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   BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22   

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https://dejure.org/2022,41720
BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22 (https://dejure.org/2022,41720)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2022 - 1 StR 293/22 (https://dejure.org/2022,41720)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 293/22 (https://dejure.org/2022,41720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 63 StGB, § 32d StPO, § 32d Satz 2 StPO, § 32d Satz 3 StPO, §§ 44, 45 StPO, § 345 Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erforderliche Übermittlung der Revisionsbegründung als eletronisches Dokument

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erforderliche Übermittlung der Revisionsbegründung als eletronisches Dokument

  • rechtsportal.de

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erforderliche Übermittlung der Revisionsbegründung als eletronisches Dokument

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung:

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22
    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 3 und vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 Rn. 3 mwN).

    Die erst am 7. November 2022 beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist folglich nicht ohne Verschulden (§ 44 Satz 1 StPO) nicht fristgemäß (§ 45 Abs. 1 StPO) erfolgt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 5 und vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17 Rn. 2).

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22
    Ihre Nichteinhaltung bewirkt die Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 3 und vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 539/17

    Unzulässigkeit der verfristet eingelegten Revision; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22
    Die erst am 7. November 2022 beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist folglich nicht ohne Verschulden (§ 44 Satz 1 StPO) nicht fristgemäß (§ 45 Abs. 1 StPO) erfolgt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 5 und vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17 Rn. 2).
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