Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - I-10 U 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Leistungsbestimmung bei einer vom Mieter veranlassten Zahlung; Unwirksamkeit einer Verrechnungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag; Einordnung von Zinsen und Kosten als Mietzins i.S.d. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB; Pflicht des gewerblichen Vermieters zu ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Verrechnung gegen anderweitige Bestimmung des Mieters; keine Verpflichtung zur vorfristigen Betriebskostenabrechnung
- Judicialis
BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 367 Abs. 2; ; BGB § 543 Abs. 2; ; BGB § 556
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Vereinbarung der freien Verwendung von Zahlungen des Mieters durch den Vermieter unabhängig von einer Leistungsbestimmung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlung mit Zusatz "Miete 4-12/2005" als Leistungsbestimmung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zahlung mit Zusatz "Miete 4-12/2005" als Leistungsbestimmung? (IMR 2009, 88)
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 275
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82
Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 11/08
Auch im kaufmännischen Verkehr ist eine derartige Klausel unwirksam (vgl. BGHZ 91, 375ff). - LG Berlin, 20.10.2000 - 65 S 237/99
Unwirksame Formularklausel über die Tilgungsreihenfolge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 11/08
Damit nehmen Ziff. 5.2 Sätze 2 und 3 dem Mieter die Möglichkeit, durch eine entsprechende Leistungsbestimmung gezielt Zahlungsrückstände hinsichtlich des Mietzinses auszugleichen, um eine Kündigung zu vermeiden (vgl. auch LG Berlin ZMR 2001, 109ff).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 31.12.2008 - 10 U 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Haftung des Herstellers eines Wohnmobils für den Inhalt einer von ihm vermittelten Kfz-Versicherung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 280; BGB § 653
Haftung des Herstellers eines Wohnmobils für den Inhalt einer von ihm vermittelten Kfz-Versicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 29.11.2007 - 2 O 389/05
- OLG Koblenz, 06.11.2008 - 10 U 11/08
- OLG Koblenz, 31.12.2008 - 10 U 11/08
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.11.2008 - 10 U 11/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; BGB § 280; BGB § 653
Haftung des Herstellers eines Wohnmobils für den Inhalt einer von ihm vermittelten Kfz-Versicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftung des Herstellers eines Wohnmobils für den Inhalt einer von ihm vermittelten Kfz-Versicherung
Verfahrensgang
- LG Mainz, 29.11.2007 - 2 O 389/05
- OLG Koblenz, 06.11.2008 - 10 U 11/08 (1)
- OLG Koblenz, 31.12.2008 - 10 U 11/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88
Haftung des Unternehmensberaters
Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2008 - 10 U 11/08
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist eine Eigenhaftung des Vertreters nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn dieser entweder ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Vertragsschluss hatte oder wenn er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen maßgeblich beeinflusst hat (vgl. BGHZ 88, 67, 68 ff; BGH NJW 1990, 1907, 1908 m. w. N.). - BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82
Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts
Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2008 - 10 U 11/08
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist eine Eigenhaftung des Vertreters nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn dieser entweder ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Vertragsschluss hatte oder wenn er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen maßgeblich beeinflusst hat (vgl. BGHZ 88, 67, 68 ff; BGH NJW 1990, 1907, 1908 m. w. N.).