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   LG Cottbus, 16.06.2022 - 2 O 108/22   

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https://dejure.org/2022,16341
LG Cottbus, 16.06.2022 - 2 O 108/22 (https://dejure.org/2022,16341)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16.06.2022 - 2 O 108/22 (https://dejure.org/2022,16341)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 2 O 108/22 (https://dejure.org/2022,16341)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus LG Cottbus, 16.06.2022 - 2 O 108/22
    Sofern die klägerische Behauptung zutreffen würde, dürfte zwar der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag wegen des Äquivalenzmissverhältnisses von Kaufpreis und Gegenleistung gem. § 138 BGB nichtig sein (vgl. dazu BGH , Urt. v. 19.01.2001 - V ZR 437/99 - Juris, Rn. 10 ff.).

    Beruht die Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts jedoch - wie hier - nur auf dem Äquivalenzmissverhältnis, bleibt die Nichtigkeitsfolge auf das Verpflichtungsgeschäft beschränkt und erfasst nicht das abstrakte Verfügungsgeschäft ( BGH , Urt. v. 19.01.2001 - V ZR 437/99 - Juris, Rn. 25, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 W 63/17

    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs im

    Auszug aus LG Cottbus, 16.06.2022 - 2 O 108/22
    Diese gesetzliche Dringlichkeitsvermutung kann insbesondere durch langes Zuwarten widerlegt sein (vgl. OLG Hamm , Beschl. v. 19.06.2017 - I-5 W 63/17 - Juris, Rn. 12, m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 12.02.1997 - 2 W 11/97
    Auszug aus LG Cottbus, 16.06.2022 - 2 O 108/22
    Im Rahmen dieser Zuständigkeit ist das Amtsgericht nur für den Erlass und für die Aufhebung gem. § 942 Abs. 3 ZPO zuständig, während über andere Rechtsbehelfe grundsätzlich das Gericht der Hauptsache entscheidet ( OLG Schleswig , Beschl. v. 12.02.1997 - 2 W 11/97 - Juris, Rn. 4; G. Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 942 Rn. 4).
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