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   OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07   

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https://dejure.org/2007,4432
OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07 (https://dejure.org/2007,4432)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.07.2007 - 9 UF 37/07 (https://dejure.org/2007,4432)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 9 UF 37/07 (https://dejure.org/2007,4432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umgangsrecht: Kindeswohl gefährdende Umgangsverweigerung des allein sorgeberechtigten Elternteils; Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Dauer der Umgangskontakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Anordnung einer Umgangspflegschaft und Entziehung des Sorgerechts; Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind; Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils nur bei Notwendigkeit für das Wohl des Kindes wegen des grundsätzlichen Rechts des ...

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; BGB § 1684 Abs. 4 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4
    Anordnung einer Umgangspflegschaft bei Verweigerung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangskontakt mit nicht sorgeberechtigtem Elternteil abgelehnt - Umgangspflegschaft?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter vereitelt Kontakt zwischen Vater und Sohn - Wenn es anders nicht geht, wird vom Gericht "Umgangspflegschaft" angeordnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 162
  • FamRZ 2008, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2005 - 9 UF 106/04

    Umgangsrecht des geschiedenen Elternteils mit dem minderjährigen Kind:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
    Zudem ist ein Ausschluss nur dann gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechter Ausgestaltung begegnet werden kann (BGH, FamRZ 1994, 198; BVerfG, FamRZ 2002 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 12. April 2005 - 9 UF 106/04 - m.w.N.).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
    Es ist vielmehr eine dem jeweiligen Kind gerecht werdende, individuelle Regelung zu treffen, die unter Ausschöpfung aller verfahrensmäßigen Möglichkeiten zur Ermittlung des Willens und der Belange des Kindes, der Interessen der Eltern sowie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles dem Wohl des Kindes entspricht (vgl. BVerfG, FamRZ 1993, 662).
  • VG Oldenburg, 25.11.1992 - 3 A 3074/90
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
    Zudem ist ein Ausschluss nur dann gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechter Ausgestaltung begegnet werden kann (BGH, FamRZ 1994, 198; BVerfG, FamRZ 2002 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 12. April 2005 - 9 UF 106/04 - m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
    Wie das Familiengericht zutreffend ausführt, ermöglicht es dem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, FamRZ 2007, 531).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
    (vgl. BVerfG, FamRZ 2005, 1057; BVerfG, FamRZ 1999, 1417 f und 85 f; FamRZ 2002, 809 u. 1021).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
    (vgl. BVerfG, FamRZ 2005, 1057; BVerfG, FamRZ 1999, 1417 f und 85 f; FamRZ 2002, 809 u. 1021).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 UF 277/09

    Verhältnismäßigkeit des Teilentzugs der elterlichen Sorge; Gerichtliche Regelung

    Die Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 II BGB fordert vom betreuenden Elternteil nicht nur, alles zu unterlassen, was den Umgang erschwert; sie fordert von ihm auch, den Umgang aktiv zu fördern und auf die Ausübung des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil hinzuwirken (vgl. OLG Hamm FamRZ 2008, 1371; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 162, 163).
  • OLG München, 22.12.2010 - 33 UF 1745/10

    Umgangsverfahren: Umgangsregelung durch Einsetzung eines Umgangspflegers bei

    Während nach altem Recht hierzu ein Teilentzug der elterlichen Sorge des den Umgang erschwerenden sorgeberechtigten Elternteil mit der Eingriffsschwelle des § 1666 BGB hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts während des Umgangs erforderlich war (vgl OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 162), damit gemäß § 1909 BGB ein Umgangspfleger als Ergänzungspfleger bestellt werden konnte, ist dies nach der Neufassung des § 1684 BGB nicht mehr nötig.
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