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   OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12   

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https://dejure.org/2012,44412
OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12 (https://dejure.org/2012,44412)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.2012 - 1 U 66/12 (https://dejure.org/2012,44412)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 1 U 66/12 (https://dejure.org/2012,44412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einfahren in eine blockierte Kreuzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines anfahrenden Fahrzeugs im Bereich einer ampelgeregelten Kreuzung

  • rabüro.de

    Zu den Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1; StVO § 11 Abs. 1; StVO § 11 Abs. 3
    Überwiegende Haftung des bei Grünlicht in eine staubedingt blockierte Kreuzung hineindrängenden Fahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines anfahrenden Fahrzeugs im Bereich einer ampelgeregelten Kreuzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Drängler beim Stau im Kreuzungsbereich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision mit anfahrendem Kreuzungsräumer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei "Grün" in verstopfte Kreuzung eingefahren - Wer sich bei Stau in eine Lücke drängt, begeht trotz Grünlichts einen Verkehrsverstoß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überwiegende Haftung eines in die Kreuzung einfahrenden Fahrers möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verstopfte Kreuzung - Rote Karte für Rechthaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Warten an der Kreuzung trotz grüner Ampel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 734
  • NZV 2013, 188
  • VersR 2013, 918
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).

    Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).

    Musste ihm hingegen das weitere Verhalten des Beklagten Ziff. 1 zumindest noch ungewiss erscheinen, so hätte er sich bei seiner Fahrweise darauf einrichten müssen (vgl. BGHZ 56, 146 - juris 21), hier mithin nicht in die unzureichende Lücke vor dem unübersichtlichen Lkw schräg einfahren dürfen.

  • KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung in einem atypischen Kreuzungsräumerfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Denn es ist anerkannt, dass danach eine Einfahrt in die Kreuzung nur dann nicht erlaubt gewesen wäre, wenn der Beklagte Ziff. 1 gesehen hätte, dass er die Kreuzung nicht rechtzeitig wieder verlassen kann (vgl. KG ZfS 2009, 77).

    Ohne Erfolg meint der Kläger demgegenüber, entsprechend einer Entscheidung des Kammergerichts (Urteil i.S. 12 U 194/08 [ZfS 2009, 77]), wonach jedenfalls derjenige, der längere Zeit in einer Kreuzung stehe, beim Anfahren besondere Sorgfalt und Konzentration bzgl. eines möglichen Querverkehrs aufwenden müsse, sei hier von der üblichen Haftungsverteilung abzuweichen.

  • BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit bei Grünlicht in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).

    Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).

  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 382/67

    Räumen einer Kreuzung - Freigegebener Querverkehr - Hineinfahren in Kreuzung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).

    Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    a) Zwar kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH [GSZ] NJW 1987, 50) ein Unfallgeschädigter, der unfallbedingt auf die gewollte und ansonsten mögliche Nutzung seines Fahrzeugs verzichten muss, statt der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs auch eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, sofern der Ausfall für ihn "fühlbar" ist.
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11

    Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Mit einem - unterstellten - Verstoß (auch) des Beklagten Ziff. 1 gegen diese Regeln stünde bei der insoweit gebotenen, wertenden Betrachtung der klägerseits geltend gemachte Schaden nicht - wie erforderlich - in einem inneren Zusammenhang, sondern allenfalls in einem rein äußerlichen, gewissermaßen zufälligen, was jedoch nicht genügt (vgl. BGH VersR 2000, 370; 2012, 1133, Tz. 12 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99

    Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Mit einem - unterstellten - Verstoß (auch) des Beklagten Ziff. 1 gegen diese Regeln stünde bei der insoweit gebotenen, wertenden Betrachtung der klägerseits geltend gemachte Schaden nicht - wie erforderlich - in einem inneren Zusammenhang, sondern allenfalls in einem rein äußerlichen, gewissermaßen zufälligen, was jedoch nicht genügt (vgl. BGH VersR 2000, 370; 2012, 1133, Tz. 12 m.w.N.).
  • KG, 13.11.2003 - 12 U 43/02

    Verkehrsunfallhaftung im Kreuzungsräumerfall: Alleinhaftung des bei Grünlicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Das gilt erst recht, wenn der Einfahrende den Kreuzungsräumer sogar positiv wahrgenommen hat (vgl. KG NZV 2004, 574).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1976 - 1 U 51/76

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass - situationsbedingt - schon an sich eine erhöhte Betriebsgefahr von Fahrzeugen ausgeht, die - wie hier der Pkw des Klägers - bei Grün in eine Kreuzung eingefahren werden, bevor der Kreuzungsbereich vom abfließenden Querverkehr geräumt ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1977, 841).
  • LG Essen, 24.11.2022 - 16 O 116/21

    Kreuzungsräumer

    In der Regel gilt, dass ein Kraftfahrer, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahren will, dem in der Kreuzung hängengebliebenen Querverkehr ermöglichen muss, die Kreuzung zu räumen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 09.11.1976, Az.: VI ZR 264/75, NJW 1977, 1394; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2012, Az.: 1 U 66/12, NZV 2013, 188 ff.).

    Nachzüglern muss also, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1976, Az.: VI ZR 264/75 - juris; Urteil vom 11.05.1971, Az.: VI ZR 11/70, NJW 1971, 1407; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2012 - 1 U 66/12, NZV 2013, 188 ff.).

  • LG Aachen, 30.07.2014 - 8 O 42/13

    Unvermeidbarkeit; Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr; "echter und unechter

    Dies ist allgemein anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70, Rn. 15; OLG Karlsruhe in NZV 2013, 188, 189).
  • AG Geldern, 27.07.2020 - 35 C 1/19
    Der Kläger, der in eine Kreuzung einfahren will, muss dem in der Kreuzung hängengebliebenen Querverkehr die Möglichkeit geben, die Kreuzung zu verlassen, selbst wenn er bei Grünlicht einfährt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.2012 - 1 U 66/12).
  • AG Essen, 30.03.2022 - 135 C 24/21
    Daraus folgt jedoch auch andererseits, dass der Kreuzungsverkehr seinerseits die Pflicht hat, die Räumung zu ermöglichen, sodass den Kreuzungsräumern Vorfahrt zu gewähren ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70, Rn. 15; OLG Karlsruhe in NZV 2013, 188, 189).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12   

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https://dejure.org/2013,28967
OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12 (https://dejure.org/2013,28967)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.04.2013 - 1 U 66/12 (https://dejure.org/2013,28967)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. April 2013 - 1 U 66/12 (https://dejure.org/2013,28967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers hinsichtlich der Existenz und des Verlaufs von Versorgungsleitungen bei Durchführung von Baggerarbeiten außerhalb einer Ortschaft auf privatem Gelände

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers hinsichtlich der Existenz und des Verlaufs von Versorgungsleitungen bei Durchführung von Baggerarbeiten außerhalb einer Ortschaft auf privatem Gelände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tiefbauer muss sich über Versorgungsleitungen informieren!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Tiefbauunternehmens für Zerstörung eines Stromkabels, wenn keine Anhaltspunkte für dessen Vorhandensein bestanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Tiefbauunternehmens für Zerstörung eines Stromkabels, wenn keine Anhaltspunkte für dessen Vorhandensein bestanden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Spartenschäden: Im Außenbereich gelten geringere Sorgfaltspflichten! (IBR 2013, 743)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 317
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05

    Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Tiefbauunternehmen haben bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, deshalb äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Stromleitungen hervorgerufen werden können, weshalb hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten zu stellen sind, denen nur durch das Verschaffen von solchen Kenntnissen genügt wird, die eine sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten gewährleisten und deshalb nur von Demjenigen zu erlangen sind, der über zuverlässige Unterlagen zum Verlauf der Leitungen verfügt (BGH NJW-RR 2006, 674, 675; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; OLG Naumburg NJW-RR 1994, 784 f.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009, 5 U 26/09 - BeckRS 2010, 20233; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Aufl., § 10 Nr. 3 Rdn. 83).

    Erkundigungspflichten bestehen in der Regel nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für unterirdische Versorgungsleitungen vorhanden sind (BGH NJW-RR 2006, 674, 675 f.).

    Hatte die erste Beratung zwischen der ARGE und den Baubeteiligten allerdings den bekundeten Inhalt, wogegen nichts spricht, konnte sich die Beklagte auf die Richtigkeit dessen verlassen (BGH NJW-RR 2006, 674, 676).

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Der Schaden ereignete sich nach dem vom Senat zu berücksichtigenden erstinstanzlichen Vorbringen der Parteien (vgl. BGH NJW 2005, 1583, 1585; 2007, 2414, 2416) im Baustellenbereich einer ICE-Brücke, der erst im Auftrag der bauausführenden ARGE über eine neue Baustromstromstation erschlossen wurde.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Der Schaden ereignete sich nach dem vom Senat zu berücksichtigenden erstinstanzlichen Vorbringen der Parteien (vgl. BGH NJW 2005, 1583, 1585; 2007, 2414, 2416) im Baustellenbereich einer ICE-Brücke, der erst im Auftrag der bauausführenden ARGE über eine neue Baustromstromstation erschlossen wurde.
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 31/95

    Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers vor der Durchführung von Baggerarbeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Hinweise auf Stromkabel können sich zwar aus einer Bebauung oder einer Transformatorenstation ergeben (BGH NJW 1996, 387; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).
  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06

    Keine vergleichbaren Sicherungpflichten bei Tiefbauarbeiten an Privatgrundstücken

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Die für den öffentlichen Verkehrsraum aufgestellten besonders strengen Sorgfaltsanforderungen beruhen auf dem Erfahrungssatz, dass dort immer Versorgungsleitungen zu finden sind (vgl. z.B. OLG Hamm NJW-RR 2007, 809).
  • OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09

    Beschädigung öffentlicher Leitungen durch Baggerarbeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Tiefbauunternehmen haben bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, deshalb äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Stromleitungen hervorgerufen werden können, weshalb hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten zu stellen sind, denen nur durch das Verschaffen von solchen Kenntnissen genügt wird, die eine sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten gewährleisten und deshalb nur von Demjenigen zu erlangen sind, der über zuverlässige Unterlagen zum Verlauf der Leitungen verfügt (BGH NJW-RR 2006, 674, 675; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; OLG Naumburg NJW-RR 1994, 784 f.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009, 5 U 26/09 - BeckRS 2010, 20233; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Aufl., § 10 Nr. 3 Rdn. 83).
  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Hinweise auf Stromkabel können sich zwar aus einer Bebauung oder einer Transformatorenstation ergeben (BGH NJW 1996, 387; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92

    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers zur Vermeidung von Schäden an

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Tiefbauunternehmen haben bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, deshalb äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Stromleitungen hervorgerufen werden können, weshalb hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten zu stellen sind, denen nur durch das Verschaffen von solchen Kenntnissen genügt wird, die eine sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten gewährleisten und deshalb nur von Demjenigen zu erlangen sind, der über zuverlässige Unterlagen zum Verlauf der Leitungen verfügt (BGH NJW-RR 2006, 674, 675; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; OLG Naumburg NJW-RR 1994, 784 f.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009, 5 U 26/09 - BeckRS 2010, 20233; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Aufl., § 10 Nr. 3 Rdn. 83).
  • OLG Naumburg, 06.07.1993 - 1 U 70/93

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fernmeldekabels bei Tiefbauarbeiten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Tiefbauunternehmen haben bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, deshalb äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Stromleitungen hervorgerufen werden können, weshalb hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten zu stellen sind, denen nur durch das Verschaffen von solchen Kenntnissen genügt wird, die eine sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten gewährleisten und deshalb nur von Demjenigen zu erlangen sind, der über zuverlässige Unterlagen zum Verlauf der Leitungen verfügt (BGH NJW-RR 2006, 674, 675; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; OLG Naumburg NJW-RR 1994, 784 f.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009, 5 U 26/09 - BeckRS 2010, 20233; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Aufl., § 10 Nr. 3 Rdn. 83).
  • OLG Celle, 04.10.1995 - 20 U 85/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12
    Die an einen Tiefbauer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen richten sich daher nach den umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls (OLG Celle, Urteil vom 4. Oktober 1995, 20 U 85/94 - zitiert in juris).
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