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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08   

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https://dejure.org/2008,3183
OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,3183)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.02.2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,3183)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,3183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 134 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG; § 146 Abs. 3 NJVollzG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. ... 70 GG; Art. 125a Abs. 1 GG; § 119 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 14 StPO; § 19 StPO; § 304 Abs. 4 StPO
    Gesetzgebungskompetenz für die Briefüberwachung bei Untersuchungshaftgefangenen nach der Föderalismusreform (negativer Kompetenzkonflikt; Abgrenzung von Untersuchungshaft und Untersuchungshaftvollzug)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft: Gerichtliche Zuständigkeit für die Briefkontrolle; Gesetzgebungsbefugnis zur Zuständigkeitsregelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 100 Abs. 1 GG; § 134 Abs. 1 NJVollzG; § 146 Abs. 3 NJVollzG
    Verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der Regelungen über die Zuständigkeit eines Gerichts zur Kontrolle von Briefen aus der Untersuchungshaft in §§ 146 Abs. 3, 134 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsichsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG); Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorlage ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der Regelungen über die Zuständigkeit eines Gerichts zur Kontrolle von Briefen aus der Untersuchungshaft in §§ 146 Abs. 3, 134 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsichsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG); Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorlage ...

  • Judicialis

    NJVollzG § 134 Abs. 1 Nr. 1; ; NJVollzG § 146 Abs. 3; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 125a Abs. 1; ; StPO § 119 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafvollzugsarchiv.de (Kurzinformation)

    Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz teilweise verfassungswidrig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist das neue niedersächsische Justizvollzugsgesetz verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Das "Recht des Untersuchungshaftvollzugs" im Sinne des Art. 74 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08
    Nach der gebotenen verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschrift (vgl. BverfGE 19, 342) ist dieser Haftgrund nur gegeben, wenn Umstände die Gefahr begründen, dass ohne Untersuchungshaft die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte.
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08
    Diese Art von Zuständigkeitsstreit ist in der StPO nicht ausdrücklich geregelt, aber in entsprechender Anwendung der die örtliche Zuständigkeit betreffenden §§ 14, 19 StPO durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts zu lösen, wenn dies erforderlich ist, um einen sonst drohenden Stillstand des Verfahrens zu vermeiden, vgl. BGHSt 45, 26.
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 -.

    Mit Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 - setzte das Oberlandesgericht das Verfahren aus und beschloss, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 146 Abs. 3, § 134 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG mit dem Grundgesetz unvereinbar seien, soweit danach auch nach Erhebung der Anklage bei einem anderen Gericht das Gericht am Sitz der Vollzugsbehörde für die Überwachung des Schriftwechsels von Untersuchungsgefangenen zuständig sei.

    Der Senat halte § 146 Abs. 3, § 134 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG jedenfalls in dem angeführten Anwendungsbereich für verfassungswidrig, weil dem Land Niedersachsen insoweit keine Gesetzgebungskompetenz zustehe (wird ausgeführt, vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, S. 195 ff.).

  • BVerfG, 20.11.2008 - 2 BvL 16/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der §§ 146 Abs 3, 134 Abs 1

    Dieses hat angenommen, dem Land Niedersachsen fehle für den Erlass der § 146 Abs. 3, § 134 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG die Gesetzgebungskompetenz, und hat die Frage der Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmungen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 -, StV 2008, S. 195 f.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.02.2012 - 3 BGs 82/12

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft (gesetzliche Grundlage;

    Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 (3. Strafsenat) und NStZ-RR 2010, 292 (2. Strafsenat); KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).

    Der Bundesgesetzgeber kann im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung - nach wie vor - solche Maßnahmen regeln, die den Zweck der Untersuchungshaft (Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahren) betreffen (Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 Rn. 2; Beck-OK-StPO/Krauß, Stand: 15. Oktober 2011, § 119 Rn. 1 f.; König, NStZ 2010, 185 f.; Paeffgen, StV 2009, 46; Kazele, StV 2010, 258; OLG Oldenburg, StV 2008, 195, 196).

  • OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08

    Übertragbarkeit der Durchführung der Besuchsüberwachung von

    Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Besuchsüberwachung könnten hier deshalb bestehen, weil sie von dem nach dem NJVollzG zuständigen Vollzugsgericht angeordnet wurde und dessen Verfassungsmäßigkeit jedenfalls fraglich ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des OLG Oldenburg vom 12.02.2008, 1 Ws 87/08).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28267
OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,28267)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,28267)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 2008 - 1 Ws 87/08 (https://dejure.org/2008,28267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtveranlassung der Bestellung eines neuen Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger neben oder an Stelle des bisherigen Pflichtverteidigers; Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    StPO § 142; StPO § 143
    Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05

    Strafprozessrecht: Austausch eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Sodann ist vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten aus zu beurteilen, ob das Vertrauensverhältnis gestört ist (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass ein Gebührenverzicht des Pflichtverteidigers wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unwirksam sei (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Die Fürsorgepflicht hat im Rahmen der Abberufung des bisherigen Verteidigers und der Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers ohnehin nicht dasselbe Gewicht wie bei der erstmaligen Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 142 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3697).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07

    Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Die ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem bisherigen Verteidiger muss der Angeklagte oder der Verteidiger substantiiert darlegen (BGH NStZ 1995, 296 ).
  • BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86

    Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    Die sich aus § 143 StPO ergebende Verpflichtung zur Abberufung des bisherigen Pflichtverteidigers hat ihren inneren Grund nicht darin, dass der Angeklagten einen anderen Verteidiger wünscht, sondern beruht darauf, dass der Fortbestand der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht mehr notwendig ist, wenn dem Angeklagten ein von ihm selbst beauftragter Verteidiger zur Seite steht (BGH NStZ 1987, 34 ; KK-Laufhütte, aaO., § 143 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2000 - 2 Ws 364/00

    Austausch des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Naumburg, 10.11.2004 - 1 Ws 546/04

    Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels auf Antrag des Beschuldigten

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Hamburg, 15.06.1998 - 2 Ws 153/98

    Widerruf einer Bestellung des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und

  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Wenn - wie hier - kein wichtiger Grund den Pflichtverteidigerwechsel erzwingt, ist dieser ausnahmsweise dann zulässig (vgl. OLG Naumburg OLGSt StPO § 142 Nr. 8; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 2016, 305; OLG Jena, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 Ws 87/08 - juris; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 -), seine Ermöglichung zugleich aber auch im Hinblick auf die - in der Regelung des § 142 StPO zum Ausdruck kommende - Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht geboten (vgl. OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; HansOLG Hamburg StraFo 1998, 307; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156; OLG Brandenburg StV 2001, 442; Senat NStZ 1993, 201, 202; KG, Beschluss vom 13. April 2012 - 2 Ws 171/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 143 Rdn. 5a m.w.N.; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 4. Aufl., Teil A Rdn. 951 und 2015 m.w.N.), wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist, die Beiordnung des neuen Verteidigers keine Verfahrensverzögerung zur Folge hat und mit dem Verteidigerwechsel keine Mehrbelastung für die Staatskasse verbunden ist.

    Er widerspricht nicht dem in § 49b Abs. 1 BRAO normierten Verbot der Gebührenunterschreitung; denn dieses betrifft - wie sich aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 12/4993 S. 31) ergibt - ausschließlich den Fall der vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren, die mit dem Mandanten geschlossen wird und vorsieht, dass ein geringerer Betrag als von der Gebührenordnung vorgesehen zu zahlen ist (vgl. OLG Braunschweig StraFo 2008, 428 und Beschluss vom 9. Juni 2011 - Ws 126/11 - eingehend OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2008, 47; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Hartmann, a.a.O., VV Nr. 4100-4101 Rdn. 9; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 4. Aufl., Teil A Rdn. 2013 ff., 2155 f., 948 ff.; a.A. OLG Naumburg OLGSt StPO § 142 Nr. 8; HansOLG Bremen NStZ 2014, 358 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Köln StraFo 2008, 348; OLG Jena JurBüro 2006, 365; Festhalten an dieser Rechtsprechung ausdrücklich offen gelassen in OLG Jena, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 Ws 87/08 - juris; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO 4. Aufl., § 49b Rdn. 19).

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