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   BVerfG, 21.06.2000 - 1 BvR 1709/93   

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https://dejure.org/2000,1628
BVerfG, 21.06.2000 - 1 BvR 1709/93 (https://dejure.org/2000,1628)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 1 BvR 1709/93 (https://dejure.org/2000,1628)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 1 BvR 1709/93 (https://dejure.org/2000,1628)
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Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Unterhalt der nichtehelichen Mutter

§ 93a Abs. 2 BVerfGG, keine Annahme einer (an sich begründeten) Urteilsverfassungsbeschwerde gegen eine Einzelfallentscheidung, wenn mit ähnlichen Entscheidungen in Zukunft nicht zu rechnen ist;

§ 1615l BGB, § 9 BErzGG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Anrechnung - Erziehungsgeld - Einkommen - Unterhaltsanspruch - Nichtehelich - Sozialleistung - Subsidiär

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1615 l Abs. 3; ; BGB § 1615 l; ; BErzGG § 9; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615l Abs. 3
    Anrechnung von Erziehungsgeld auf Kindesunterhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erziehungsgeld nicht auf Unterhaltsanspruch anzurechnen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erziehungsgeld nicht auf Unterhaltsanspruch anzurechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1529
  • FamRZ 2000, 1149
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.2006 - XII ZR 147/04

    Auswirkung des Erziehungsgeldes auf die Unterhaltspflicht

    Nach übereinstimmender Auffassung ist das Erziehungsgeld deswegen im Regelfall nicht als anrechenbares Einkommen bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen zu berücksichtigen (BVerfG FamRZ 2000, 1149).

    Gleichwohl erfasst der Regelungsgehalt dieses Ausnahmetatbestands des § 9 Satz 2 BErzGG lediglich die Fälle, in denen der nach § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltspflichtige das Erziehungsgeld bezieht (OLG Hamm FamRZ 1995, 805, 806; für Ansprüche nach § 1615 l Abs. 2 BGB BVerfG FamRZ 2000, 1149).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Unterhaltspflichtige durch den Bezug des Erziehungsgeldes auf Seiten des Berechtigten gerade nicht entlastet werden, auch wenn dies dazu führt, dass konkurrierende Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder nicht voll befriedigt werden können (BVerfG FamRZ 2000, 1149).

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Allerdings ist der Vater des weiteren Kindes nicht im Umfang von 852, 73 EUR (Kindergeld und Erziehungsgeld mindern ihren Bedarf nicht: BVerfG, FamRZ 2000, 1149), sondern nur im Umfang von 240, 00 EUR leistungsfähig.
  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 10 UF 176/03

    Anspruch auf Herabsetzung von Volljährigenunterhalt

    Erziehungsgeld stellt daher im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einer unterhaltsberechtigten Mutter gegen den Vater ihres Kindes nach allgemeiner Auffassung kein anrechenbares Einkommen dar (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2000, 1149 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 2 UF 6/03

    Unterhaltsanspruch der Mutter des nichtehelichen Kindes: Beendigung 3 Jahre nach

    Eine Anrechnung des bezogenen Erziehungsgeldes kommt dagegen nicht Betracht (vgl. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 21. Juni 2000, FamRZ 2000, 1149).
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