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   OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - I-20 U 107/15   

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https://dejure.org/2016,49313
OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - I-20 U 107/15 (https://dejure.org/2016,49313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2016 - I-20 U 107/15 (https://dejure.org/2016,49313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2016 - I-20 U 107/15 (https://dejure.org/2016,49313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach Abstandnahme des Inhabers eines Festnetzanschlussvertrages von der dem Portierungsauftrag zugrunde liegenden Kündigung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach Abstandnahme des Inhabers eines Festnetzanschlussvertrages von der dem Portierungsauftrag zugrunde liegenden Kündigung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach Abstandnahme des Inhabers eines Festnetzanschlussvertrages von der dem Portierungsauftrag zugrunde liegenden Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06

    Änderung der Voreinstellung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Eine solche unangemessene Einwirkung auf den Kunden liegt vor, wenn sich der Abfangende in unlauterer Weise zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen, aufzudrängen (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).

    In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung als unlauter qualifiziert worden, wenn Kundenaufträge oder -anfragen an einen Mitbewerber unterdrückt oder auf sich umgeleitet werden (OLG Köln, WRP 2007, 1008), wenn ein Reseller von Telekommunikationsdienstleistungen ohne entsprechenden Pre-Selection-Auftrag (z.B. weil dieser bereits widerrufen worden ist) eines Fernsprechteilnehmers die Umstellung seines Telefonanschlusses auf eine neue Verbindungsbetreiberkennzahl und damit auf einen neuen Anbieter veranlasst (OLG Düsseldorf MMR 2009, 565; OLG Frankfurt WRP 2009, 348) oder wenn der Auftrag eines Kunden, eine Voreinstellung des Telefonanschlusses (Pre-Selection) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden können (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).

    Nach diesen Grundsätzen kann demzufolge auch eine Verhalten unlauter sei, bei dem nicht unangemessen auf den Kunden eingewirkt wird und die Maßnahme nicht unmittelbar auf eine Änderung des Kundenentschlusses gerichtet sind, sondern derjenige, der eine zur Ausführung des Entschlusses des Kunden notwendige Mitwirkungshandlung vornehmen muss, diese weisungswidrig so vornimmt, dass der Kunde auf sein Unternehmen umgelenkt wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 987 - Voreinstellung I; BGH, GRUR 2009, 876 - Voreinstellung II).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Die Unterlassungsklage sei aus den Gründen der in Parallelverfahren der Klägerin gegen andere Telekommunikationsanbieter ergangenen Urteile des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2014 (15 U 56/14, Anlage K 11) bzw. des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.08.2013 (Anlage K 12) aus § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 UWG begründet, da das angegriffene Verhalten eine gezielte Mitbewerberbehinderung darstelle.

    In gleicher Weise liegt eine unangemessene Einwirkung vor, wenn der Werbende unter Vorspiegelung einer tatsächlich nicht abgegebenen Willenserklärung des Kunden eine Handlung gegenüber dem Mitbewerber vornimmt, die darauf abzielt, den Kunden auf sein Unternehmen umzulenken (so auch der 15. Zivilsenat des OLG Düsseldorf im Urteil vom 27.11.2014, I-15 U 56/14 - Portierungsaufträge, Anlage K 11, zitiert nach juris, Rn. 63), wie dies bei der Erwirkung einer unberechtigten Rufnummernportierung unter Vorgabe tatsächlich nicht existierender Kundenerklärungen der Fall wäre.

    Zwar ist, wie der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 13.11.2013 (Az. VI-U (Kart) 6/13, MMR 2014, 468, 469) und dem folgend der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 27.11.2014 (a.a.O., Rn. 103) ausgeführt hat, im Fall der Rufnummernübertragung (§ 46 Abs. 4 Satz 1 TKG), bei der Leistungsunterbrechung (§ 46 Abs. 1 Satz 1 TKG) und der Umstellung auf einen anderen Anbieter (§ 46 Abs. 9 Satz 2 Nr. 4 TKG) der Kundenwille maßgeblich.

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Wettbewerbswidrig ist das Ausspannen und Abfangen von Kunden, das grundsätzlich zum Wesen des Wettbewerbs gehört (BGH GRUR 2002, 548 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout), dann, wenn besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten.

    Eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers ist dabei gegeben, wenn auf Kunden, die bereits dem Wettbewerber zuzurechnen sind, in unangemessener Weise eingewirkt wird, um sie als eigene Kunden zu gewinnen oder zu erhalten (BGH, GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2009, 500 - Beta Layout).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers ist dabei gegeben, wenn auf Kunden, die bereits dem Wettbewerber zuzurechnen sind, in unangemessener Weise eingewirkt wird, um sie als eigene Kunden zu gewinnen oder zu erhalten (BGH, GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2009, 500 - Beta Layout).
  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06

    Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Für den Dienstvertrag in Form eines Dauerschuldverhältnisses, um den es sich bei einem Festnetzanschlussvertrag handelt (BGH NJW 2007, 438; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., vor § 611 Rn. 22, jeweils m.w.N.), sieht § 615 BGB eben dies vor.
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Wettbewerbswidrig ist das Ausspannen und Abfangen von Kunden, das grundsätzlich zum Wesen des Wettbewerbs gehört (BGH GRUR 2002, 548 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout), dann, wenn besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten.
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Als unlautere Maßnahmen kommen dabei solche Verhaltensweisen in Betracht, die in erster Linie nicht auf die Förderung eigener wettbewerblicher Ziele, sondern ihrem Charakter nach auf eine Behinderung eines Mitbewerbers gerichtet sind, indem der Kunde unzumutbar belästigt (§ 7 UWG), unter Druck gesetzt oder sonst unangemessen unsachlich beeinflusst (§ 4 Nr. 1 UWG) oder irregeführt (§§ 5, 5a UWG) wird, oder wenn die Maßnahmen auf die Verdrängung des Mitbewerbers abzielen (BGH, GRUR 2009, 416 - Küchentiefstpreis-Garantie; Köhler/Bornkamm-Köhler, a. a. O., § 4 Rn. 4.25 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Nach diesen Grundsätzen kann demzufolge auch eine Verhalten unlauter sei, bei dem nicht unangemessen auf den Kunden eingewirkt wird und die Maßnahme nicht unmittelbar auf eine Änderung des Kundenentschlusses gerichtet sind, sondern derjenige, der eine zur Ausführung des Entschlusses des Kunden notwendige Mitwirkungshandlung vornehmen muss, diese weisungswidrig so vornimmt, dass der Kunde auf sein Unternehmen umgelenkt wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 987 - Voreinstellung I; BGH, GRUR 2009, 876 - Voreinstellung II).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - 22 U 145/04

    Haftung der Fluggesellschaft bei Diebstahl aus Reiskoffer - sekundäre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    Das Landgericht hat im Beschluss vom 30.06.2015 (Bl. 187 GA) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Beklagte ihr Einverständnis mit einer Entscheidung durch den Vorsitzenden auch konkludent zum Ausdruck bringen kann (BVerfGE 1998, 145, 153) und dies dadurch geschehen ist, dass ihr Prozessbevollmächtigter im Verhandlungstermin vor dem Vorsitzenden allein verhandelt und einen Sachantrag gestellt hat (vgl. OLG Köln VersR 2005, 1104 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07

    Wettbewerbsverstoß durch Telekommunikationsunternehmen: Weiterleitung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
    In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung als unlauter qualifiziert worden, wenn Kundenaufträge oder -anfragen an einen Mitbewerber unterdrückt oder auf sich umgeleitet werden (OLG Köln, WRP 2007, 1008), wenn ein Reseller von Telekommunikationsdienstleistungen ohne entsprechenden Pre-Selection-Auftrag (z.B. weil dieser bereits widerrufen worden ist) eines Fernsprechteilnehmers die Umstellung seines Telefonanschlusses auf eine neue Verbindungsbetreiberkennzahl und damit auf einen neuen Anbieter veranlasst (OLG Düsseldorf MMR 2009, 565; OLG Frankfurt WRP 2009, 348) oder wenn der Auftrag eines Kunden, eine Voreinstellung des Telefonanschlusses (Pre-Selection) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden können (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).
  • LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12

    Ablehnung der Rufnummernportierung eines Wechselkunden seitens des abgebenden

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Ablehnung der Rufnummerportierung durch einen Anbieter

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 202/07

    Begriff der gezielten Behinderung i.S. von § 4 Nr. 10 UWG; Wettbewerbswidrigkeit

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 30/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ferienwohnung unter der Bezeichnung

  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

  • OLG Köln, 30.09.2011 - 6 U 54/11

    Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte für wettbewerbsrechtliche Verfahren;

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

  • LG Wiesbaden, 11.01.2012 - 11 O 1/12

    Irreführende Werbung für Internet-Flatrates

  • KG, 26.03.1987 - 2 U 5304/86
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