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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18   

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https://dejure.org/2020,24664
OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18 (https://dejure.org/2020,24664)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2020 - 11 N 68.18 (https://dejure.org/2020,24664)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2020 - 11 N 68.18 (https://dejure.org/2020,24664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Rechtsnatur einer Steganlage; prozessrechtliche Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine GmbH; Pflicht zur Fortführung/Übernahme des Rechtsstreits nach Veräußerung der streitbefangenen Sache; Neuerrichtung einer Steganlage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 240 S 1 ZPO, § 124 Abs 1 VwGO, § 62a BWG, § 31 Abs 1 Nr 1 NatSchG BE, § 266 Abs 1 ZPO, § 265 Abs 1 ZPO, § 31 Abs 1 Nr 2 NatSchG BE
    Unterbrechung durch Insolvenzverfahren (abgelehnt); Fortführung/Übernahme des Rechtsstreits nach Veräußerung der streitbefangenen Sache; Veräußerung der Streitsache; Steganlage und Grundstück; wasserrechtliche Genehmigung;Bestandsschutz (abgelehnt); Röhricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Auch ordnungsrechtliche Verwaltungsakte können die Insolvenzmasse betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 6 C 17/06 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Den Gegensatz eines "vorübergehenden Zwecks" im Sinn des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB bildet dabei nicht die lediglich negative Erwartung des Erstellers, er brauche später das Werk nicht wieder zu beseitigen, sondern die positive Absicht, es bei Beendigung der vorgesehenen Grundstücksnutzung in das Eigentum des Grundstückseigentümers fallen zu lassen (BGHZ 8, 1, 7 = LM BGB § 95 Nr. 1), wobei die Festigkeit und der Umfang der Verbindung keine Rolle spielt.
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    So wird bei einem Bau auf fremden Grund und Boden durch einen Mieter oder Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigten regelmäßig vermutet, dieser habe nur in seinem eigenen Interesse und nicht zugleich in der Absicht gehandelt, das erstellte Werk nach Beendigung der Vertragsbeziehungen dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen (BGH NJW 1957, 457).
  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 14 TG 2673/95

    Dinglicher Verwaltungsakt - Einzelrechtsnachfolge - Eintritt in ein schwebendes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Dies betrifft zunächst die von der Klägerin (begehrte Verpflichtung auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung, an welcher die Erwerberin offensichtlich kein Interesse hat. Hinsichtlich der verfügten Beseitigungsanordnung gilt, dass in aller Regel kein Bedürfnis für eine Anwendung des § 266 ZPO hinsichtlich eines Übernahmeverlangens durch den Prozessgegner besteht, wenn eine Verpflichtung aus einem grundstücks- und anlagenbezogenen dinglichen Verwaltungsakt auf den Einzelrechtsnachfolger übergeht (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 -, juris Rn. 17, 21, vgl. auch OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.; anders Ortloff/Riese in SSB, VwGO, EL 2008, § 90, Rn. 14).
  • BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführungen des BGH, Urteil vom 30. November 1966, V ZR 199/63, juris Rn. 24 und Leitsatz 2.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18

    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zugangsstegs; Zugangs steht als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Für den Fall, dass die Steganlage mit dem bezeichneten Grundstück fest verbunden ist, ist sie dessen wesentlicher Bestandteil nach § 94 Absatz 1 Satz 1 BGB (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 25. Januar 2019 - OVG 11 S 77.18 -, juris Rn. 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2012 - 3 L 156/08

    Nachbarklage - bauaufsichtliches Einschreiten gegen die benachbarte Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Eine Schutzbedürftigkeit des Beklagten, die von § 266 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 ZPO vorausgesetzt wird, liegt nicht vor (vgl. demgegenüber bei einer Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die benachbarte Wohnbebauung OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 L 156/08 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 118.14

    Bestandsschutz bezüglich einer Steganlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Nach der Rechtsprechung zum Bestandsschutz kann von lediglich bestandserhaltenden Maßnahmen nur dann ausgegangen werden, wenn die Identität des Bauwerks gewahrt bleibt (Beschluss des Senats vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 118.14 -, Rn. 5, juris; vgl. auch jüngst Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 11 N 99.19 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2020 - 11 N 99.19

    Anordnung der Beseitigung einer vom Wohngrundstück in einen See ragenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Nach der Rechtsprechung zum Bestandsschutz kann von lediglich bestandserhaltenden Maßnahmen nur dann ausgegangen werden, wenn die Identität des Bauwerks gewahrt bleibt (Beschluss des Senats vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 118.14 -, Rn. 5, juris; vgl. auch jüngst Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 11 N 99.19 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1991 - 4 A 2162/90

    Gewerberecht: Verteilung eines Anzeigenblattes an Sonntagen, Veräußerung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
    Streitbefangen ist eine Sache, wenn auf der rechtlichen Beziehung zu ihr die Sachbefugnis einer Partei beruht (OVG Münster, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 4 A 2162/90 -, juris Rn. 21).
  • OVG Berlin, 25.09.1987 - 2 B 66.85
  • RG, 13.01.1937 - V 201/36

    1. Ist eine nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügte Maschine

  • OVG Bremen, 11.02.1986 - 1 BA 35/85
  • BPatG, 19.01.2024 - 26 W (pat) 36/19
    Der Antrag der Beschwerdeführerin, die im vorliegenden Verfahren weiter Verfahrensbeteiligte sein kann, auch wenn sie durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. August 2020, - OVG 11 N 68.18), war dahingehend auszulegen, dass sie den Ausspruch der Wirkungslosigkeit begehrt.
  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4981/20

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Stellplätze, Baulast, Schlussabnahme,

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - 11 N 68.18 -, juris Rn. 21 und OVG Berlin, Beschluss vom 25. September 1987 - 2 B 66.85 -, DÖV 1988, 384.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2022 - L 1 KR 216/17
    Ungeachtet der in § 60 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) angeordneten Auflösung einer GmbH für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen besteht die Parteifähigkeit der Klägerin für den bereits anhängigen Rechtsstreit weiter fort (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 25. August 2020 - OVG 11 N 68.18 -juris Rn 19).
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