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   BVerfG, 07.02.2002 - 1 BvR 745/99   

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https://dejure.org/2002,4246
BVerfG, 07.02.2002 - 1 BvR 745/99 (https://dejure.org/2002,4246)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 1 BvR 745/99 (https://dejure.org/2002,4246)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 1 BvR 745/99 (https://dejure.org/2002,4246)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Namensbestimmung - Namensgebung - Doppelname - Doppelname des Kindes - Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 1618; ; BGB § 1355 Abs. 2; ; BGB § 1618 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1355 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ehe-Doppelnamen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • standesbeamte-bayern.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Namensführung in der Ehe im Wandel der obergerichtlichen Rechtsprechung (Reinhold Vogt)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 530
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2002 - 1 BvR 745/99
    Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Ausgestaltung des Familiennamensrechts in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die Wahl eines aus den Namen der Ehegatten gebildeten Doppelnamens als Ehenamen mit § 1355 Abs. 2 BGB ausgeschlossen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 -, Umdruck S. 22 ff.).
  • VGH Bayern, 22.06.2016 - 5 BV 15.1819

    Kein familienrechtlich unzulässiger Ehedoppelnamen über Namensänderung

    Die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für einen Ausschluss von Ehe- bzw. Familiendoppelnamen, die von einem früheren Gesetzentwurf zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.8.1992, BT-Drs. 12/3163 S. 4) bewusst abweicht, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach verfassungsrechtlich gebilligt (BVerfG, U. v. 30.1.2002 - 1 BvL 23/96 - BVerfGE 104, 373/388; B. v. 7.2.2002 - 1 BvR 745/99 - FamRZ 2002, 530; vgl. auch BVerfG, U. v. 5.5.2009 - 1 BvR 1155/03 - BVerfGE 123, 90/103).
  • VG München, 22.04.2015 - M 7 K 14.2850

    Änderung eine Sammel-Ehenamens

    Das Bundesverfassungsgericht habe darüber hinaus im Nichtannahmebeschluss vom 7. Februar 2002 (Az.: 1 BvR 745/99) entschieden, dass keine Grundrechtsverletzungen durch den Ausschluss der Möglichkeit von Ehegatten, einen aus den Geburtsnamen von Frau und Mann zusammengesetzten Doppelnamen als Ehenamen zu führen, zu besorgen seien.
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