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   LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05   

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https://dejure.org/2006,6407
LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05 (https://dejure.org/2006,6407)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05 (https://dejure.org/2006,6407)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 10 TaBV 144/05 (https://dejure.org/2006,6407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen Beschwerdeantrag Antragsbefugnis des Gesamtbetriebsrats; Beteiligung der Betriebsräte bei Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; Mitbestimmung des Betriebsrats bei ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 256, 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO;§§ 10, 83 Abs. 3, 89 Abs. 2 ArbGG;§§ 50 Abs. 2, 77 Abs. 6, 87 Abs. 1 Nr. 1 u. 6 BetrVG
    Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen Beschwerdeantrag Antragsbefugnis des Gesamtbetriebsrats; Beteiligung der Betriebsräte bei Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; Mitbestimmung des Betriebsrats bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen Beschwerdeantrag ; Möglichkeit der Einleitung eines Verfahrens für den Betriebsrat seitens des Gesamtbetriebsrats; Beteiligung der Betriebsräte bei der Beauftragung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 10; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ArbGG § 89 Abs. 2; ; BetrVG § 50 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 6; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen Beschwerdeantrag Antragsbefugnis des Gesamtbetriebsrats; Beteiligung der Betriebsräte bei Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; Mitbestimmung des Betriebsrats bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass eine betriebliche Bußordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 87 Betriebsbuße Nr. 12; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 76 ff. m.w.N.).

    Derartige Regelungen, die lediglich individualrechtliche Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers betreffen, sind jedoch mitbestimmungsfrei, soweit nicht zusätzliche Sanktionen an das Fehlverhalten des Arbeitnehmers geknüpft werden (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 87 Betriebsbuße Nr. 12).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05
    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (vgl. zuletzt: BAG, Beschluss vom 18.04.2000 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33; BAG, Beschluss vom 28.05.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 39; BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 38; BAG, Beschluss vom 27.01.2004 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 62 ff., 66; m.w.N.).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05
    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (vgl. zuletzt: BAG, Beschluss vom 18.04.2000 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33; BAG, Beschluss vom 28.05.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 39; BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 38; BAG, Beschluss vom 27.01.2004 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 62 ff., 66; m.w.N.).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05
    Mit Hilfe eines Feststellungsantrags kann der Betriebsrat danach auch die Rechtswirksamkeit von gekündigten oder nachwirkenden Betriebsvereinbarungen gerichtlich klären lassen (BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; BAG, Beschluss vom 27.01.2004 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56 m.j.w.N.).
  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05
    Er kann in gewillkürter Prozessstandschaft für die Einzelbetriebsräte ein Verfahren einleiten und durchführen (BAG, Beschluss vom 06.04.1976 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 2; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 81 Rz. 61 m.w.N.).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05
    Das Fehlen eines besonderen Antrags ist dann unschädlich, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels durch Auslegung bestimmen lassen (BAG, Urteil vom 22.05.1985 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6; BAG, Beschluss vom 22.10.1985 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24; BAG, Urteil vom 20.06.1989 - AP HGB § 87 Nr. 8 m.w.N.).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05
    Das Fehlen eines besonderen Antrags ist dann unschädlich, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels durch Auslegung bestimmen lassen (BAG, Urteil vom 22.05.1985 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6; BAG, Beschluss vom 22.10.1985 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24; BAG, Urteil vom 20.06.1989 - AP HGB § 87 Nr. 8 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06

    Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

    Damit ist auch die Überprüfung dieser Arbeitsleistung, und zwar auch dann, wenn sie durch Testkäufer durchgeführt wird, mitbestimmungsfrei (BAG vom 18.04.2000, 1 ABR 22/99, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 27 unter B.II.b. der Gründe; so auch LAG Hamm vom 20.01.2006, 10 TaBV 144/05, zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 TaBV 16/06

    Unterlassungsansprüche eines Betriebsrats hinsichtlich Taschenkontrollen und

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  • ArbG Köln, 16.04.2008 - 7 BV 56/08
    Dies ergibt sich aus der Tragweite einer Betriebsvereinbarung als normativer Regelung, die auf die Arbeitsverhältnisse aller von ihr erfassten Arbeitnehmer der Belegschaft einwirkt (LAG Hamm vom 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05, juris).
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