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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - I-10 U 134/06   

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https://dejure.org/2007,17578
OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - I-10 U 134/06 (https://dejure.org/2007,17578)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2007 - I-10 U 134/06 (https://dejure.org/2007,17578)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - I-10 U 134/06 (https://dejure.org/2007,17578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 542 Abs. 1; ; BGB § 550; ; BGB § 564 Abs. 2; ; BGB § 565 Abs. 1 a a.F.; ; BGB § 566 a.F.; ; BGB § 566 Satz 2; ; BGB § 580 a Abs. 2

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftform: Bestimmbarkeit des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschale Bezeichnung des Vermieters als Grundstückseigentümer: Schriftform verletzt? (IMR 2007, 384)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 U 134/06
    Aus der anders gelagerten Entscheidung BGH, NJW 2002, 3389 = NZM 2002, 950 lassen sich Bedenken gegen die Einhaltung der Schriftform durch den streitgegenständlichen Mietvertrag nicht herleiten.

    Die Angabe "Grundstückseigentümer" i.V.m. der Beschreibung des Mietgegenstandes in I. des Mietvertrages lässt keine vernünftigen Identitätszweifel an der Person des Vermieters und Grundstückseigentümers aufkommen, während es im Fall BGH NJW 2002, 3389 für den Erwerber schon nicht erkennbar war, ob mit der im Vertragsrubrum aufgeführten "Erbengemeinschaft S" die Erben nach einem Erblasser S oder Namen mit dem Erben S gemeint waren, so dass ein potentieller Erwerber schon nicht ersehen konnte, wer der Erblasser und damit der frühere Grundstückseigentümer war.

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 U 134/06
    Das Landgericht hat zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 2.11.2005 (GE 2006, 184) ausgeführt, dass die Schriftform des § 566 BGB a.F. mit der Bezeichnung der Vermieterseite mit "Grundstückseigentümer" im Rubrum des Mietvertrags vom 04.01.2000 gewahrt ist.
  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 U 134/06
    Gleiches gilt für die Entscheidung BGH, ZMR 2006, 763.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2011 - 24 U 218/10

    "Falsa demonstratio" gilt auch für formgebundene Verträge!

    Zwar mag es den Umgang zwischen den Mietvertragsparteien erleichtern, wenn der Vermieter im Rubrum des Mietvertrags namentlich aufgeführt ist, zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform ist dies jedoch nicht erforderlich (ebenso OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], Beschluss vom 23. Januar 2007, I-10 U 134/06, bei Juris; Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3. Auflage, Rn. 276).

    Auch werden durch die Bezeichnung als Grundstücksgemeinschaft im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt die Miteigentümer eben dieses Objekts eindeutig als Vertragspartei bezeichnet; vernünftige Identitätszweifel an der Person des Vermieters können nicht aufkommen (vgl. auch OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], Beschluss vom 23. Januar 2007, I-10 U 134/06, bei Juris).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.10.2006 - 10 U 134/06   

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https://dejure.org/2006,15065
OLG Dresden, 12.10.2006 - 10 U 134/06 (https://dejure.org/2006,15065)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.10.2006 - 10 U 134/06 (https://dejure.org/2006,15065)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 10 U 134/06 (https://dejure.org/2006,15065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück aufgrund eines "Zuschlags" der Privatisierungsstelle; Erwerbsberechtigung für einen Erwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLG); Voraussetzungen für die Veräußerung eines Waldgrundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerb von "Bauernwald" nach § 3 Abs. 4 AusgILeistG; kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages aufgrund des "Zuschlags" der Privatisierungsstelle; Ermessensentscheidung der Privatisierungsstelle bei im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten

  • Judicialis

    AusglLeistG § 3 Abs. 4; ; FlErwV § 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG § 3 Abs. 4; FlErwV § 4 Abs. 5
    Anspruch auf Erwerb von Bauernwald nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09

    Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen auf der Grundlage des § 3 Abs. 1, Abs.

    Mit seit dem 21.7.2007 rechtskräftigem Urteil vom 12.10.2006 wies das Oberlandesgericht Dresden (10 U 134/06) die Berufung des Drittbewerbers gegen die Abweisung seiner auf Abschluss eines Kaufvertrags nach dem Ausgleichsleistungsgesetz mit ihm gerichteten Klage zurück.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 10 U 134/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,73256
OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 10 U 134/06 (https://dejure.org/2007,73256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2007 - 10 U 134/06 (https://dejure.org/2007,73256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 10 U 134/06 (https://dejure.org/2007,73256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 230/81

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Veräußerung - Änderung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 10 U 134/06
    Das Fehlen dieses Bewusstseins besagt andererseits aber noch nicht, dass kein Verschaffungsvermächtnis gewollt war (vgl. BGH NJW 1983, 937 [BGH 03.11.1982 - IVa ZR 47/81] ; BGH NJW 1984, 731/732 [BGH 23.11.1983 - IVa ZR 230/81] ).
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 10 U 134/06
    Das Fehlen dieses Bewusstseins besagt andererseits aber noch nicht, dass kein Verschaffungsvermächtnis gewollt war (vgl. BGH NJW 1983, 937 [BGH 03.11.1982 - IVa ZR 47/81] ; BGH NJW 1984, 731/732 [BGH 23.11.1983 - IVa ZR 230/81] ).
  • OLG Celle, 24.03.2011 - 6 U 138/10

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S.v. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO);

    Die mit dem Vermächtnis Bedachte war seine Ehefrau, die er in seinem Testament als solche bezeichnet hat, welcher er ein Wohnen in der gemeinsamen Ehewohnung auch nach seinem Tode auf alle Fälle sichern wollte, inwieweit der Sachverhalt mit demjenigen in den von der Klägerin für ihre gegenteilige Ansicht herangezogenen Gerichtsentscheidungen (OLG Karlsruhe, ErbR 2008, 298 f; OLG Celle, Beschluss vom 29 April 1949, 4 W 88/49) nicht zu vergleichen ist.
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