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   LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23   

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https://dejure.org/2023,10705
LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23 (https://dejure.org/2023,10705)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.04.2023 - 2 Ta 28/23 (https://dejure.org/2023,10705)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. April 2023 - 2 Ta 28/23 (https://dejure.org/2023,10705)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 3; ZPO § 767; ZPO § 769; GKG § 48
    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige Einstellung

  • IWW

    § 68 Abs. 1 GKG, § 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 769 Abs. 1 ZPO, § 78 Satz 3 ArbGG, § 68 Abs. 3 GKG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 3, 767, 769 ZPO, 48 GKG
    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige Einstellung

  • rewis.io

    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige Einstellung

  • Betriebs-Berater

    Streitwert - Vollstreckungsabwehr - einstweilige Einstellung

  • Betriebs-Berater

    Streitwert - Vollstreckungsabwehr - einstweilige Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 1 ; GKG § 68 Abs. 3 ; RVG § 32
    Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit; Keine Streitwerterhöhung bei wirtschaftlicher Identität der Streitgegenstände

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 16.09.2016 - 4 Ta 179/16

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage und des verbundenen Antrags auf

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23
    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und Kosten des Vorprozesses (BGH 09.02.2006 - IX ZB 310/04, Rn 9 juris; LAG Köln 16.09.2016 - 4 Ta 179/16, Rn 2 juris).

    Deshalb folgt das erkennende Gericht insoweit nicht dem LAG Köln (16.09.2016 - 4 Ta 179/16 und 30.12.2015 - 12 Ta 347/15), das ohne eigene Begründung unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 28.05.1991 - IX ZR 181/90 zusätzlich 1/5 des Hauptsachewertes für den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ansetzt.

  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23
    Deshalb folgt das erkennende Gericht insoweit nicht dem LAG Köln (16.09.2016 - 4 Ta 179/16 und 30.12.2015 - 12 Ta 347/15), das ohne eigene Begründung unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 28.05.1991 - IX ZR 181/90 zusätzlich 1/5 des Hauptsachewertes für den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ansetzt.
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23
    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und Kosten des Vorprozesses (BGH 09.02.2006 - IX ZB 310/04, Rn 9 juris; LAG Köln 16.09.2016 - 4 Ta 179/16, Rn 2 juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage: Erhöhung bei verbundenem Antrag auf

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO und die Vollstreckungsabwehrklage sind in diesem Sinne auf dasselbe Interesse ausgerichtet, weil der Antrag lediglich die Absicherung des mit der Klage verfolgten Rechtsschutzziels - die Vernichtung der Vollstreckbarkeit eines Titel - bezweckt (OLG Karlsruhe 04.01.2018 - 12 W 37/17, BeckRS 2018, 58 Rn 13).
  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23
    Deshalb folgt das erkennende Gericht insoweit nicht dem LAG Köln (16.09.2016 - 4 Ta 179/16 und 30.12.2015 - 12 Ta 347/15), das ohne eigene Begründung unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 28.05.1991 - IX ZR 181/90 zusätzlich 1/5 des Hauptsachewertes für den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ansetzt.
  • LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23
    Dieser ist mit dem Wert von einem Monatsgehalt zutreffend bewertet (LAG Nürnberg - 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; vgl. I. Nr. 26 Streitwertkatalog).
  • ArbG Nürnberg, 21.11.2022 - 12 Ca 5096/21

    Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23
    Die Beschwerde des Beklagtenvertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 21.11.2022 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 24.01.2023, Az. 12 Ca 5096/21, wird zurückgewiesen.
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