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   BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07   

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https://dejure.org/2008,2860
BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07 (https://dejure.org/2008,2860)
BAG, Entscheidung vom 23.04.2008 - 10 AZR 168/07 (https://dejure.org/2008,2860)
BAG, Entscheidung vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 (https://dejure.org/2008,2860)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung einer Pfändung verschleierter Arbeitsvergütung für die Vergangenheit; Auslegung der Begriffe der unverhältnismäßig geringen und der angemessenen Vergütung i.S.d. § 850h Abs. 2 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Bemessung der anzusetzenden Vergütung bei Pfändung einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 850a; ; ZPO § 850b; ; ZPO § 850c; ; ZPO § 850e Nr. 3 Satz 1; ; ZPO § 850h; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 1360 Satz 1; ; BGB § 1360a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktives Arbeitseinkommen - Drittschuldnerklage; verschleiertes Arbeitseinkommen; Ermittlung der angemessenen Vergütung; Geltendmachung fiktiver Arbeitsvergütung für die Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Berechnung des unpfändbaren Teils des ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Drittschuldnerklage: Verschleiertes Arbeitseinkommen ? Kein Anspruch auf die fiktive Arbeitsvergütung für die Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ? Berechnung der anzunehmenden angemessenen Vergütung ? Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2606
  • NZA 2008, 896
  • NZA 2009, 85
  • DB 2008, 2088
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    a) Entgegen der Ansicht der Klägerin und der von einem Teil der Literatur vertretenen Auffassung (Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 58; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 850h Rn. 10 und Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 850h ZPO Rn. 35 und Rn. 42 für den Fall, dass der Pfändungsbeschluss Rückstände erfasst) wirkt die Pfändung verschleierter Arbeitsvergütung nicht für die Vergangenheit und erfasst damit nicht fiktiv aufgelaufene Lohn- oder Gehaltsrückstände (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nur vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass nicht nur bei der Pfändung realen Arbeitseinkommens, sondern auch bei der Pfändung fiktiver Arbeitsvergütung nach der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur nicht die angemessene Bruttovergütung, sondern nur die Nettovergütung als pfändbar angesehen wird, die Pfändungsschutzvorschriften (§§ 850a, 850b, 850c ZPO) zu beachten sind und dem Gläubiger somit nur der pfändbare Teil der fiktiven Nettovergütung zusteht (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - mwN).

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - NZA 2008, 314; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - NZA 2008, 219; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - ZTR 2008, 156, jeweils mwN).

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).

  • LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 26/05

    Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Wechsel der Lohnsteuerklasse; Wahl

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Wählt der Schuldner nach der Pfändung eine ungünstigere Steuerklasse oder behält er diese für das folgende Kalenderjahr bei, so gilt dies auch ohne Gläubigerbenachteiligungsabsicht schon dann, wenn für die Wahl objektiv kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist (BGH 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05 - NJW-RR 2006, 569).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - NZA 2008, 314; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - NZA 2008, 219; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - ZTR 2008, 156, jeweils mwN).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - NZA 2008, 314; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - NZA 2008, 219; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - ZTR 2008, 156, jeweils mwN).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - NZA 2008, 314; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - NZA 2008, 219; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - ZTR 2008, 156, jeweils mwN).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstößt es, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341, 345 f.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass ein Gericht vor seiner Entscheidung auf eine Rechtsauffassung hinweist, die es seiner Entscheidung zu Grunde legen will (BVerfG 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190).
  • BAG, 24.05.1965 - 3 AZR 287/64

    Festsetzung einer angemessenen Vergütung - Übliche Vergütung - Vereinbartes

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    aa) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
    Allerdings kann dies im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG in besonderen Fällen geboten sein (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189, 204).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Hingegen hat die Beklagte mit Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05 - WM 2005, 2324 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07 - WM 2008, 1791) und das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - BB 1992, 353 und vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NJW 2008, 2606) auch in anderen Fällen einen Steuerklassenwechsel mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung als missbräuchlich ansehen oder aus dem nahekommenden Erwägungen unberücksichtigt lassen.
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Die Urteile des BGH vom 4.10.2005 (VII ZB 26/05) sowie vom 3.7.2008 (IX ZB 65/07) und das Urteil des BAG vom 23.4.2008 (10 AZR 168/07) betreffen Sachverhalte, in denen der Steuerklassenwechsel zur Benachteiligung zivilrechtlicher Gläubiger vorgenommen worden war.
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07

    Missbräuchliche Steuerklassenwahl i.R.d. Erwerbsobliegenheit eines verheirateten

    Nach den Grundsätzen der Individualzwangsvollstreckung ist in entsprechender Anwendung von § 850h Abs. 2 ZPO ebenfalls eine missbräuchliche Steuerklassenwahl den Gläubigern gegenüber unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05, WM 2005, 2324, 2325; BAG, NJW 2008, 2606, 2608 Rn. 25).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 65/07

    Widerruf der Stundung der Verfahrenskosten wegen unterbliebener Änderung der

    Entsprechend den Grundsätzen der Individualzwangsvollstreckung, nach denen analog § 850h Abs. 2 ZPO eine missbräuchliche Steuerklassenwahl den Gläubigern gegenüber unbeachtlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05, WM 2005, 2324, 2325; BAG, Urt. v. 23. April 2008 - 10 AZR 168/07, Rn. 25; Musielak/Becker, ZPO 6. Aufl. § 850e Rn. 3), muss sich auch der Schuldner bei der Verfahrenskostenstundung so behandeln lassen, als hätte er keine die Staatskasse benachteiligende Steuerklassenwahl getroffen.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Die Vorschrift behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - zitiert nach Juris; vgl. zur Art des Arbeitsverhältnisses, den verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten: BAG Urteil vom 22. Oktober 2008 - 10 AZR 703/07 - Juris; zur Beweislast für Inhalt und Umfang der regelmäßigen Arbeit für den Drittschuldner und die Angemessenheit der geltend gemachten Vergütungshöhe durch die Gläubigerin: BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006; zur Berechnung der Forderung auch: Hessisches LAG 11. Juli 2013 - 9 Sa 1372/11 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 10. November 2010 - 3 Sa 451/10 - zitiert nach juris).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896; 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2; 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).
  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11

    Drittschuldnerklage - Unterhaltsverpflichtungen - Verschleiertes

    Die Vorschrift behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 -Juris).

    Ein dem Schuldner vom Drittschuldner gewährter geldwerter Vorteil wie die Möglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagens ist jedoch nur bei der Berechnung des pfändbaren realen Arbeitseinkommens, nicht auch bei der Ermittlung des höheren pfändbaren fiktiven Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896 = Juris).

    Werden zu Gunsten des Gläubigers mit der Fiktion eines angemessenen Arbeitseinkommens des Schuldners jene Verhältnisse geschaffen, wie sie der Gläubiger im Falle der Vollstreckung in regulär an den Schuldner entrichtete Vergütung vorfände, kann bei der Berechnung des pfändbaren Teils des fiktiven Arbeitseinkommens angenommen werden, dass der Schuldner Unterhalt geleistet hätte, wenn er nicht eine unverhältnismäßig geringe, sondern eine angemessene Vergütung erhalten hätte (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896 = Juris).

  • LAG Hessen, 30.06.2015 - 8 Sa 380/14

    Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind grundsätzlich aber die von der Beklagten vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnungen zu berücksichtigen (vgl. hierzu BAG 23. April 2008 F 10 AZR 168/07 F NZA 2008, 868 ff.).

    Würde gemäß der Ansicht des Klägers ein dem Schuldner vom Drittschuldner gewährter geldwerter Vorteil nicht nur bei der Berechnung des pfändbaren realen Arbeitseinkommens, sondern auch bei der Ermittlung des höheren pfändbaren fiktiven Arbeitseinkommens berücksichtigt, bewirkte dies im Ergebnis eine Erhöhung der fiktiven angemessenen Vergütung iSv. § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO um einen Teil des realen Arbeitseinkommens (vgl. BAG 23. April 2008 F 10 AZR 168/07 F NZA 2008, 896 ff. [BAG 23.04.2008 - 10 AZR 168/07] ).

  • LG Dortmund, 23.03.2010 - 9 T 106/10

    Wahl der Steuerklasse im Insolvenzverfahren

    Denn in den übrigen und vom Gesetzgeber gemeinten Fallkonstellationen des § 850 h ZPO steht stets im Raum, dass der Schuldner sein Einkommen "künstlich kleinrechnet", z.B. durch die Art seiner Anstellung im Familien- oder Ehegattenbetrieb, dass ihm aber tatsächlich, nur eben nicht greifbar, materielle Vorteile für seine Arbeit zufließen, ohne dass die Gläubiger hierauf direkt zugreifen können (vgl. Zöller/ Stöber, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 850 h Rdnr. 3 ff.; BAG NJW 2008, 2606).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 4/08 R

    Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

    Die Urteile des BGH vom 4.10.2005 (VII ZB 26/05) sowie vom 3.7.2008 (IX ZB 65/07) und das Urteil des BAG vom 23.4.2008 (10 AZR 168/07) betreffen Sachverhalte, in denen der Steuerklassenwechsel zur Benachteiligung zivilrechtlicher Gläubiger vorgenommen worden war.
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19

    Geldwerter Vorteil bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17

    Drittschuldnerklage - gepfändetes Arbeitseinkommen

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11

    Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Sa 451/10

    Drittschuldnerklage, Zahlungsansprüche, Arbeitseinkommen, verschleiertes,

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