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   OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00   

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OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00 (https://dejure.org/2000,3636)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.11.2000 - 1 U 99/00 (https://dejure.org/2000,3636)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. November 2000 - 1 U 99/00 (https://dejure.org/2000,3636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage sowie Anspruch aus c.i.c.
    Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag, Voraussetzungen für Anspruch auf Anpassung der Vergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kalkulationsirrtum; Werkvertrag; Vertragsanpassung; Fehlkalkulation

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VOB/B § ... 16 Nr. 3; ; VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1; ; VOB/B § 2 Nr. 8 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; ZPO § 92; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage sowie Anspruch aus c.i.c.
    Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag, Voraussetzungen für Anspruch auf Anpassung der Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsirrtum: Kann Unternehmer Preisanpassung verlangen? (IBR 2002, 62)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Denn er habe dargelegt, dass die beim Vergleich der konkurrierenden Angebote unübersehbaren und in ihrer Dimension auch nicht nachvollziehbaren Preisunterschiede das Vorliegen eines Kalkulationsirrtums geradezu aufgedrängt hätten und damit eine Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung begründet gewesen sei (BGH, Urteil vom 07.07.1998, BauR 1998, 1089, 1093).

    Nur in einem solchen Ausnahmefall kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gerechtfertigt sein, den Auftraggeber entgegen seinem eigenen Interesse als verpflichtet anzusehen, an der Aufklärung eines Kalkulationsfehlers eines Bieters mitzuwirken (BGH-BauR 1998, 1089 ff.).

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Auftragnehmer (Kläger) durch die Vertragsdurchführung zu dem angebotenen (falschen) Preis in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geriete (BGH BauR 1998, 1089 ff.) bzw. wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung aus sonstigen Gründen zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH NJW 1995, 1360).

  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Ein Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Vergütung komme nur unter besonderen Umständen in Betracht (BGH NJW-RR 1995, 1360), z. B. wenn der andere Vertragsteil sich die unrichtige Kalkulation soweit zu Eigen gemacht habe, dass eine Verweigerung der Anpassung gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen würde, ferner wenn beide Parteien einen bestimmten Berechnungsmaßstab zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht hätten oder wenn die andere Seite den Irrtum bemerkt und treuwidrig ausgenutzt habe.

    Wie das Landgericht Meiningen zutreffend ausgeführt hat, kommt ein Anspruch auf Anpassung der Vergütung nur unter ganz besonderen Umständen in Betracht (BGH NJW-RR 1995, 1360).

  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79

    Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 180; BGH NJW-RR 1986, 569; BGH-BauR 1983, 368) sei allein auf das Bestehen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses abzustellen; irgendwelche Zumutbarkeitskriterien bestünden nicht.

    Die Erkennbarkeit eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung genügt regelmäßig nicht (BGH NJW 1980, 180).

  • BGH, 03.02.1995 - V ZR 222/93

    Anpassung des Erbbauzinses wegen erheblicher oder wesentlicher Änderung der

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Auftragnehmer (Kläger) durch die Vertragsdurchführung zu dem angebotenen (falschen) Preis in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geriete (BGH BauR 1998, 1089 ff.) bzw. wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung aus sonstigen Gründen zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH NJW 1995, 1360).
  • BGH, 19.12.1985 - VII ZR 188/84

    Kalkulationsirrtum

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 180; BGH NJW-RR 1986, 569; BGH-BauR 1983, 368) sei allein auf das Bestehen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses abzustellen; irgendwelche Zumutbarkeitskriterien bestünden nicht.
  • BGH, 28.04.1983 - VII ZR 259/82

    Anfechtung eines Vertrages wegen Preis- oder Kalkulationsirrtums des Anbieters

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 180; BGH NJW-RR 1986, 569; BGH-BauR 1983, 368) sei allein auf das Bestehen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses abzustellen; irgendwelche Zumutbarkeitskriterien bestünden nicht.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1997 - 21 U 245/96

    Rechnungsprüfung durch Auftraggeber als Schuldanerkenntnis: Verwirkung von

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Dem Auftraggeber ist es auch zuzumuten, seine Einwendungen innerhalb der Frist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B vorzubringen, da er sich in dieser Zeit ohnehin mit der Rechnungsprüfung befasst und eine zeitnahe Klärung der Ausführung der Bauleistungen - wie bereits ausgeführt - zur Vermeidung von Aufklärungs- und Beweisschwierigkeiten beiträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.1997, BauR 1997, Seite 1052 ff.).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Haftungsausschluss, Schulunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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