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   LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13   

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https://dejure.org/2015,103224
LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13 (https://dejure.org/2015,103224)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2015 - L 4 R 3216/13 (https://dejure.org/2015,103224)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2015 - L 4 R 3216/13 (https://dejure.org/2015,103224)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 R 267/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenanpassung 2010 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Im Übrigen fehle es an einer Vergleichbarkeit von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Versorgungsbezügen von Beamten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 - in juris).

    Andere Gründe für eine Verfassungswidrigkeit von Nachhaltigkeits-Faktor und Riester-Faktor in der gesetzlichen Rentenversicherung seien nicht ersichtlich (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011, a.a.O.).

    Denn sie ändern weder den Bescheid über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2011 ab noch ersetzen sie ihn (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 - in juris ).

    b) Die genannten einfachgesetzlichen Vorschriften des SGB VI stehen im Einklang mit der Verfassung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011 - L 2 KN 8/11 -, Urteil vom 6. August 2014 - L 2 R 306/14 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 -, Urteil vom 10. Dezember 2014 - L 5 R 1496/14 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - alle in juris), insbesondere sind die Grundrechte aus Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 3 Abs. 1 GG und Artikel 14 Abs. 1 GG nicht verletzt.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass unter dem Blickwinkel dieses einkommenssteuerrechtlichen Bezugsrahmens Teile der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenpension Ähnlichkeiten aufweisen, führt dies nicht dazu, dass auch hinsichtlich der Voraussetzungen und der Berechnung der jeweiligen Altersbezüge von wesentlich gleichen Sachverhalten gesprochen werden kann (so auch Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15.11.2011 - L 11 R 267/11, Juris Rdnr. 61).".

    Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 - in juris) führt zu der Verletzung von Artikel 14 Abs. 1 GG und Artikel 2 GG zur Rentenanpassung 2010 mit grundsätzlichen, auf den vorliegenden Fall zu übertragenden Erwägungen, überzeugend Folgendes aus.

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Auch war die Bundesregierung befugt, mit Zustimmung des Bundesrats die RWBestV 2011 zu erlassen; die entsprechende Ermächtigung entspricht Verfassungsrecht (Art. 80 GG; vgl. dazu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011 - L 2 KN 8/11 - an der Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung hatte auch das BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07 - in juris, keine Zweifel).

    Der Gesetzgeber muss für die zwangsweise erbrachten Beiträge im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen erbringen und verhindern, dass es zu einer substantiellen Entwertung der erreichten Ansprüche kommt (BVerfG, 26.07.2007, 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07, SozR 4-2600 § 68 Nr. 2 = juris).

    Damit ist offensichtlich, dass die Rente ihre Funktion als substanzielle Alterssicherung nicht verloren hat (vgl zur ausgebliebenen Rentenanpassung 2004 BVerfG 26.07.2007, aaO, RdNr 59).

    Die gesetzlichen Maßnahmen zur Rentenanpassung 2010 verstoßen damit auch nicht gegen ein schützenswertes Vertrauen auf die Kontinuität steigender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und damit gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 3 GG; BSG, 21.01.2009, B 12 R 1/07 R, juris 41 f unter Hinweis auf BVerfG, 26.07.2007, aaO; BSG, 20.12.2007, B 4 RA 9/05 R, juris Rdnr 62 ff).

    Insoweit wird gerade mit § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI die Funktion der Rente als substanzielle Alterssicherung (dazu vgl. BVerfG, 26.07.2007, 1 BvR 824/03 ua, SozR 4-2600 § 68 Nr. 2 = juris Rdnr 59) gesichert.".

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Der bloße Vergleich von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen aus der Beamtenversorgung greift daher zu kurz (vgl. zur fehlenden Vergleichbarkeit von gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung auch ausführlich BVerfGE 105, 73 ff.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73-135 = BGBl I 2002, 1305 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176) zur Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Für den Vergleich zwischen Sozialversicherten und Rentnern sowie Beamten und Pensionsempfängern hat das Bundesverfassungsgericht entscheidend auf die Frage abgestellt, ob die (damalige) markant unterschiedliche steuerliche Belastung in der Nacherwerbsphase angemessen kompensiert wurde durch eine reziproke unterschiedliche steuerliche Belastung in der Erwerbsphase (BVerfGE 105, 73, Juris Rdnr. 203).

  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Nicht erst mit seinem Beschluss vom 3. Juni 2014 (1 BvR 79/09 und andere - in juris) gegen das Ausbleiben der Rentenerhöhung und der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zum 1. Juli 2005 habe das BVerfG einige realitätsferne Äußerungen gemacht.

    Das BVerfG hat die Frage bislang ausdrücklich offen gelassen, ob, ggf. in welchem Rahmen und Umfang sowie unter welchen Voraussetzungen eine regelmäßige leistungserhöhende Anpassung von Renten unter den Schutz des Artikel 14 Abs. 1 GG fällt (BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 823/03, 1247/07 -, zuletzt auch im Nichtannahmebeschluss vom 3. Juni 2014 - 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09, 1 BvR 1298/09, 1 BvR 1701/09, 1 BvR 3148/10 - in juris).

    cc) Das BVerfG hat (wie bereits oben ausgeführt) zwischenzeitlich am 3. Juni 2014 über 5 Verfassungsbeschwerden gegen das Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 mit ausführlich begründetem Nichtannahmebeschluss entschieden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Juni 2014, a.a.O.) und hierbei weder einen Verstoß gegen Art. 14 GG, noch gegen andere Grundrechte oder das Rechts- und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 3 GG) erkannt.

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Insoweit kann der Senat keine verfassungsrechtlich grundlegende Abweichung der Sachlage im Vergleich zu in früheren Jahren ausgebliebenen Rentenanpassungen feststellen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung jeweils als verfassungsgemäß angesehen worden waren (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O., Rdnr. 54 unter Hinweis auf die Rspr. des BSG, 13.11.2008, B 13 R 13/08 R, SozR 4-2600 § 255e Nr. 1 sowie BSG, 21.01.2009, B 12 R 1/07 R zur Aussetzung der Rentenanpassung im Jahre 2005).

    Auch die vom Kläger gerügte Einführung des Altersvorsorgeanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors verletzt Art. 14 Abs. 1 GG nicht (BSG, 21.01.2009, B 12 R 1/07 R, Juris Rdnr. 26 ff).

    Die gesetzlichen Maßnahmen zur Rentenanpassung 2010 verstoßen damit auch nicht gegen ein schützenswertes Vertrauen auf die Kontinuität steigender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und damit gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 3 GG; BSG, 21.01.2009, B 12 R 1/07 R, juris 41 f unter Hinweis auf BVerfG, 26.07.2007, aaO; BSG, 20.12.2007, B 4 RA 9/05 R, juris Rdnr 62 ff).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Damit unterfällt das Stammrecht auf Rente im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB VI ebenso dem Eigentumsschutz wie der Anspruch auf jeden hieraus entstehenden monatlichen Einzelanspruch (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - B 4 RA 9/05 R - in juris).

    Sollte Art. 14 Abs. 1 GG ein subjektives Vermögens wertes Recht auf eine jährliche Rentenanpassung einräumen (dazu vgl. BSG, 20.12.2007, B 4 RA 9/05 R, Juris), liegt hier auch insoweit kein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts vor.

    Die gesetzlichen Maßnahmen zur Rentenanpassung 2010 verstoßen damit auch nicht gegen ein schützenswertes Vertrauen auf die Kontinuität steigender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und damit gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 3 GG; BSG, 21.01.2009, B 12 R 1/07 R, juris 41 f unter Hinweis auf BVerfG, 26.07.2007, aaO; BSG, 20.12.2007, B 4 RA 9/05 R, juris Rdnr 62 ff).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 48/05 R

    Rentenanpassung durch die Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Die vorliegende Klage ist als Anfechtungsklage gegen die einen Verwaltungsakt verlautbarende Rentenanpassungsmitteilung (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20. Dezember 2007 - B 4 RA 48/05 R - in juris Rn. 10 m.w.N.) sowie als unechte Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    Dagegen vermittelt Art. 14 Abs. 1 GG auch den Bestandsrentnern keine Rechtsposition, die ihnen eine Aussicht auf Anpassung der Rente nach Maßgabe des BeamtVG vermitteln könnte (BSG, 20.12.2007, B 4 RA 48/05 R, SozR 4-2600 § 65 Nr. 2 = Juris Rdnr. 20).

    Soweit bereits der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG in Bezug auf die jährliche Rentenanpassung dem Grunde nach eröffnet ist, geht dessen Schutz demjenigen aus Art. 2 GG vor (dazu vgl. BSG, 20.12.2007, B 4 RA 48/05 R, SozR 4-2600 § 65 Nr. 2 = juris Rdnr 21 mwN).

  • LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12

    Die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2011 durch § 1 Abs. 1 der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Die Bundesregierung hat den zum 1. Juli 2011 maßgeblichen aktuellen Rentenwert zutreffend bestimmt (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - in juris).

    Für die Übergangszeit vom 1. Juli 2005 bis 1. Juli 2013 wird § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI durch § 255e Abs. 5 SGB VI mit der Folge ergänzt, dass zusätzlich auch der Altersvorsorgeanteil einzubeziehen ist (zum Ganzen: Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - in juris, m.w.N.).

    b) Die genannten einfachgesetzlichen Vorschriften des SGB VI stehen im Einklang mit der Verfassung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011 - L 2 KN 8/11 -, Urteil vom 6. August 2014 - L 2 R 306/14 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 -, Urteil vom 10. Dezember 2014 - L 5 R 1496/14 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - alle in juris), insbesondere sind die Grundrechte aus Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 3 Abs. 1 GG und Artikel 14 Abs. 1 GG nicht verletzt.

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Der Gesetzgeber muss für die zwangsweise erbrachten Beiträge im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen erbringen und verhindern, dass es zu einer substantiellen Entwertung der erreichten Ansprüche kommt (BVerfG, 26.07.2007, 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07, SozR 4-2600 § 68 Nr. 2 = juris).

    Insoweit wird gerade mit § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI die Funktion der Rente als substanzielle Alterssicherung (dazu vgl. BVerfG, 26.07.2007, 1 BvR 824/03 ua, SozR 4-2600 § 68 Nr. 2 = juris Rdnr 59) gesichert.".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 KN 8/11

    Bundeszuschuss; Eigentum; Inflation; Kaufkraft; Rente; Rentenanpassung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    b) Die genannten einfachgesetzlichen Vorschriften des SGB VI stehen im Einklang mit der Verfassung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011 - L 2 KN 8/11 -, Urteil vom 6. August 2014 - L 2 R 306/14 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11 -, Urteil vom 10. Dezember 2014 - L 5 R 1496/14 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 1 R 1046/12 - alle in juris), insbesondere sind die Grundrechte aus Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 3 Abs. 1 GG und Artikel 14 Abs. 1 GG nicht verletzt.

    Auch war die Bundesregierung befugt, mit Zustimmung des Bundesrats die RWBestV 2011 zu erlassen; die entsprechende Ermächtigung entspricht Verfassungsrecht (Art. 80 GG; vgl. dazu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011 - L 2 KN 8/11 - an der Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung hatte auch das BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07 - in juris, keine Zweifel).

  • LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11

    Die Festsetzung des aktuellen Rentenwertes zum 01.07.2010 durch § 1 Abs. 1 der

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 R 1496/14
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2014 - L 2 R 306/14

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenerhöhung zum 1.7.2013

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 2277/12
  • BVerfG - 1 BvL 16/78 (anhängig)
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3217/13
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2017 - L 4 R 4698/15
    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren beim SG erhobene Klage (S 12 R 4445/11) wies das SG mit Urteil vom 30. Juli 2013 ab; die anschließend beim LSG Baden-Württemberg eingelegte Berufung (L 4 R 3216/13) wies dieses mit der Begründung zurück, für das Erhöhungsbegehren unter Berücksichtigung einer Gleichstellung mit versorgungsberechtigten Beamten gebe es weder im Gesetz noch in der Verfassung eine Anspruchsgrundlage.

    Denn er ändert weder den Bescheid über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2015 ab noch ersetzen er ihn (vgl. das zwischen den Beteiligten ergangene Senatsurteil vom 27. November 2015 - L 4 R 3216/13 - nicht veröffentlicht, m.w.N.).

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor (vgl. zum Ganzen die Ausführungen des Senats in dessen zwischen den Beteiligten ergangenem Urteil vom 27. November 2015 - L 4 R 3216/13 - nicht veröffentlicht).

    bb) Die Anpassung der Altersrente des Klägers zum 1. Juli 2011 verstößt auch nicht gegen den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Eigentumsschutz der Rente (siehe das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senats vom 27. November 2015 - L 4 R 3216/13 - nicht veröffentlicht, auch zum Folgenden).

    Der Senat führt unter Hinweis auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15. November 2011 (L 11 R 267/11 - juris, Rn. 64 ff) in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom 27. November 2015 (L 4 R 3216/13 - nicht veröffentlicht) zu der Verletzung von Artikel 14 Abs. 1 GG und Artikel 2 GG zur Rentenanpassung 2010 mit grundsätzlichen, auch auf den vorliegenden Fall zu übertragenden Erwägungen, überzeugend Folgendes aus:.

    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung und insbesondere die Senate des LSG Baden-Württemberg haben bislang unter Prüfung sämtlicher in den jeweiligen Verfahren vorgetragenen Gesichtspunkte selbst im Ausbleiben von Rentenerhöhungen 2010 und 2011 ebenfalls zu Recht keinen Verfassungsverstoß gesehen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. September 2013 - L 5 R 2277/12 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 10. Dezember 2014 - L 5 R 1496/14 - juris Rn. 26; das zwischen den Beteiligten ergangene Senatsurteil vom 27. November 2015 - L 4 R 3216/13 - nicht veröffentlicht).

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