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   LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04   

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https://dejure.org/2005,5842
LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04 (https://dejure.org/2005,5842)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04 (https://dejure.org/2005,5842)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2005 - 10 Sa 1832/04 (https://dejure.org/2005,5842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax Organisationsverschulden des Rechtsanwalts Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz Betriebsübergreifende Sozialauswahl Kündigung während der Elternzeit ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 233 ZPO§ 125 InsO § 15 Abs. 1, 4, 5 KSchG§ 1 Abs. 2, 3 KSchG § 613 a BGB § 18 Abs. 1 BErzGG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax Organisationsverschulden des Rechtsanwalts Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz Betriebsübergreifende Sozialauswahl Kündigung während der Elternzeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Pflichten des Rechtsanwalts bei der Übersendung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax; Anforderungen an ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Notwendigkeit und Inhalt von Einzelanweisungen des Rechtsanwalts an Büroangestellte; ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; InsO § 125; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; KSchG § 15 Abs. 4; ; KSchG § 15 Abs. 5; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; BGB § 613 a; ; BErzGG § 18 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Übersendung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax ohne Unterschrift - Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz - Behördenerklärung zur Kündigung des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Auch die Überprüfung der Unterschriften des Rechtsanwalts kann dem Büropersonal übertragen werden, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Beschäftigen allgemein anweist, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, Urteil vom 06.12.1995 - NJW 1996, 998).

    Insbesondere bei der Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax hat der Prozessbevollmächtigte durch allgemeine Anweisungen sicherzustellen, dass das Büropersonal vor Absendung des Telefaxes das Vorhandensein der Unterschrift überprüft (BAG, Urteil vom 06.12.1995 - NJW 1996, 998; Schmid, BB 2001, 1198, 1999 m.w.N.).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Fristgebundene Schriftsätze können per Telefax fristwahrend übermittelt werden (vgl. statt aller: BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 70; BGH, Beschluss vom 20.02.2003 = MDR 2003, 766 m.w.N.).

    Der Anwalt darf dabei das Absenden eines Telefaxes auch einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft übertragen (BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 13.03.1997 - MDR 1997, 694 m.w.N.).

  • ArbG Herford, 29.07.2004 - 1 Ca 388/04

    Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29.07.2004 - 1 Ca 388/04 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.

    Der Kläger beantragt, ihm wegen Versäumung der am 27.09.2004 abgelaufenen Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29.07.2004 - 1 Ca 388/04 - abzuändern und 1. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten zu 1) vom 23.02.2004 nicht aufgelöst worden ist, 2. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und mit dieser zu ungeänderten Bedingungen fortbesteht.

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Er ist deshalb im Allgemeinen auch nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (zuletzt: BGH, Beschluss vom 26.09.1995 - MDR 1996, 195; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - MDR 2003, 76; BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - MDR 2004, 1375 m.w.N.).

    Erforderlich ist aber insoweit, dass die Einzelanweisung klar und präzise gefasst ist (BGH, Beschluss vom 31.05.2000 - NJW-RR 2001, 209; BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - MDR 2004, 1375).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für § 9 Abs. 3 MuSchG entschieden (BAG, Urteile vom 16.03.2003 - AP MuSchG 1968 § 9 Nrn. 33, 35; BAG, Urteil vom 25.03.2004 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 36).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Ist im Zeitpunkt der Kündigung einer der beiden Betriebe, die einen Gemeinschaftsbetrieb bilden, bereits stillgelegt, so sind damit die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem vormals einheitlichen Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen entzogen, der Gemeinschaftsbetrieb ist bzw. wird aufgelöst, damit ist die "gemeinsame Klammer", die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasst hat, entfallen (BAG, Urteil vom 13.09.1995 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72; BAG, Urteil vom 17.01.2002 - NZA 2002, 999; BAG, Urteil vom 18.09.2003 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14; BAG, Urteil vom 27.11.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64; ErfK/Ascheid, § 1 KSchG Rz. 477; APS/Kiel, § 1 KSchG Rz. 666; Annuß/Hohenstatt, NZA 2004, 420 m.w.N.).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Ist im Zeitpunkt der Kündigung einer der beiden Betriebe, die einen Gemeinschaftsbetrieb bilden, bereits stillgelegt, so sind damit die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem vormals einheitlichen Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen entzogen, der Gemeinschaftsbetrieb ist bzw. wird aufgelöst, damit ist die "gemeinsame Klammer", die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasst hat, entfallen (BAG, Urteil vom 13.09.1995 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72; BAG, Urteil vom 17.01.2002 - NZA 2002, 999; BAG, Urteil vom 18.09.2003 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14; BAG, Urteil vom 27.11.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64; ErfK/Ascheid, § 1 KSchG Rz. 477; APS/Kiel, § 1 KSchG Rz. 666; Annuß/Hohenstatt, NZA 2004, 420 m.w.N.).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG hat betriebsübergreifend zu erfolgen, wenn mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 10; BAG, Urteil vom 05.05.1994 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23; BAG, Urteil vom 27.11.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 m.w.N.).
  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (KR/Weigand, § 125 InsO, Rdz. 2; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 125 InsO Rz. 1; vgl. auch neuerdings: BAG, Urteil vom 07.10.2004 - NZA 2005, 156).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Fristgebundene Schriftsätze können per Telefax fristwahrend übermittelt werden (vgl. statt aller: BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 70; BGH, Beschluss vom 20.02.2003 = MDR 2003, 766 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 18/03

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit -

  • BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung eines

  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

  • BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02

    Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang -

  • BGH, 31.05.2000 - V ZB 57/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei weisungswidrigem Verhalten einer

  • LAG Hamm, 13.03.1997 - 2 Sa 2187/96

    Ausgangskontrolle; Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung

  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (KR/Weigand, § 125 InsO Rz. 2; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 125 InsO Rz. 1; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04 - AuR 2005, 276 = LAGRep 2005, 351; vgl. auch: BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56).
  • VGH Hessen, 08.11.2011 - 10 A 1294/11
    Die Regelung des § 125 InsO ist allein gegenüber § 1 KSchG lex spezialis, nicht aber gegenüber § 18 BEEG (ebenso zum besonderen Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG: LAG NW, Urteil vom 4. März 2005 - 10 Sa 1832/04 - ArbuR 2005, 276 (LS)].
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