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   BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15   

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BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15 (https://dejure.org/2015,26627)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2015 - 1 BvL 9/15 (https://dejure.org/2015,26627)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2015 - 1 BvL 9/15 (https://dejure.org/2015,26627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der fünfzehnmonatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Betreuervergütung gemäß § 2 Satz 1 VBVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG
    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht genügende Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der fünfzehnmonatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Betreuervergütung gem § 2 S 1 VBVG

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 2 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) mit dem Grundgesetz; Gesetzliche Begründungsanforderungen an einen Vorlagebeschluss

  • rewis.io

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht genügende Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der fünfzehnmonatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Betreuervergütung gem § 2 S 1 VBVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 2 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern ( VBVG ) mit dem Grundgesetz; Gesetzliche Begründungsanforderungen an einen Vorlagebeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist für die Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2040
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Seine Begründung lässt bereits außer Acht, dass sich die konkrete Reichweite des Schutzes der Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zunächst Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 72, 9 ; 116, 96 ; 122, 374 ).

    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, ob Gründe des allgemeinen Interesses gegeben sind, zu deren Verwirklichung die Regelung geeignet und erforderlich ist, ohne den Betroffenen übermäßig und deshalb unzumutbar zu belasten (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; 122, 374 ; stRspr).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Seine Begründung lässt bereits außer Acht, dass sich die konkrete Reichweite des Schutzes der Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zunächst Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 72, 9 ; 116, 96 ; 122, 374 ).

    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, ob Gründe des allgemeinen Interesses gegeben sind, zu deren Verwirklichung die Regelung geeignet und erforderlich ist, ohne den Betroffenen übermäßig und deshalb unzumutbar zu belasten (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; 122, 374 ; stRspr).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Dabei ist er an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. etwa BVerfGE 100, 226 ; 110, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, ob Gründe des allgemeinen Interesses gegeben sind, zu deren Verwirklichung die Regelung geeignet und erforderlich ist, ohne den Betroffenen übermäßig und deshalb unzumutbar zu belasten (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Dabei ist er an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. etwa BVerfGE 100, 226 ; 110, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Seine Begründung lässt bereits außer Acht, dass sich die konkrete Reichweite des Schutzes der Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zunächst Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 72, 9 ; 116, 96 ; 122, 374 ).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Seine Begründung lässt bereits außer Acht, dass sich die konkrete Reichweite des Schutzes der Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zunächst Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 72, 9 ; 116, 96 ; 122, 374 ).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Ein Vorlagebeschluss genügt dem Begründungserfordernis nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, ob Gründe des allgemeinen Interesses gegeben sind, zu deren Verwirklichung die Regelung geeignet und erforderlich ist, ohne den Betroffenen übermäßig und deshalb unzumutbar zu belasten (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15
    Seine Begründung lässt bereits außer Acht, dass sich die konkrete Reichweite des Schutzes der Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zunächst Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 72, 9 ; 116, 96 ; 122, 374 ).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist;

    Die Ausschlussfrist stellt eine gesetzliche Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 70, 278, 285 ff zu § 42 Abs. 2 Satz 3 EStG in der 1978 geltenden Fassung: Ausschlussfrist für den Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich; BVerfG, BeckRS 2016, 41339 Rn. 13 f zur Ausschlussfrist des § 2 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes).
  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Sie soll - wie die vergleichbaren Bestimmungen in den §§ 1835 Abs. 1 Satz 3, 1835a Abs. 4 BGB - den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12, ZEV 2013, 84 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007 Rn. 20; vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, NJW-RR 2016, 129 Rn. 15; BVerfG FamRZ 2015, 2040 Rn. 15; OLG Köln FamRZ 2013, 1837, 1838 [juris Rn. 10]; OLG Naumburg Rpfleger 2012, 319, 320 [juris Rn. 13]; MünchKomm-BGB/Fröschle, 7. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; Palandt/Götz, BGB 77. Aufl. Anh. zu § 1836 (VBVG), § 2 Rn. 1; jurisPK-BGB/Jaschinski, 8. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1).
  • LG Wiesbaden, 17.02.2022 - 4 T 27/22

    Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruches eines Verfahrenspflegers

    Sie bestehen nämlich darin, den Betreuer oder hier Verfahrenspfleger zu einer zeitnahen Geltendmachung seines Vergütungsanspruchs anzuhalten, um eine effektive zeitnahe Überprüfung des geltend gemachten Zeitaufwands sicherzustellen, sowie zu verhindern, dass Vergütungen über mehrere Jahre zu einer Höhe auflaufen, die die Leistungsfähigkeit des Betroffenen überfordern, dessen Mittellosigkeit begründen und deshalb nach § 1836a BGB eine Einstandspflicht der Staatskasse auslösen, die bei rechtzeitiger Inanspruchnahme des Betroffenen nicht gegeben wäre (Jurgeleit Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 2 VBVG Rn 1; BVerfG BeckRS 2016, 41339; BT-Dr 13/7158, S. 22 f.).
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