZ: 4 BV 41/15 - abzuändern und den Antrag des Arbeitgebers zurückzuweisen.

  • LAG Düsseldorf, 21.04.1988 - 13 Sa 1747/87

    Verbot; Volljähriger; Berufsausbildung; Anerkannter Ausbildungsberuf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Neben den staatlich anerkannten - klassischen - Ausbildungen gab es nicht anerkannte Ausbildungsberufe (vgl. § 28 BBiG a.F., vgl. LAG Düsseldorf v. 21.04.1988 - 13 Sa 1747/87 - juris).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und er daher der Zustimmung des Betriebsrats dafür bedarf (BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14, AP Nr. 146 zu § 99 BetrVG 1972; BAG v. 09.10.2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 31, AP Nr. 52 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Zweck dieser Bestimmung ist es aber nicht etwa, eine ausreichende Unterrichtung im Rahmen der Mitbestimmung zur Einstellung zu sichern, sondern hinsichtlich der bei einer Einstellung regelmäßig vorzunehmenden Eingruppierung die Beteiligung des Betriebsrats so früh wie möglich eingreifen zu lassen (BAG v. 20.12.1988 - 1 ABR 68/87 - AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972, zu B. I. 1. b) der Gründe).
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer der in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezeichneten personellen Maßnahmen sieht das Gesetz keine besondere Form vor (BAG v. 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 17, AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Sie ist keine ins Ermessen des Arbeitgebers gestellte, rechtsgestaltende Maßnahme, sondern Rechtsanwendung (vgl. BAG v. 28.04.2009, 1 ABR 97/07, juris, Rn. 21, m.w.N.).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    (a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 19, AP Nr. 25 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 17.05.2001 - 8 AZR 277/00 - Rn. 42, juris).
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und er daher der Zustimmung des Betriebsrats dafür bedarf (BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14, AP Nr. 146 zu § 99 BetrVG 1972; BAG v. 09.10.2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 31, AP Nr. 52 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

  • LAG Hamm, 24.03.2015 - 7 TaBV 69/14

    Eingruppierung von Mitarbeiterinnen in der Hauswirtschaftsassistenz und von

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. September 2016 - 6 TaBV 10/16 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu mehreren personellen Maßnahmen einholen will (vgl. BAG, Beschl. v. 10.11.2009 - 1 ABR 64/08; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16).
  • ArbG Wesel, 02.12.2015 - 4 BV 41/15

    Eingruppierung Betreuungsassistentin AWO

    Eingruppierung einer Betreuungskraft i.S.v. § 87b SGB XI in den TV-AWO NRW i.V.m. §§ 22, 22a BMT-AW II einschließlich des TV über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II: "förderliche Ausbildung" i.S.d. Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe des Teils I B 1 des TV über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II (hier verneint; anders: LAG Düsseldorf v. 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16 - und BAG v. 26.04.2017 - 4 ABR 73/16).
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