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   OLG Karlsruhe, 10.07.2018 - 2 Ws 145/18   

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OLG Karlsruhe, 10.07.2018 - 2 Ws 145/18 (https://dejure.org/2018,24788)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2018 - 2 Ws 145/18 (https://dejure.org/2018,24788)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 2 Ws 145/18 (https://dejure.org/2018,24788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 119 Abs 2 StVollzG, § 120 Abs 2 StVollzG, § 121 Abs 2 S 2 StVollzG, § 138 Abs 3 StVollzG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Maßregelvollzug: Antragserfordernis bei Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Zwangsbehandlung; Vorabentscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2017 - 2 Ws 36/17

    Maßregelvollzug: Rechtsschutz gegen eine gerichtlich angeordnete Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2018 - 2 Ws 145/18
    Mit Verfügung vom 18.06.2018 wurde der Verfahrensbevollmächtigte auf die Erledigung des Abänderungsantrags nach Verstreichen der im angefochtenen Beschluss festgesetzten Höchstfrist für die genehmigte Behandlung sowie auf den Senatsbeschluss vom 16.02.2017 (2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125) hingewiesen, in dem der Senat die Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag für zulässig erachtet hat, und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Zwar hat der Senat es unter Anknüpfung an verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, durch die entgegenstehende ältere obergerichtliche Rechtsprechung (Nachweise bei BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.12.2009 - 2 BvR 244/08, juris) überholt ist, bereits in seinem Beschluss vom 16.02.2017 (a.a.O.) in der vorliegenden Konstellation für zulässig erachtet, dass der Beschwerdeführer die Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme begehren kann, weil im Hinblick auf die in § 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG, 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG einerseits und andererseits in §§ 54 Abs. 2 PsychKHG, …

  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2018 - 2 Ws 145/18
    Zwar hat der Senat es unter Anknüpfung an verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, durch die entgegenstehende ältere obergerichtliche Rechtsprechung (Nachweise bei BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.12.2009 - 2 BvR 244/08, juris) überholt ist, bereits in seinem Beschluss vom 16.02.2017 (a.a.O.) in der vorliegenden Konstellation für zulässig erachtet, dass der Beschwerdeführer die Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme begehren kann, weil im Hinblick auf die in § 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG, 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG einerseits und andererseits in §§ 54 Abs. 2 PsychKHG, …
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2018 - 2 Ws 145/18
    § 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG verweist hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrensrechts auf die die Zwangsbehandlung betreffenden Vorschriften über das Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 bis 339 FamFG), die in § 315 FamFG auch eine abschließende Regelung zu den Verfahrensbeteiligten enthält, ohne die Bestellung eines Verteidigers vorzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 4a Ws 211/13

    Maßregelvollzug: Anforderungen an einen die Zwangsmedikation eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2018 - 2 Ws 145/18
    Es kann letztlich dahinstehen, ob es dazu einer Verfahrensrüge bedarf (bejahend Senat Die Justiz 2016, 58 gegen OLG Stuttgart Die Justiz 2014, 35) und der Vortrag des Beschwerdeführers den daran zu stellenden Anforderungen genügt.
  • KG, 29.09.2016 - 5 Ws 101/16

    Strafvollzug: Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2018 - 2 Ws 145/18
    Eine Vorabentscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag war nicht angezeigt, da der Antragsteller die gerichtliche Entscheidung nicht von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht, sondern die Rechtsbeschwerde bereits eingelegt und auch begründet hat (KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2016 - 5 Ws 101/16 Vollz -, juris).
  • BayObLG, 27.01.2021 - 204 StObWs 378/20

    Corona: Besuchsbeschränkungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

    (1) Nach einhelliger Meinung hat der Antragsteller, wenn sich die Hauptsache nach Stellung des Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrags erledigt, bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses die Möglichkeit, einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zu stellen (vgl. OLG Celle, NdsRpfl 2019, 119, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.7.2018 - 2 Ws 145/18, juris Rn. 4; Spaniol, in: Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil IV, § 115 Rn. 69, 75; BeckOK Strafvollzugsrecht Bund/ Euler, a.a.O., § 115 Rn. 12; Arloth/Krä, a.a.O., § 115 Rn. 10, § 121 Rn. 3; Laubenthal, in: Schwind/ Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 12. Kap. Abschn. I Rn. 18), worauf er auch hinzuweisen ist (Spaniol, in: Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil IV, § 115 Rn. 75).

    (2.1) Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird angenommen, dass von Amts wegen (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 4.7.2019 - III-1 Vollz (Ws) 261/19, juris Rn. 7, und vom 23.4.2019 - III-1 Vollz (Ws) 54/19, juris Rn. 7; LG Hamburg, NStZ 1992, 255, 255 f.), also unabhängig vom Vorliegen einer förmlichen Erledigungserklärung (OLG Nürnberg, StraFo 2014, 523, juris Rn. 34, 37 ff.) und ohne Antrag (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.7.2018 - 2 Ws 145/18, juris Rn. 4; BeckOK Strafvollzugsrecht Bund/Euler, a.a.O., § 121 Rn. 3) dann, wenn der Antragsteller das Verfahren nicht weiterführen will, gemäß § 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG nach billigem Ermessen nur noch darüber zu entscheiden ist, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (Spaniol, in: Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil IV, § 115 Rn. 75, § 121 Rn. 7; so offenbar auch OLG Jena, ZfStrVo 2005, 245, juris Rn. 4 und 6).

  • KG, 19.11.2021 - 2 Ws 112/21

    Begutachtung eines Sicherungsverwahrten durch neuen Sachverständigen

    (1) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2018 - 2 Ws 145/18 -, vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, vom 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.

    Die Wahrscheinlichkeit straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (Senat, Beschluss vom 8. August 2018, aaO), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschlüsse vom 8. August 2018, vom 10. Februar 2015 und vom 8. April 2014, jeweils aaO), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 8. August 2018, aaO).

  • KG, 10.01.2019 - 2 Ws 260/18

    Maßregelvollzug in Berlin: Erlass und Anfechtbarkeit von Eilentscheidungen;

    Ebenso wie die VwGO wird das diesem Gesetz nachgebildete Rechtsschutzsystem der §§ 109 ff. StVollzG (Bund) vom Verfügungsgrundsatz und vom Antragsgrundsatz beherrscht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 2 Ws 145/18 -, juris; Senat, Beschluss vom 7. September 2017 - 2 Ws 122/17 Vollz -, juris; Laubenthal in SBJL, StVollzG 6. Aufl. § 115 Rn. 1; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 1 mwN).
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