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   BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15   

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https://dejure.org/2015,21614
BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,21614)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,21614)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,21614)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 117 Abs. 4 ZPO; § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
    Prozesskostenhilfe des Nebenklägers (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers; Zeitraum der Bewilligung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 397a Abs 2 S 1 StPO, § 117 Abs 4 ZPO, § 119 Abs 1 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger: Pflicht zur erneuten Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in jeder Instanz; rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) über den Zeitpunkt des erstmaligen Vorliegens eines vollständigen genehmigungsfähigen Gesuchs hinaus

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger: Pflicht zur erneuten Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in jeder Instanz; rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a Abs. 2 S. 1; ZPO § 119 Abs. 1 S. 1
    Unzulässigkeit der rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) über den Zeitpunkt des erstmaligen Vorliegens eines vollständigen genehmigungsfähigen Gesuchs hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 351
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89

    Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
    Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 7 mwN).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
    Prozesskostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83, NJW 1985, 921; vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
    Prozesskostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83, NJW 1985, 921; vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
    Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 7 mwN).
  • BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88

    Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
    Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 7 mwN).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
    In besonderen Fällen kann zwar die Bezugnahme auf eine in der früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IV b ZB 73/82, NJW 1983, 2145), aber auch eine solche Bezugnahme hat die Nebenklägerin unterlassen.
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 57/14

    Unbegründeter Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
    Prozesskostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83, NJW 1985, 921; vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14).
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 95/17

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger (gesonderte

    Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 1 RVs 42/17

    Wirksamkeit eines vom Angeklagten erklärten Rechtsmittelverzichts bei einer

    Zudem ist eine anwaltliche Vertretung des Nebenklägers im Revisionsverfahren gemäß § 397 a Abs. 2 S. 1 StPO auch nicht erforderlich, da allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, die nach § 349 Abs. 1 StPO unzulässig ist und es nicht ersichtlich ist, dass der Nebenkläger seine Interessen nicht ausreichend selbst wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015- 1 StR 52/15 -, zitiert nach juris).".
  • BGH, 12.10.2016 - 5 StR 266/16

    Gegenstandslosigkeit des Antrags der Nebenkläger auf Zulassung der Nebenklage für

    Prozesskostenhilfe ist für jeden Rechtszug gesondert zu gewähren (§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO); dies erfordert in jeder Instanz erneut die Prüfung und deshalb die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 351).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren

    Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN).
  • BGH, 30.05.2017 - 5 StR 152/17

    Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger (Voraussetzungen; gesonderte Gewährung für

    Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN).
  • BGH, 23.06.2021 - 4 StR 171/21

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin im Hinblick auf die nur von dem Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351; vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2018 - 5 StR 277/18

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe (Unfähigkeit zur oder Unzumutbarkeit der

    Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15).
  • BGH, 30.05.2017 - 5 StR 117/17

    Tenorierung des teilweisen Absehens von der Adhäsionsentscheidung;

    Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15).
  • BGH, 23.06.2021 - 4 StR 157/21

    Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung des Nebenklägers im Hinblick auf die nur von den Angeklagten eingelegten und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründeten Revisionen nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351; vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 327/22

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe

    Im Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision und die keine besonderen Schwierigkeiten bietende Sach- und Rechtslage ist - auch unter Berücksichtigung des Alters und der familiären Beziehung der Nebenklägerin zum Angeklagten - nicht ersichtlich, dass die Nebenklägerin ihre Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann oder ihr dies nicht zuzumuten ist (st. Rspr.: BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 351 (dort nicht abgedruckt); vom 29. Juli 2020 - 6 StR 163/20; vom 23. Juni 2021 - 4 StR 171/21; KK-StPO/Allgayer, 9. Auflage, § 397a Rn. 16).
  • BGH, 25.06.2019 - 5 StR 13/19

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung bei der Revisionseinlegung

  • BGH, 23.08.2017 - 5 StR 244/17

    Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 305/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Ablehnung des Antrags der

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   BGH, 12.05.2015 - 1 StR 52/15   

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BGH, Entscheidung vom 12.05.2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,12809)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,12809)
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   BGH, 15.10.2015 - 1 StR 52/15   

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BGH, 15.10.2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,30285)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,30285)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 1 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,30285)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 106/13

    Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 1 StR 52/15
    Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist als solche regelmäßig nicht statthaft; ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 106/13 mwN).
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