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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356a
    Zweck: Entbehrlichkeit einer Verfassungsbeschwerde; keine Nachholung verspäteter Befangenheitsanträge

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 22.11.2006, Az.: 1 StR 180/06 (Unstatthaftes Ablehnungsgesuch nach Erhebung der Gehörsrüge im Revisionsverfahren)" von PrivDoz. Dr. Joachim Kretschmer, original erschienen in: JR 2007, 172 - 174.

Zeitschriftenfundstellen

  • JR 2007, 172



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06  

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06; noch offen gelassen von BGH NStZ-RR 2005, 173, 174; 2006, 85).
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08  

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Befangenheitsanträge sind unstatthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06 - [= BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1]; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 534/11  

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Demgegenüber ist aber eine "Verletzung des rechtlichen Gehörs kaum vorstellbar, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger vor dem Revisionsgericht anwesend sind, weil sie sich dann umfassend äußern können" (BT - Drucks. 15/3706 S. 17; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 1 StR 95/09 und vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06).
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  • BGH, 26.11.2009 - 5 StR 296/09  

    Unbegründete Anhörungsrüge gegen Urteil des Revisionsgerichts.

    Jedoch erachtete der Gesetzgeber "eine Verletzung des rechtlichen Gehörs" für "kaum vorstellbar, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger vor dem Revisionsgericht anwesend sind, weil sie sich dann umfassend äußern können" (BTDrucks 15/3706, S. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 17.02.2010 - 1 StR 95/09  

    Unbegründete Anhörungsrüge.

    Demgegenüber ist aber "eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kaum vorstellbar, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger vor dem Revisionsgericht anwesend sind, weil sie sich dann umfassend äußern können" (BT-Drucks. 15/3706, S. 17; Senat, Beschl. vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11  

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Der Rechtsbehelf dient hingegen nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (BGH aaO; ferner Beschluss vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06).

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 359 StPO
    Rechtsfehlerhafter Freispruch (Beweiswürdigung; Erörterungsmangel: nahe liegende Schlussfolgerung in einem wieder aufgenommenen Totschlagsverfahren); Zulässigkeit der Inbegriffsrüge bei Vortrag in der Sachrüge.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Freispruch für Harry Wörz aufgehoben

Sonstiges (2)

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Harry Wörz

  • badische-zeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.01.2012)

    Justizopfer Harry Wörz bekommt 41.900 Euro Haftentschädigung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 92
  • NStZ 2007, 115
  • JR 2007, 172



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07  

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Die Auslegung oder Umdeutung der Beanstandung im Rahmen der Sachrüge als bzw. in eine zulässige Verfahrensrüge (vgl. Senat NJW 2007, 92, 95 f.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Darlegungen erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 Satz 1 StPO) erfolgten.
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09  

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Die Anforderungen an eine Verurteilung dürfen nicht überspannt werden (vgl. BGH NStZ 1999, 153; 205; NStZ-RR 2000, 171; NJW 2007, 92, 94); es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (BGH, Urt. vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08).

    Die Anforderungen an eine Verurteilung dürfen aber nicht überspannt werden (vgl. BGH NStZ 1999, 153; 205; NStZ-RR 2000, 171; NJW 2007, 92, 94); es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (BGH, Urt. vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08).

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07  

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Dies setzt aber voraus, dass bei einer Gesamtbeurteilung der Beweistatsachen eindeutige Feststellungen nicht möglich sind (vgl. BGH NStZ 1999, 300, 301), denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. BGH NJW 2007, 92, 94; 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147, 148).

    Dies setzt aber voraus, dass bei einer Gesamtbeurteilung der Beweistatsachen eindeutige Feststellungen nicht möglich sind (vgl. BGH NStZ 1999, 300, 301), denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. BGH NJW 2007, 92, 94; 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147, 148).

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  • BGH, 13.01.2009 - 4 StR 301/08  

    "Fall Pascal"; begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung (Aussageanalyse bei

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder der Tatrichter die gebotene Gesamtwürdigung unterlassen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NJW 2007, 92, 94 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09  

    Beweiswürdigung eines Tatrichters i.R.d. Beurteilung einer Beteiligung eines

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beweiswürdigung grundsätzlich Sache des Tatrichters (BGH NStZ 1984, 180; NJW 2007, 92, 94).

    Spricht das Tatgericht einen Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft selbst nicht zu überwinden vermag, so ist dies durch das Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen (BGH NStZ 1984, 180; NJW 2007, 92, 94; BeckOK-StPO/ Wiedner § 337 Rdn. 87 f.).

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08  

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    aa) Der Revisionsvortrag vermag eine Inbegriffsrüge (§ 261 StPO; vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGH NJW 2007, 92, 95 f.) nicht zu begründen, weil die Nachrichten nicht durch Verlesen gemäß § 249 StPO zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden sind.
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06  

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen

    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09  

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

    Die lediglich gebotene Darlegung der rechtlichen Bedeutung des Revisionsangriffs ist hierdurch jedenfalls erfolgt (vgl. BGH NJW 2007, 92, 96 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09  

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn Aktenteile durch eine zulässige Verfahrensrüge zum Gegenstand des Revisionsvortrags gemacht wurden (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06; Urt. vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; NJW 1986, 1699, 1700; StV 1993, 176, 177).
  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 306/07  

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erschöpfende Würdigung belastender Indizien;

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NJW 2007, 92, 94 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07  

    Verfahrensrüge nach § 261 StPO (Inbegriff der Hauptverhandlung;

  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 RVs 37/10  

    Aufklärungsrüge, Begründung, Anforderungen

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2012 - 1 StR 180/06; 2 StR 254/10   

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