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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.03.2015 - 1 Ws 90/15, 1 Ws 91/15   

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OLG Celle, 30.03.2015 - 1 Ws 90/15, 1 Ws 91/15 (https://dejure.org/2015,7910)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.03.2015 - 1 Ws 90/15, 1 Ws 91/15 (https://dejure.org/2015,7910)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. März 2015 - 1 Ws 90/15, 1 Ws 91/15 (https://dejure.org/2015,7910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 132 StPO; § 153a StPO; § 206a Abs 2 StPO
    Auflage; Beschwerde; Einstellung; Sicherheitsleistung; Strafverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den die endgültige Einstellung nach § 153a StPO feststellenden Beschluss; Zustimmung des Angeklagten zur Verrechnung der Geldauflage mit einem Anspruch aus erbrachter Sicherheitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 132; StPO § 153a; StPO § 206a Abs. 2
    Unzulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den die endgültige Einstellung nach § 153a StPO feststellenden Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15   

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OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15 (https://dejure.org/2015,22698)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.03.2015 - 1 Ws 91/15 (https://dejure.org/2015,22698)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 (https://dejure.org/2015,22698)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
    Eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 67 Abs. 5 StGB kommt insoweit nicht in Betracht (im Anschluss an KG, Beschluss vom 18. März 2014, 2 Ws 77/14 - 141 AR 88/14).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Dabei kann offenbleiben, ob die Überführung des Verurteilten in den Strafvollzug bereits deshalb zu erfolgen hat, weil Grundlage der Vollstreckung gegen den Verurteilten das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. März 2020 ist und als zu vollstreckende Rechtsfolge allein die darin verhängte Restfreiheitsstrafe in Betracht kommt, nachdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt erklärt worden ist (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 1 Ws 39/19 -, juris; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 - , juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris, jeweils für den Fall der Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder ob der weitere Vollzug der Strafe im Straf- anstatt im Maßregelvollzug in direkter oder entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 StGB einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris; offengelassen von OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Demgegenüber lehnt eine andere Ansicht die Anwendung von § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB auf Fälle der Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug ab (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 20 ff.; KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2017, 3 Ws 240/17, juris, Rn. 4; Veh in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 d Rn. 11).

    Das hat er indes nicht getan, obgleich die Rechtsprechung zur Problematik der Vollstreckung von (Parallel-)Strafen nach Erledigung der Maßregel zu dieser Zeit bereits bekannt war (vgl. nur KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.).

  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Zwar ist dort von der Fortsetzung des Vollzugs der Maßregel die Rede, was zunächst auf die Notwendigkeit des Fortbestehens einer Maßregel (und eben nicht einer Erledigung derselben hindeuten könnte (KG Berlin, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14 - juris; OLG Koblenz - 1. Strafsenat -, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15 - juris)).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 04. April 2011 - 2 Ws 150/11; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17, Rn. 16 (mit ablehnender Anmerkung hierzu: NStZ-RR 2017, 258 ff.260 ff.); OLG Celle, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 3 Ws 240/17, 3 Ws 241/17, 3 Ws 242/17; KG, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15; alle zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    Der Senat schließt sich aber der Rechtsansicht des OLG Koblenz (Beschluss vom 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 5 f.; s.a. OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2017 - 1 Ws 68/17, juris Rn. 16 ff., jew. auch zum Meinungsstand) sowie des OLG Celle (Beschluss vom 10.05.2017 - 3 Ws 240/17, juris Rn. 4) an, dass jedenfalls in der hier vorliegenden Konstellation einer wegen Wegfalls der tatsächlichen Anordnungsvoraussetzungen erfolgenden Erledigung eine Fortsetzung des "Vollzugs der Maßregel" nicht in Betracht kommt.
  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Werde die Maßregel für erledigt erklärt, gebe es keine Maßregel mehr, die vollstreckt werden könne, so dass § 67 Abs. 5 S. 2 StGB keine Anwendung finde (OLG Koblenz, Beschl. vom 09. März 2015, Az.: 1 Ws 91/15, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Wie bereits in der Entscheidung 2 Ws 464/15 vom 7. September 2015 kann auch hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. 1 Ws 91/15 v. 09.03.2015, Rn. 6 f. n. juris) und des Kammergerichts (Beschl. 2 Ws 77/14 v. 18.03.2014 - Rn. 6 ff. n. juris; 5 Ws 811/97 v. 07.04.1998 - Rn. 5 n. juris) zu folgen ist, wonach bei jedweder Erledigung einer Maßregel ein Verbleib des Verurteilten in der Maßregelvollzugseinrichtung ausscheidet, wenn ein Strafrest aus demselben Erkenntnis nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB unmittelbar oder wenigstens analog auch bei Erledigung der Maßregel nach § 63 oder § 64 StGB anwendbar ist (vgl. Senat, 2 Ws 150/11 v. 04.02.2011 - NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, 2 Ws 576-577/13 v. 12.12.2013 - NStZ-RR 2014, 62 ; OLG Celle, 2 Ws 16/15 v. 02.03.2015 - Rn. 32 ff. n. juris; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 24).
  • OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

    Werde die Maßregel für erledigt erklärt, gebe es keine Maßregel mehr, die vollstreckt werden könne, so dass § 67 Abs. 5 S. 2 StGB keine Anwendung finde (OLG Koblenz, Beschl. vom 09. März 2015, Az.: 1 Ws 91/15, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18

    Vollstreckungsreihenfolge bei verfahrensfremder Freiheitsstrafe und

    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
  • OLG Celle, 10.05.2017 - 3 Ws 240/17

    Anordnung der Vollstreckung der nach Anrechnung des Maßregelvollzugs

    Eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 9. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris; KG, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 3 Ws 298-299/05 -, juris; NK-StGB-Pollähne § 67 Rn. 28).
  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.09.2015 - 1 Ws 91/15 (2 Ws 67/15)   

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OLG Bremen, 04.09.2015 - 1 Ws 91/15 (2 Ws 67/15) (https://dejure.org/2015,80884)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.09.2015 - 1 Ws 91/15 (2 Ws 67/15) (https://dejure.org/2015,80884)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. September 2015 - 1 Ws 91/15 (2 Ws 67/15) (https://dejure.org/2015,80884)
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