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   OLG Celle, 20.03.2014 - 4 W 51/14   

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https://dejure.org/2014,5683
OLG Celle, 20.03.2014 - 4 W 51/14 (https://dejure.org/2014,5683)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2014 - 4 W 51/14 (https://dejure.org/2014,5683)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2014 - 4 W 51/14 (https://dejure.org/2014,5683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Bewilligung der Erben des Berechtigten zur Löschung eines Dauerwohnrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des gemäß Eintragungsbewilligung auf Lebenszeit eingetragenen Dauerwohnrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Bewilligung der Erben des Berechtigten zur Löschung eines Dauerwohnrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksame Bestellung eines Dauerwohnrechts auf Lebenszeit des Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Dauerwohnrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dauerwohnrecht kann wirksam auf Lebenszeit als Zeitbestimmung bestellt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Dauerwohnrecht auf Lebenszeit zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dauerwohnrecht kann wirksam auf Lebenszeit als Zeitbestimmung bestellt werden

  • blog.de (Kurzinformation)

    Löschung des Dauerwohnrechts auf Lebenszeit nach dem Tod des Berechtigten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Dauerwohnrechts i.S.v. § 31 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann zeitlich begrenzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 6
  • NZM 2014, 590
  • FGPrax 2014, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 4 W 51/14
    Ein von der Eintragung im Grundbuch abweichender Wille der die Dienstbarkeit bestellenden Parteien muss dagegen bei der Auslegung des Inhalts des dinglichen Rechts unbeachtet bleiben, weil sonst der Eintragung ihre eigenständige Bedeutung als rechtsbegründender Akt entzogen würde (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, juris Rn. 6).

    Bei deren Auslegung ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn des Eintrags und der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 4 W 51/14
    Wird aber - wie hier - nur ein befristetes Recht zur Eintragung bewilligt, dann aber - infolge fehlender Aufnahme der Befristung in den Eintragungsvermerk - ein unbefristetes Recht in das Grundbuch eingetragen (§ 873 BGB), entsteht materiell-rechtlich ein befristetes Recht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, juris Rn. 11; OLG Hamm, a. a. O.; Palandt/Bassenge, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 10.08.2011 - 15 W 557/10

    Auslegung der Bewilligung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 4 W 51/14
    Sie muss deshalb in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden; eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung ist insoweit nicht zulässig (vgl. z. B. Bauer/von Oefele-Knothe, GBO, 3. Aufl., § 44 Rn. 41 Palandt/Bassenge, a. a. O., § 874 Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 10. August 2011 - 15 W 557/10, juris Rn. 20).
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19

    Grundbuchberichtigung, Zwischenverfügung, Berichtigungsbewilligung,

    Nach ganz überwiegender Auffassung betreffen Bedingungen oder Befristungen eines Rechts dessen Bestand und nicht lediglich dessen näheren Inhalt, mit der Folge, dass allenfalls wegen der näheren Ausgestaltung der Bedingung/Befristung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, während die Bedingtheit/Befristung in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden muss (OLG München MittBayNot 2017, 248f; OLG Celle FGPrax 2014, 150; Senat NZM 2012, 318f; MK/BGB-Kohler, a.a.O., Rdn.6; Staudinger/Heinze, a.a.O., Rdn.21; Palandt/Herrler, BGB 79.Aufl., § 874 Rdn.5; BeckOK-BGB/Eckert, (2020), § 874 Rdn.16; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4.Auflage, § 44 Rdn.46; Demharter, GBO, 31.Auflage, § 44 Rdn.20).
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