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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18 (https://dejure.org/2020,22330)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.05.2020 - 2 K 49/18 (https://dejure.org/2020,22330)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 2 K 49/18 (https://dejure.org/2020,22330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer planbedingten Zunahme von Verkehrslärm bei der Abwägung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 103
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Ein Normenkontrollantrag ist auch dann begründet, wenn der Plan gegen lediglich objektives (nicht drittschützendes) Recht verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 - juris Rn. 26 f.; Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 8).

    Zu den nach § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigenden Belangen gehört zwar auch das Gebot einer ordnungsgemäßen Erschließung des Plangebiets (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - a.a.O. Rn. 8; Söfker/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1 BauGB Rn. 167).

    Zu den abwägungserheblichen Belangen zählt auch das Interesse der außerhalb des Plangebiets ansässigen Anlieger, von einer Überlastung einer Straße, die auch der Erschließung ihres Grundstücks dient, verschont zu bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - a.a.O. Rn. 7).

    Ein Bebauungsplan, der einerseits bauliche Nutzungen mit erheblichen Zu- und Abfahrtsverkehr festsetzt, andererseits aber keine Vorsorge für eine hinreichende Erschließung des Plangebiets trifft, ist fehlerhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Anders als Mängel im Abwägungsvorgang ist ein Mangel im Abwägungsergebnis stets beachtlich; er führt unabhängig vom Vorliegen weiterer Mängel zur (Teil-)Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - a.a.O. Rn. 28; Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - a.a.O. Rn. 15).

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs sind allerdings überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - juris Rn. 17; Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - a.a.O. Rn. 14; VGH BW, Urteil vom 23. September 2015 - 3 S 1078/14 - juris Rn. 104).

    Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB dürfen Bauleitpläne nur aufgestellt werden, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Je weiter die in der 16. BImSchV festgelegten Werte infolge der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs überschritten würden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern oder auf ein nach den örtlichen Gegebenheiten erträgliches Maß zu senken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 - a.a.O. Rn. 5 ff.; NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - juris Rn. 77; BayVGH, Urteil vom 4. August 2017 - 9 N 15.378 - juris Rn. 82; Söfker/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1 BauGB Rn. 246a).

    In dem Dilemma, eine mögliche (geringfügige) Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV hinzunehmen oder aber eine Fortdauer des Missstandes einer Brachfläche in der Nähe des Stadtzentrums dulden zu müssen, kann sich die Antragsgegnerin in nicht zu beanstandender Weise im Ergebnis für die erste Alternative entscheiden (vgl. zu einem ähnlichen Fall: NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - a.a.O. Rn. 79).

    Ein Bebauungsplan ist jedoch nur dann wegen fehlerhafter Behandlung der Lärmproblematik abwägungsfehlerhaft, wenn sich verlässlich absehen lässt, dass die Planfestsetzungen unter keinen Umständen ausgenutzt werden können, ohne den Schutzanspruch den Plannachbarn zu verletzen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - a.a.O. Rn. 59).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Voraussetzung für die Wirkung der einjährigen Rügefrist ist gemäß § 215 Abs. 2 BauGB, dass bei Inkraftsetzung des Bebauungsplans auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - juris Rn. 14; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 215 BauGB Rn. 39).

    Der Eingang bei Gericht genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - a.a.O. Rn. 14; Beschluss vom 21. August 2018 - 4 BN 44.17 - juris Rn. 4; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 215 BauGB Rn. 33).

    Anders als Mängel im Abwägungsvorgang ist ein Mangel im Abwägungsergebnis stets beachtlich; er führt unabhängig vom Vorliegen weiterer Mängel zur (Teil-)Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - a.a.O. Rn. 28; Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - a.a.O. Rn. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 4 BN 22.18 - juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil des Senats vom 4. September 2019 - 2 K 14/18 - juris Rn. 52).

    Nutzlosigkeit in diesem Sinne kann vorliegen, wenn der Antragsteller Festsetzungen bekämpft, auf deren Grundlage bereits Vorhaben durch eine unanfechtbare Baugenehmigung genehmigt und verwirklicht worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - juris Rn. 18 f.; Urteil vom 28. April 1999 - 4 CN 5.99 - juris Rn. 14; OVG MV, Urteil vom 13. August 2019 - 3 K 217/15 - juris Rn. 37; Urteil des Senats vom 4. September 2019 - 2 K 14/18 - a.a.O. Rn. 56).

    Allerdings wird auch die Einschätzung, ob die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird, regelmäßig nicht ohne sachverständige Grobabschätzung der zu erwartenden Immissionen möglich sein (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. April 2018 - 1 C 11559/16 - juris Rn. 33; Urteil des Senats vom 4. September 2019 - 2 K 14/18 - a.a.O. Rn. 115).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder des Rates über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - juris Rn. 16).

    Dies ist dann der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Zwar kann zur Bestimmung der Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen des künftigen Zu- und Abfahrtsverkehrs, der einem im Plangebiet typischerweise zulässigen Vorhaben zuzurechnen ist, auch im Rahmen der Bauleitplanung die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503) (jetzt: in der Fassung vom 1. Juni 2017, BAnz AT 8. Juni 2017 B5) herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 - juris Rn. 5).

    Je weiter die in der 16. BImSchV festgelegten Werte infolge der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs überschritten würden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern oder auf ein nach den örtlichen Gegebenheiten erträgliches Maß zu senken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 - a.a.O. Rn. 5 ff.; NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - juris Rn. 77; BayVGH, Urteil vom 4. August 2017 - 9 N 15.378 - juris Rn. 82; Söfker/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1 BauGB Rn. 246a).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Dies gilt umso mehr, als solche Auswirkungen im anschließenden Baugenehmigungsverfahren nicht mehr ohne weiteres bewältigt werden können (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. August 2012 - 5 S 1444/10 - juris Rn. 77).

    Ein Ermittlungs- und ein damit ggf. einhergehendes Bewertungsdefizit ließe sich in einer solchen Konstellation nur dann ausschließen, wenn die von der Straße zusätzlich ausgehenden Lärmwirkungen zu keiner Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen führen können (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. August 2012 - 5 S 1444/10 - a.a.O. Rn. 79).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Zwar kann die Verwirkung - sowohl des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts als auch des materiellen Abwehrrechts - je nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall auch schon vor dem Ablauf der Jahresfrist eintreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 - juris Rn. 23).

    Dabei führt auch eine längere Untätigkeit des Nachbarn dann nicht zum Verlust des Abwehrrechts durch Verwirkung, wenn der Bauherr eine Baugenehmigung schon zuvor im wesentlichen Umfang sofort ausgenutzt hat, ohne dazu durch das Verhalten des Nachbarn veranlasst worden zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 - a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
    Dann läuft für ihn die Widerspruchsfrist nach § 70 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO so, als sei ihm die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekannt gegeben, in dem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - juris Rn. 20 ff.; Beschluss vom 11. September 2018 - 4 B 34.18 - juris Rn. 9).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 B 34.18 - a.a.O. Rn. 15).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 3 K 217/15

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis im

  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

  • BVerwG, 25.09.2019 - 4 BN 13.19

    (pauschale) Bezugnahme auf Einwendungsschreiben; Anforderungen an die Rüge;

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 21.08.2018 - 4 BN 44.17

    Erlass der Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 5 S 2020/13

    Lärmschutz gegen Eisenbahnanlage; Grenzwerte der TA Lärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 16.19

    Amtsermittlung; Bebauungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang; Normenkontrolle; Rüge;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2018 - 1 C 11559/16

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Erforderlichkeit von Ermittlungen zu

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 BN 22.18

    Anforderungen an die Antragsbefugnis eines Planaußenliegers (hier:

  • BVerwG, 13.07.2017 - 4 BN 10.17

    Planbetroffenheit bei Lärmbelastung; Bagatellgrenze; Maßstab für Privatstraße

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • VG Hamburg, 04.09.2015 - 9 E 3623/15

    Grundsatz von Treu und Glauben; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis;

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

  • VG Düsseldorf, 04.05.2009 - 25 K 6950/08

    Genehmigung eines eingeschossigen Anbaus mit Flachdach und Dachterrasse; Verstoß

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 3 S 2249/20

    Bebauungsplan; Abwägung; Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes durch

    Allerdings wird auch die Einschätzung, ob die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird, regelmäßig nicht ohne sachverständige Grobabschätzung der zu erwartenden Immissionen möglich sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 71; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2018 - 1 C 11559/16 - juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19

    Vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Konkurrentenschutz; Abschluss eines

    Ist der Lärmzuwachs allerdings nur geringfügig oder wirkt er sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so muss er nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. Urteil des Senats vom 28. Mai 2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.385

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag mangels Rechtsgrundlage für die festgesetzte

    Dies kann hier dahingestellt bleiben, weil sich der Antragsteller - unabhängig von seiner eigentumsbezogenen Rechtsstellung innerhalb der Gütergemeinschaft mit seiner Ehefrau - hinsichtlich der bei Umsetzung des Bebauungsplans zu erwartenden, wegen § 1 Abs. 6 Nr. 1, Nr. 7 Buchst. c BauGB auch in seinem Interesse abwägungsrelevanten Belastung durch Gewerbelärm als berechtigter Anwohner in vergleichbarer Weise wie ein Mieter / obligatorisch Berechtigter (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - ZfBR 2000, 199 = juris Rn. 14 f.; BayVGH, U.v. 13.11.2000 - 14 N 95.485 - juris Rn. 22 f.; U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris Rn. 16; OVG LSA, U.v. 28.5.2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 2, 53 ff.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.3.2020 - OVG 10 A 8.15 - juris Rn. 60; OVG Bremen, B.v. 25.5.2021 - 1 D 90/21 - juris Rn. 10) oder ein dinglich Nutzungsberechtigter (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 12; B.v. 17.5.2021 - 15 N 20.2904 - BeckRS 2021, 12517 Rn. 20) auf eine mögliche Verletzung des bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB) berufen kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Das Normenkontrollgericht kann die angegriffene Rechtsnorm auch aus Gründen für unwirksam erklären, die die privaten Belange des Antragstellers nicht berühren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 - juris Rn. 27; Urteil des Senats vom 28. Mai 2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 67; v. Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Auflage 2021, § 47 Rn. 118 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2022 - 3 S 3779/21

    Bebauungsplan; beachtlicher Fehler im Abwägungsvorgang; schwerer Nachteil;

    Jedenfalls wenn der Zugang zur Tiefgarage auf eine Zufahrt konzentriert wird, dürfte eine solche Betroffenheit wahrscheinlich sein, sich ohne gutachterliche Grobabschätzung jedenfalls nicht ausschließen lassen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 71; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2018 - 1 C 11559/16 - juris Rn. 33).
  • VGH Hessen, 04.08.2022 - 3 B 701/22

    Normenkontrolle Bebauungplan - Erforderlichkeit von Ermittlungen zu

    Allerdings wird auch die Einschätzung, ob die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird, regelmäßig nicht ohne sachverständige Grobabschätzung der zu erwartenden Immissionen möglich sein (VGH Mannheim, Urteil vom 17.02.2021 a.a.O., Rdnr. 63 unter Verweis auf: OVG Magdeburg, Urteil vom 28.05.2020 - 2 K 49/18 - juris Rdnr. 71; OVG Koblenz, Urteil vom 18.04.2018 - 1 C 11559/16 - juris Rdnr. 33).
  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der (vom OVG Berlin-Brandenburg zitierten) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. Dezember 2007 (4 BN 41/07; ähnlich: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Mai 2020, 2 K 49/18, juris).
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