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   OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98   

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https://dejure.org/2001,6651
OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98 (https://dejure.org/2001,6651)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.03.2001 - 1 U 1582/98 (https://dejure.org/2001,6651)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. März 2001 - 1 U 1582/98 (https://dejure.org/2001,6651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherheit; Treppenanlage; Verkehrssicherungspflicht; Amtshaftung

  • Judicialis

    LBO § 33 Abs. 7; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • RA Kotz

    Schmerzensgeld: Verkehrsunsicherheit einer "öffentlichen" Treppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherheit einer Treppenanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Verhalten von Fußgängern bei Regen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.01.1957 - VI ZR 271/55

    Feststellung des Umfangs der Verkehrssicherungspflichten - Frage des ursächlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Handläufe sind vielmehr typischerweise dazu bestimmt und geeignet, im Bereich des Handlaufs Treppenstürze zu verhindern und sei es auch nur dadurch, dass der Benutzer der Treppe den Handlauf in der konkreten Gefahrensituation ergreift (BGH DB 1986, 1815; DB 1957, 258; VersR 1957, 198).

    Die Vielgestaltigkeit der möglichen Geschehensabläufe bei der Benutzung der Treppe lässt es nicht zu, von einem Regelsachverhalt zu sprechen, der eine Beweiserleichterung rechtfertigen würde (BGH VersR 1957, 198 und DB 1974, 427; Senat, Urteil vom 6. Dezember 1995, Az. 1 U 1468/90 - Revision nicht angenommen).

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85

    fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Handläufe sind vielmehr typischerweise dazu bestimmt und geeignet, im Bereich des Handlaufs Treppenstürze zu verhindern und sei es auch nur dadurch, dass der Benutzer der Treppe den Handlauf in der konkreten Gefahrensituation ergreift (BGH DB 1986, 1815; DB 1957, 258; VersR 1957, 198).

    Festgestellt werden muss demnach, dass sich der Sturz im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle ereignet hat, also in einem Bereich, in welchem ein Handlauf ihn hätte verhindern oder jedenfalls abmildern können (BGH DB 1986, 1815; DB 1974, 426 - ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Die Vielgestaltigkeit der möglichen Geschehensabläufe bei der Benutzung der Treppe lässt es nicht zu, von einem Regelsachverhalt zu sprechen, der eine Beweiserleichterung rechtfertigen würde (BGH VersR 1957, 198 und DB 1974, 427; Senat, Urteil vom 6. Dezember 1995, Az. 1 U 1468/90 - Revision nicht angenommen).
  • OLG Koblenz, 06.12.1995 - 1 U 1468/90

    Sturz im Treppenbereich; Beweis des ersten Anscheins; Vorschriftswidriges Fehlen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Die Vielgestaltigkeit der möglichen Geschehensabläufe bei der Benutzung der Treppe lässt es nicht zu, von einem Regelsachverhalt zu sprechen, der eine Beweiserleichterung rechtfertigen würde (BGH VersR 1957, 198 und DB 1974, 427; Senat, Urteil vom 6. Dezember 1995, Az. 1 U 1468/90 - Revision nicht angenommen).
  • OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 596/96

    Ausnahmen vom Grundsatz, daß dem Makler ein Provisionsanspruch nicht zusteht

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Verkehrssicherungsrechtlich sind sie nicht zu beanstanden (vgl. zu diesem Verhältnis Senat OLGR 1997, 311).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Dies gilt auch bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, zu deren Verhinderung die Vorschriften erlassen worden sind (BGH NJW 1994, 945 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Es kann dahinstehen, ob sich die Verkehrssicherungspflicht für die Treppenanlage hoheitlich nach öffentlichem Recht beurteilt (§ 48 Abs. 2 LStrG i.V.m. § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG) oder rein zivilrechtlich (§ 823 BGB), denn die Pflichtenlage beurteilt sich in beiden Fällen gleichermaßen (BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Der Senat hat diesen allgemeinen Grundsätzen seit mehreren Jahren in ständiger Rechtsprechung mit folgenden Überlegungen eine differenzierende Basis geboten (vgl. z.B. Senat OLGR 1998, 404):.
  • BGH, 26.01.1965 - VI ZR 213/63

    Schadensersatz wegen Verletzung der Sicherungspflicht eines Treppenhauses -

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
    Der Bundesgerichtshof (VersR 1965, 520) hat in diesem Zusammenhang folgendes ausgeführt: "Hierbei hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei nicht als verkehrswidrig angesehen, dass die Metallschienen nicht geriffelt waren.
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