Rechtsprechung
| KG, 23.06.2009 - 1 Ws 64/09, 2 AR 135/01 - 1 Ws 64/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
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Anforderungen an die Begründung einer mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung; Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.03.2009 - 21 Js 6/01
- KG, 23.06.2009 - 1 Ws 64/09, 2 AR 135/01 - 1 Ws 64/09
Wird zitiert von ...
- KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11
Bindung des Beschwerdegerichts an die tragenden Feststellungen der …
Die Sache an das erkennende Gericht zurückzuverweisen, kommt daher im Rahmen allgemeiner Grundsätze nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die angefochtene Entscheidung entgegen der Vorgaben des § 34 StPO nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris) oder nur formelhaft mit Gründen versehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 325; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 - bei juris), wenn ein durch das Beschwerdegericht nicht heilbarer Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BGH NStZ 1992, 508), wenn die angefochtene Entscheidung nicht von dem gesetzlich vorgesehenen Spruchkörper getroffen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2775) oder wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst fehlt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426: fehlerhafte Zurückweisung eines Wiederaufnahmegesuchs als unzulässig).In diesem Fall kann das Beschwerdegericht selbst entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris; BGHSt 26, 29; KG NStZ 1999, 223; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60;… Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 464 Rdn. 63 m. w. N. [Fn. 170]).
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